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Ein Fall für den Rechnungshof?

Die Dienstautos des Sanitätsbetriebes dürfen nicht für die Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsplatz verwendet werden. Für einen Bezirksdirektor wurde aber eine Ausnahme gemacht
Von
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Astrid Tötsch11.07.2023

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Kommentare

Bild des Benutzers Regis Anton
Regis Anton 11.07.2023, 18:40

.....und es wäre nicht das erste Mal, dass Er verurteilt werde!

Bild des Benutzers Günther Alois Raffeiner
Günther Alois Raffeiner 12.07.2023, 08:39

Herr Zerzer,was ist da wiedereinmal abgelaufen? FREUNDERLWIRTSCHAFT a la Svp??????

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