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Ich verstehe nicht, wieso öffentlich Angestellte eine Gehaltserhöhung von 4,8 Prozent erhalten sollen...
Dank dem mehrjährigen Gehaltsstop haben sich meiner Ansicht nach die Gehälter vom öffentlichen an den Privatsektor angelasst.
Abgesehen von einigen Privilegien im öffentlichen Dienst, könnteman jetzt behaupten, dass es allen Südtirolern gleich gut/schlecht geht.
Soll heissen dass vor dem Gehaltsstopp die Gehälter der Öffis so immens Hoch waren dass deshalb Alle in diesen Arbeitsbereich kommen wollten? Übrigens hat den Gehaltsstop Durnwalder schon vor Monti ausgesprochen. Sollte eigentlich genug Hinweis sein dass das Land, wenn auch umgekehrt, zuständig ist.
Zumindest vermittelt mir mein Freundes- und Bekanntenkreis den Eindruck! Und sie sagen es ganz offen!
Eindrücke kann man auch beim Beichten bekommen.
Im Übrigen könnte der LH mit der Lohnerhöhung auch die Kollektivverträge durchforsten. Da fällt Ihm dann sicher auf dass Diese seit mehr als einer Dekade verfallen sind und durch die Digitalisierung so Manches in Frage stellt.
Die Gewerkschaften an sich würden gut daran tun sich endlich auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. In den letzten Jahrzehnten haben sich einige Spaltungen im öffentlichen Bereich ergeben welche nur die jeweiligen Köpfe der „Vernetzung“ durchfüttern aber keinen Plan für das grosse Ganze erbringt.
Können Sie diese Mitteilung belegen:
„Für die Führungskräfte betrug die Lohnerhöhung 26 Prozent”?
Natürlich kommt dies der SVP gelegen,so können sie wieder scheinheilig dem Staat die Schuld zuweisen,kämpfen nicht VERSAGEN-!!!!!! Wenn ihr wollt,gibt es Mittel und Wege,wenn es m euer "Geldsackl" geht,habt ihr auch immer Tricks auf Lager!!!
Übrigens hätte ein Regenschirmgeschäft in der Sahara sehr viel Erfolg Herr Anderlan...
Vernünftig wäre auf jeden Fall,mal die zig überflüssigen öffentlich Bediensteten und vorsätzlichen Sesselwärmer abzubauen.
Dann wäre mehr Liquidität vorhanden.
Sie argumentieren wohl fern von jeder Vernunft! Wissen Sie, wer die öffentlichen Bediensteten sind, welche von diesem Bereichsübergreifenden Vertrag betroffen sind?
Es sind sicher auch ein paar Verwaltungsbeamte auch dabei, aber der Großteil der Betroffenen sind Lehrpersonen, Kindergarten-Erzieherinnen, Kleinkinderbetreuerinnen, Altenpflegerinnen; dann auch noch Förster, Feuerwehrleute, Straßenarbeiter, - Vielleicht auch Sanitätspersonal, usw. Für Sie wohl alles Sesselwärmer, die abgebaut gehörten!?
es scheint, als ob sie nicht zuerst lesen und dann antworten. es heißt "die" überflüssigen bzw. sesslwärmer, nicht "alle"
Man kann auch bei den Koordinatoren anfangen. Wer sich an den Militärdienst erinnert weiss wie Unteroffiziere sprich Mareschalli agierten. So auch oben erwähnte Gruppen. Wollen mit wenig Menschenkenntnis über andere Personen urteilen und diese mitunter drangsalieren. Auch die jährlichen Prämienzahlungen werden von Ihnen entschieden und des Öfteren an die Lieblinge verteilt. Wenn der einfache private Steuerzahler wüsste wie mit seinem Geld „schindluder“ betrieben wird hätte Er eine andere Sicht der Dinge.
Gestern hat Kompatscher im TV erklärt, dass es eine neue Durchführungsbestimmung braucht und dass er in diese Richtung arbeiten will. Das hätte er ja auch den Betroffenen sagen können! Aber Kommunikation funktioniert bei ihm nur, wenn Erfolge und Spitzenwerte verkünden kann!
Wenn es jetzt wirklich eine neue Durchführungsbestimmung für die “IPCA locale” braucht, dann wäre es höchste Zeit, diese auch für die Renten vor zu sehen. Aber in diese Richtung rührt sich niemand! Renzler sind die Hände gebunden. Und die Rentengewerkschaften haben sich von Kompatscher einlullen lassen. Außer der ASGB hat letztes Jahr den Parlamentariern eine Brief mit einer diesbezüglichen Aufforderung geschickt - jetzt wäre die Zeit, wieder zu urgieren!
Seichte Bäche rauschen laut
Gedanken aus dem Mutterland zu den Kollektivvertragsverhandlungen und zu Südtirols Autonomie im Bereich der Personalordnung von Martha Stocker
Aktuell bin ich im Mutterland Österreich unterwegs, aber die unglaubliche Behauptung, die Südtiroler Landesregierung habe im Bereich der Personalordnung autonomiepolitisch die Hosen heruntergelassen, hat mich als nun auch Salto-Leserin dann doch erreicht. Diese Aussage ist von derart großer Unkenntnis der Fakten getragen, dass ich selbst dann, wenn ich wollte, nicht darauf verzichten könnte, diese Aussage zu kommentieren.
Es sind effektheischende Behauptungen wie diese, die unserer Autonomie den vermeidbarsten Schaden zufügen. Was bitte soll es Positives bewirken, wenn man behauptet unsere Autonomie habe den Wert eines Regenschirmgeschäftes in der Sahara. Dadurch bekommt höchstens die Meinung Auftrieb, dass die Staatsgesetze ausnahmslos über jenen des Landes stehen. Was – wie wir hoffentlich alle wissen – schlicht und ergreifend falsch ist. Oder wollen wir uns die Autonomie so lange schlechtreden, bis wir sie damit selber zerfleddern?
Die Entscheidung der Landesregierung, den drohenden Gang der italienischen Regierung vor den Verfassungsgerichtshof zu vermeiden, indem man die Regelung eines eigenen Südtiroler Inflationsausgleichs mit Landesgesetz vorerst zurücknimmt, ist auf arge Kritik gestoßen. Aber was ist da eigentlich passiert?
Mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol vom 30. Juli 2019 wurde in Artikel 10 festgelegt, dass für die Berechnung der allgemeinen Gehaltserhöhungen bei den Vertragserneuerungen als Bezugsgrundlage der Harmonisierte Verbraucherpreisindex für die Europäische Union herangezogen wird. Für Südtirol sollte dieser unter Berücksichtigung der lokalen Preisentwicklung vom Landesinstitut für Statistik ASTAT berechnet werden. Als Ergebnis hätte Südtirol einen Inflationsausgleich von 4,8 Prozent anstatt der italienweit vom ISTAT berechneten 3,0 Prozent gehabt. Das römische Regionenministerium hat am 25. September mitgeteilt, dass die Regierung beabsichtige am Tag darauf – also am 26. September – im Ministerrat den Passus bezüglich der 4,8 Prozent wegen Verfassungswidrigkeit anzufechten. Nach Ansicht der römischen Rechtsexperten würde ein Inflationsausgleich, der höher ist, als der vom Staat angewandte, eine Reihe von Verfassungsgrundsätzen verletzen. Der Landeshauptmann hat dem Regionenminister kurz vor dem Ministerrat am 26. September mitgeteilt, dass es die Bereitschaft gebe, dem Landtag eine Rücknahme der betreffenden Gesetzesbestimmung vorzuschlagen, um eine Anfechtung des gesamten Gesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof zu vermeiden. Der Ministerrat hat daraufhin auf eine Anfechtung verzichtet.
Als in den Tagen darauf das Thema über die Wahrnehmungsgrenze gehoben wurde, folgten harsche Reaktionen verschiedener (Oppositions-)parteien sowie von Gewerkschaftsfunktionären. Auch der Südtiroler Schützenbund sah sich veranlasst, eine Stellungnahme zum Status quo der Autonomie abzugeben. Etwas überspitzt gesagt wurde behauptet Südtirols Autonomie sei nichts wert, werde in ihrer Wertlosigkeit auch noch zu wenig verteidigt und der Landeshauptmann würde samt seiner Regierung ohnehin schon beim kleinsten Windhauch feige den Rückzug antreten.
Der ständige Versuch unsere Autonomie als löchrigen Käse darzustellen und die institutionellen Rollen ins Lächerliche zu ziehen, schadet allen SüdtirolerInnen. Dabei ginge es m.E. – gerade auch 50 Jahre nach Zustimmung zum Paket – oft vielmehr darum, bewusst zu machen, was diese Autonomie bedeutet, was sie bewirkt, was sie ermöglicht hat. Vieles, was uns heute so selbstverständlich erscheint, ist Ergebnis dieser Autonomie und was die Menschen in Südtirol in positivem Zugang daraus gemacht haben. Gleichzeitig soll nicht verschwiegen werden, dass es immer auch wieder Öffnungen und Einschränkungen der Autonomie gegeben hat, die verantwortungsvolles politisches Engagement permanent erfordern. Wachsamkeit wird für die Volksgruppen immer notwendig bleiben.
Die Situation im Bereich der Kollektivverträge ist komplex und eignet sich nicht für Verallgemeinerungen und Vereinfachungen. Nach der Verfassungsreform im Jahre 2001, hat der italienische Verfassungsgerichtshof die autonomen Spielräume des Südtiroler Landesgesetzgebers mit einer Reihe von Urteilen eingeengt. Er interpretierte die Regeln der neuen Verfassung dahingehend, dass die sogenannten Querschnittkompetenzen in den Bereichen „Zivilrechtsordnung“, „Wettbewerb“, „Koordinierung des öffentlichen Haushalts“, „Mindeststandards der öffentlichen Verwaltung“ auch auf jene Bereiche Anwendung finden, in denen Südtirol primäre Gesetzgebungsbefugnis hat. Dies bedeutet nach Ansicht des Verfassungsgerichts, dass Landesrecht sich immer an den staatlichen Bestimmungen zu orientieren habe, wenn einer dieser Querschnittbereiche berührt ist. Das ist eine schwerwiegende Einschränkung der Autonomie, gegen die seit Jahren auf allen institutionellen Ebenen mit viel Einsatz vorgegangen wird. In den letzten fünf Jahren ist es durch verschiedene Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut gelungen, die autonome Gesetzgebungsbefugnis des Landes in vielen Bereichen wiederherzustellen und die zwischenzeitlich verlorengegangene Autonomie wieder zurückzuholen. Man denke zum Beispiel an das Vergaberecht, die Handelsurbanistik oder die Jagd.
Nachdem im Jahr 1992 die „Privatisierung des Personalrechtes“ im öffentlichen Dienst begonnen hat und 2001 dann zur Umsetzung kam, schränkt der Verfassungsgerichtshof mit Verweis auf die staatliche Zuständigkeit in der Zivilrechtsordnung den autonomen Handlungsspielraum Südtirols zunehmend ein. Der Erlass einer Durchführungsbestimmung zur Wiederherstellung der Autonomie im Bereich der Personalordnung ist bisher leider noch nicht geglückt. Das jüngste Urteil in diesem Bereich betrifft die sogenannte Führungskräftezulage und stellt nicht nur unsere Führungskräftestruktur in Frage, sondern trifft auch viele aktive und ehemalige MitarbeiterInnen der Landesverwaltung auf – zumindest in meinem Empfinden – zutiefst ungerechte Weise.
Vor diesem Hintergrund ist der angedrohte Gang der römischen Regierung vor den Verfassungsgerichtshof zu sehen. Es wäre in meinen Augen höchst unverantwortlich gewesen, diesen Rechtskonflikt nicht zu vermeiden. Denn wer hätte die möglicherweise ausgehandelten Kollektivverträge unterschrieben, wer die höheren Gehälter ausgezahlt, wenn die Rechtsgrundlage vor dem Verfassungsgericht behängt? Man versetze sich in die Situation dieser Beamten, denen man solches zumuten wollte. Durch den aktuellen Verzicht wird es somit einerseits möglich, die Kollektivertragsverhandlungen auf einer gesicherten Rechtsgrundlage weiterzuführen und vielleicht sogar abzuschließen.
Andererseits ermöglicht diese Vorgangsweise die unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen mit der neuen Regierung, um die genannte Durchführungsbestimmung zu verabschieden, welche die autonomen Zuständigkeiten Südtirols im Bereich der Personalordnung insgesamt wiederherstellt. Bei einem behängenden Rekurs vor dem Verfassungsgericht wäre dieser Weg verbaut. Die Aufnahme der Verhandlungen ist offensichtlich bereits beim ersten Treffen zwischen Landeshauptmann Arno Kompatscher und dem neuen Regionenminister Francesco Boccia in Rom erfolgt. Der dringende Erlass der Durchführungsbestimmung zum Personalwesen stand im Mittelpunkt des Gesprächs. Für die Wiederherstellung unserer Autonomie gilt es eben tief in die Fakten einzutauchen und mit der gebotenen Ruhe nach Lösungen zu suchen, anstatt laut polternd in seichten Wassern baden zu gehen.
Sehr geehrte Frau Stocker,
ich muss Ihren Text erst sitzen lassen, bevor ich ihn kommentieren kann. Ich fürchte, dass er einen Sinn stiftenden Fehler enthalten könnte, der mein Urteil beeinflussen könnte:
Was meinen Sie mit folgendem Satz?
"Es wäre in meinen Augen höchst unverantwortlich gewesen, diesen Rechtskonflikt nicht zu vermeiden."
Ist das eine der typischen Südtiroler "Doppelt Verneint und deshalb Ja Sätze? Ich kann ein dem deutschen Wortlaut entsprechendes politisches Handeln beim besten Willen jedenfalls nicht erkennen.
Bitte helfen Sie mir
muss mich verbessern, eigentlich ist es sogar eine Trippel-Verneinung:
unverantwortlich (negativ)
nicht (negativ)
vermeiden (negativ).
Wie wärs damit:
Bei beiden Satzteilen die Negation aufgehoben:
Es wäre in meinen Augen höchst verantwortlich gewesen, diesen Rechtskonflikt zu vermeiden.
Da dies dem aktuellen Zustand entspricht, der Satz im Indikativ:
Es ist in meinen Augen höchst verantwortlich gewesen, diesen Rechtskonflikt zu vermeiden.
Die Formulierung wie ich sie lese:
Die SVP hat mit dem Gefühl das Richtige zu tun, auf die Einhaltung von Versprochenem verzichtet.
Wenn ich dann eine dreifache Verneinung als Begründung lesen muss, werte ich das zwangsläufig als Verarschung.
Das "dann" ist mir reingerutscht.