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Statt unnützes Rechtsgutachten ... des Landtags auf Kosten der Steuerzahler-innen hätte man hier wohl vorher besser gleich in Rom anfragen können. Wer die Macht hat, hat das Recht.
Jedenfalls wird Carlo Busato dem Landgericht Bozen fehlen.
Naja, man hätte - nachdem Landtagspräsidentin Mattei mit Schreiben von 25.3.2022 beim Ministerratspräsidium um eine klärende Stellungnahme zum eingeholten Rechtsgutachten ersucht hatte - wohl doch den Eingang der erbetenen Stellungnahme abwarten sollen, die dann, für römische bürokratische Gepflogenheiten eher untypisch, immerhin bereits mit dem für die italienischen Landtagsabgeordneten und für Dr. Cavallar unerfreulichen Bescheid vom 29.4.2022 eintraf. Aber da waren die Landtagsabgeordneten zu ihrer ferhlerhaften Entscheidung längst (d.i. am 7.4.2022) zusammengetreten.
Für den Fall, dass jetzt Dr. Busato an das Bozner Verwaltungsgericht berufen werden und überwechseln sollte und er dort seine Erfahrung und das Selbstverständnis eines gelernten Berufsrichters einbringen können würde, wäre der Verlust für das Landesgericht Bozen tatsächlich mehr als schmerzlich.
Sarebbe proprio da dire... che figura di palta ! Tra l'altro la norma è davvero chiara. Come possa esserci stato un parere che affermasse il contrario (sarebbe interessante renderlo pubblico visto che parrebbe si siano confusi "fischi per fiaschi"), davvero non si può comprendere.
Oltre al fatto che ben si poteva attendere il parere della Presidenza del CdM visto che qualche dubbio nel palazzo verde-edera evidentemente c'era ancora se si è chiesto un "parere sul parere", no?
Schon etwas eigenartig. Ein Gesetz-gebendes Organ erwählt selber den Verwaltungsrichter, der über die Einhaltung der erlassenen Gesetze zu befinden hat.