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Demokratie

EU COVID-Zertifikat verlängern?

Ihre Meinung zählt - EU-Initiative zur möglichen Verlängerung der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat
Community-Beitrag von Daniel Kraler08.04.2022
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Momentan gilt die Verordnung zum COVID-Zertifikat der EU derzeit bis zum 30. Juni 2022. Mit einer Initiative wird eine Verlängerung um 12 Monate vorgeschlagen.

Heute, innerhalb 8.April, ist die letzte Möglichkeit seine Meinung dazu zu äußern: Verlängerung der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU (europa.eu)

Meine Rückmeldung:

"Das COVID-Zertifikat wurde eingeführt, zum Schutz der Gesundheit des Einzelnen, zum Schutz der Kapazitäten der Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und um die sichere Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie in der EU zu erleichtern.

Leider wurde dieses Zertifikat nach meiner Meinung von Mitgliedsstaaten missbraucht. Für Bürger ging es nicht mehr um das Recht auf Freizügigkeit, um zwischen Staaten zu reisen. Ohne Impfung oder Genesung (2G) wurden Bürger aus der Gesellschaft ausgeschlossen und es wurde Bürgern sogar das Recht auf Arbeit genommen. In Italien wurden Kindern ab 12 Jahren sportliche Vereinstätigkeiten im Freien untersagt. Diese Vorgehensweise verletzt nach meiner Ansicht die Würde dieser Menschen und ist abzulehnen. Individuelle Regelungen in Mitgliedsstaaten hätten untersagt werden müssen.

Zitiert aus der Begründung "Gründe und Ziele" des Vorschlags:

„Die freiwillige Teilnahme an klinischen Prüfungen sollte daher gefördert werden. Wenn freiwilligen Teilnehmern an Prüfungen der Zugang zu digitalen COVID-Zertifikaten der EU verwehrt wird, könnte dies ein großes Hindernis für die Teilnahme an einer Prüfung darstellen und somit den Abschluss klinischer Prüfungen verzögern“

Möchte man es wirklich fördern, dass ein Bürger "freiwillig", mit allen damit verbundenen Konsequenzen, an einer klinischen Prüfung teilnehmen muss, um ein Recht auf „Grundrechte“ zu haben?

Das COVID-Zertifikat konnte Infektionsketten nicht verhindern, vermittelte eine falsche Sicherheit und war nur darin erfolgreich, die "freiwillige" Teilnahme von Bürger an einer klinischen Prüfung zu fördern bzw. in einzelnen Mitgliedsstaaten Berufsgruppen sogar zur "freiwilligen" Teilnahme zu zwingen.

"Die Grundrechtecharta der Union definiert in klarer und übersichtlicher Form die Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben. Diese Rechte sind von den Organen und Institutionen der Union ebenso wie von den Mitgliedsstaaten, wenn sie EU-Recht umsetzen, zu achten und zu garantieren."

An erster Stelle steht die Würde des Menschen. https://fra.europa.eu/de/eu-charter/title/title-i-dignity

Das COVID-Zertifikat und der damit verbundene Missbrauch in Mitgliedsstaaten, verletzt nach meiner Meinung diese Würde des Menschen!

Aufgrund dieses Missbrauchs und dem Verfehlen der eigentlichen offiziellen Zielsetzung, darf es keine Verlängerung geben!"

 

Frist für Rückmeldungen

03 Februar 2022 - 08 April 2022

Möglichkeit seine Meinung zu äußern: Verlängerung der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU (europa.eu)

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Kommentare

Bild des Benutzers Daniel Kraler
Daniel Kraler 08.04.2022, 07:52

Heute letzte Gelegenheit:
"Die Kommission möchte Ihre Meinung einholen
Rückmeldungen zu diesem angenommenen Rechtsakt sind mindestens 8 Wochen lang möglich. Alle eingegangenen Rückmeldungen werden von der Europäischen Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können. Die eingegangenen Rückmeldungen werden auf dieser Website veröffentlicht."

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Georg Lechner 08.04.2022, 19:22

Die Bestimmung, dass nur geimpfte und genesene Personen die Reisefreizügigkeit und diverse innerstaatliche Freizügigkeiten in Anspruch nehmen können, beruhte auf dem eingangs zitierten Grund zur Einführung ("zum Schutz der Gesundheit ..."), der angesichts der Infektionsausbreitung in der Delta - Welle unmittelbar einsehbar war. Da vergleichbare Wellen für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden können, ist die Verlängerung durchaus nachvollziehbar. Was die einzelnen Nationalstaaten darüber hinaus für den internen Bereich regeln, darauf hat die Gesetzgebung der EU keinen Einfluss. Ich sehe daher keinen Grund zur Beeinspruchung.
Weil die Ansteckung praktisch ausschließlich über das Einatmen virenhaltiger Aerosole erfolgt, sind Maßnahmen zur Unterbindung dieses Ansteckungswegs besonders wirksam und zwar hinsichtlich aller Atemwegsviren (beispielsweise auch Influenza). Das ist einerseits das korrekte Tragen von FFP2- Masken, das wäre aber auch eine Umluftfiltration in Räumen (besonders Klassenzimmer).

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