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„sehr umfangreiche Dokumente, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen“
...also ein negatives Gutachten!
Interessant bei der Prüfung ist doch, dass sie höchstwahrscheinlich von denen durchgeführt wird, die selbst ein negatives Gutachten abgegeben haben.
Mir ist dieses Dilemma auch aufgefallen: “Laut Schuler handelt es sich dabei um „sehr umfangreiche Dokumente, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen“. Die zuständigen Beamten arbeiten derzeit an ihrer Auswertung...”:
die “zuständigen Beamten”, die auch in der Wildbeobachtungsstelle arbeiten, erhalten also den Auftrag, ihr eigenes Gutachten zu prüfen...?
Ich frage mich tatsächlich was sich Schuler dabei erwartet. Aber vielleicht übernehmen die Prüfung der umfangreichen Dokumente ja diejenigen, die das Gesetz eigentlich geschrieben haben...