Kürzlich wurde im Gesetzgebungsausschuss der Gesetzentwurf mit dem handlichen Titel "Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Rechts auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen sowie Bestimmungen im Sachbereich der Publizität, der Transparenz, der digitalen Verwaltung, der Verwaltungsdokumente, der Veröffentlichung von Verwaltungs- und normativen Akten sowie zur Einrichtung des Schalters für die Beziehungen zur Öffentlichkeit (Allgemeines Verwaltungsgesetz)" genehmigt.
Das Gesetz ist eine Anpassung an staatliche Vorgaben und soll einige Verbesserungen für die BürgerInnen im Zugang zur öffentlichen Verwaltung bieten.
Neben Fristen und Abläufen, neu eingeführtem Bürgerschalter (gut!) und Regelung des Interessenskonfliktes (ebenfalls gut, wenn auch mit Einschränkung für Kleingemeinden), Organisationseinheiten und Ersatzbefugnissen, Transparenz und Sachverhaltsermittlungen drehte sich die zähe, titelgerecht sperrige Debatte zu Recht um die Sprache. Mit einer guten Dosis Arroganz versteifte sich die Mehrheit darauf, einen schwer verständlichen Text abzusegnen und Unlesbarkeit als juristische Notwendigkeit auszulegen.
Da wurde ganz schön gelehrmeistert. So wies ich etwa darauf hin, dass Rechte wie "Die Einleitung des Verfahrens wird allen Personen mitgeteilt, gegenüber denen die abschließende Maßnahme direkte Wirkungen erzeugt und allen, die kraft Gesetzes beitreten müssen. Die Eröffnung des Verfahrens wird weiters jenen bestimmten oder leicht bestimmbaren Personen mitgeteilt, denen aus der abschließenden Maßnahme ein Nachteil erwachsen kann.“ von den gemeinten Personen wohl kaum wahrgenommen werden könnten, weil sie vielleicht gar nicht wissen, dass sie "bestimmt oder bestimmbar" sind. Sonnenklar sei das, hieß es. Man müsse halt wissen, dass es eine Fachsprache gebe, von der man nicht abgehen könne.
Dabei gibt es nichts Veränderlicheres und Veränderbares als die Sprache. Und Verwaltung wird erst "offen", wenn sie auch in einer Sprache spricht und schreibt, die alle verstehen (Übrigens war das einer der Grundsätze im Amt für Weiterbildung, in dem ich 10 Jahre lang gearbeitet habe und das diesbezüglilch immer schon besonders sensibel war). Beginnend bei den Gesetzestexten. Dass sich Präzision und Verständlichkeit nicht ausschließen, sondern nur eine geistige Öffnung und Bereitschaft zur Arbeit an Sprache benötigen, wurde als Argument vom Tisch gefegt.
Entsprechend war es nicht möglich, die von öffentlichen Verwaltungsakten Betroffenen als "Nutzerinnen und Nutzer" oder "Nutzende" zu bezeichnen, anstelle sie mit der im Text gängigen Benennung "private Rechtssubjekte" (!) zu apostrophieren.
Auch der Vorschlag, die Grundsätze des Gesetzes in eine allgemein verständliche Sprache im Sinne der Nutzerfreundlichkeit (pardon: der Freundlichkeit gegenüber privaten Rechtssubjekten!) zu übertragen, erhielt nur eine einzige Stimme: meine eigene.
Die oft gehörten Bekenntnisse zu Demut und Bürgernähe sind verhallt, verblasst die Versprechen der Erneuerung.
Politik erweist sich wieder einmal als tragisch innovationsresistentes Feld, bürokratisch überdüngt und vom alten Geist der Machtmonotonie durchzogen. Manchmal habe ich Sehnsucht nach den fruchtbaren und kreativen Stätten, die ich vom Leben vor der Politik kannte und in denen Neues definitiv mehr Raum fand.
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