Support Salto!
Unterstütze unabhängigen und kritischen Journalismus und hilf mit, salto.bz langfristig zu sichern! Jetzt ein salto.abo holen.
Liebe/r Leser/in,
dieser Artikel befindet sich im salto.archiv!
Abonniere salto.bz und erhalte den vollen Zugang auf etablierten kritischen Journalismus.
Wir arbeiten hart für eine informierte Gesellschaft und müssen diese Leistung finanziell stemmen. Unsere redaktionellen Inhalte wollen wir noch mehr wertschätzen und führen einen neuen Salto-Standard ein.
Redaktionelle Artikel wandern einen Monat nach Veröffentlichung ins salto.archiv. Seit 1.1.2019 ist das Archiv nur mehr unseren Abonnenten zugänglich.
Wir hoffen auf dein Verständnis
Salto.bz
Bereits abonniert? Einfach einloggen!
Kommentar schreiben
Zum Kommentieren bitte einloggen!Kommentare
Wie - die eigene Mehrheit aus SVP ..., stimmt gegen den LH, der sich gewünscht hätte, "dass die Arbeiten fortgesetzt, die Anhörungen abgehalten und alle Dokumente offengelegt werden"?
Das ist wohl Teil jener "befangenen Logik" - so der Vorsitzender Repetto - die offenbar gewollt ist.
Ebenso so wie Untersuchungsausschüsse ohne notwendige Grundvoraussetzungen, um überhaupt zielführend arbeiten zu können. Mit der Folge, dass das Vertrauen der Menschen noch mehr schwindet.
Ich denke auch, dass es strategisch falsch war, die Arbeiten einzustellen, denn nach beinahe einem Jahr Arbeit hat der Untersuchungsausschuss rein gar nichts zu Tage gefördert. Es ist immer bei Vermutungen geblieben, die - hauptsächlich von einem Mitglied - als Wahlkampfmunition benutzt worden. Wenn der nutzlose Ausschuss (nachdem die Staatsanwaltschaft ja parallel auch recherchiert) Geld kostet, dann wäre die Auflösung natürlich schon auch nachzuvollziehen.
Die Funktion der Staatsanwaltschaft ist eine völlig andere.
Der Untersuchungsausschuss ist eigentlich ein zentrales demokratisches Mittel. Seine Aufgabe ist Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und darüber Bericht zu erstatten.
Was wir hier aber einmal mehr sehen, ist ein Untersuchungsausschuss, der mangels Grundvoraussetzungen gar nicht in der Lage ist, um überhaupt seine Aufgabe zielführend zu erfüllen können. Daran gilt es wohl grundsätzlich was zu ändern.
Nein, in diesem Fall ist die Funktion der Staatsanwalt haargenau die gleiche. Es geht dem Untersuchungsausschuss nach eigener Aussage auch nur darum festzustellen, ob die Bestimmungen zur Unterstützung im Wahlkampf eingehalten wurden oder nicht. Ein interner Untersuchungsausschuss hat dort seine Aufgaben, wo nichts strafrechtlich Relevantes in irgendeinem Vorgang festzustellen ist, aber dennoch die Frage nach der politischen Opportunität gestellt werden kann. Politiker urteilen über Politik, nicht über Vergehen, für die es gesetzliche Bestimmungen gibt.
Dennoch war die Einstellung der Arbeiten aus Sicht der SVP strategisch falsch, denn zum aktuellen Zeitpunkt darf man davon ausgehen, dass das ganze zu einem politischen Selbstmord der Opposition geworden wäre.
"Manfred Klotz", wie kommen Sie nur zu dieser Aussage "in diesem Fall ist die Funktion der Staatsanwalt haargenau die gleiche"?
Auch, wenn Sie, wie fast immer unbedingt recht haben wollen, bleibt es eine falsche Tatsachenbehauptung. Informieren Sie sich in der Sache in Medien oder auch bei der Staatsanwaltschaft Bozen.
Die Funktion eines UAs ist schon in der Sache eine andere als die einer Strafverfolungs- oder einer Gerichtsbehörde. Das gilt auch für jeden UA des Südtiroler Landtag.
Ein UA ist Polizei und Staatsanwalt im Parlament. Da jeder Abgeordneter die Immunität des Parlament gegenüber den Strafverfolgungsbehörden genießt.
Parteispenden haben immer a Gschmäckle.
Wahlspenden sind der L O H N für empfangene b e s o n d e r e W O H L-T A T E N,
der V O R-S C H U S S für "recht fragliche >s c h w i e r i g e< E N T S C H E I D U N G E N"
oder "die G E W Ä H R U N G von B E I T R Ä G E N, die dem E D L E N - S P E N D E R nicht zustehen."
Der Renzler hat da der SVP in das Knie geschossen.
Das ist eine Frechheit,mit dieser Aussage sollten sie Herr Kompatscher vorsichtig sein!
Art. 11 (Ausgaben für Wahlwerbung) Landesgesetz vom 19. September 2017, Nr. 14
"(1) Die Ausgaben für die Wahlwerbung jedes einzelnen Kandidaten dürfen den Höchstbetrag von 30.000,00 Euro nicht überschreiten.
(2) Unabhängig vom Auftraggeber werden die Ausgaben für Wahlwerbung immer dem entsprechenden Kandidaten angerechnet, auch wenn die diesbezüglichen Kosten von Dritten getragen werden. Bei Wahlwerbung von oder für Kandidatengruppen werden die Ausgaben entsprechend aufgeteilt. Nicht angerechnet werden dem Kandidaten jene Kosten, welche von den Parteien und Listen getragen werden und mehrere Kandidaten betreffen."
...ob von dieser Bestimmung ein "Spitzenkandidatenwahlkampf" gedeckt ist, der ja einen und nicht mehrere Kandidaten betrifft, bleibt fraglich. Diese Regelung galt erstmals für den Wahlkampf 2018.
Das Wahlvolk ist verhält sich wie eine Schafherde. Es ist die Werbung -das Rufen- von der sich diese Herde bewegengen lässt. Nicht von dem Bild der erbrachten Leistungen der Kandidaten. Die Werbung bestimmt die Wahlsiege!