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Requisiti

Patentino: la documentazione sarà obbligatoria

La Giunta ha deciso che in futuro dovrà avere maggior peso l'attestato di bilinguismo nel quadro dei bandi di gara per servizi.
Di
Ritratto di Gabriele Di Luca
Gabriele Di Luca29.07.2014

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Esami di bi- e trilinguismo

Patentino: da giovedì la nuova prova

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Ritratto di Alberto Stenico
Alberto Stenico 30 Luglio, 2014 - 07:28
Ognuno di noi in provincia di Bolzano ha diritto di usufruire dei servizi di interesse pubblico nella propria madrelingua. Dalle strutture sociali, alle mense scolastiche, alle piscine, la comunicazione e la comprensione tra operatori e utenti è essenziale, italiano verso tedesco e tedesco verso italiano. Ogni impresa può partecipare ad appalti, sapendo che la presenza di personale bilingue le dà più punteggio. Le imprese locali (sia "italiane, che tedesche") dovranno investire nella formazione linguistica. personale. Peraltro circa 140.000 altoatesini sono in possesso del patentino..
Ritratto di Willy Pöder
Willy Pöder 3 Agosto, 2014 - 06:40
Das sogenannte "Patentino" halte ich für eine große Eselei. Es ist doch so, dass man zwecks Besetzung einer Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst - je nach Aufgabe und der damit verbundenen Verantwortung - ein entsprechendes Schul-Abgangszeugnis (Pflichtschule, Oberstufe, Fachoberschule, Laureat I, II oder III) als Zugangsbedingung vorzuweisen hat. Es wäre also die Aufgabe unserer jeweils DREI Schulamtsleiter und ebenso vieler Landesminister sicherzustellen, dass die Vermittlung der zwei bzw. drei Amtssprachen dem jeweils erforderlichen Niveau letztendlich auch entspricht. Bei Uni-Abgängern ist es heute so, dass ihnen das A-Patent gewährt wird, falls sie die Oberschule auf Italienisch und das Unistudium auf Deutsch oder umgekehrt abgeschlossen haben. Wer eine Stelle im öffentlichen Dienst anstrebt, muss halt mal die beiden bzw. drei Amtssprachen beherrschen. Das ist doch wohl die Mindestvoraussetzung. Ob das fallweise im nötige Maße auch zutrifft, kann im Zuge der Bewerberauslese problemlos festgestellt werden. Was im privaten Bereich Gang und Gäbe ist, darf wohl auch für den öffentlichen Bereich gelten. Damit würde endlich auch der Zweisprachigkeitszulage die Berechtigung entzogen. Sie verkörpert im Grunde nichts anderes als ein von der Politik dem Beamtenheer gewährtes Privileg, das in die Schublade "Verschwendung" einzuordnen und ergo abzuschaffen ist.
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