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Frei nach Peter Ustinov:
Um die Wahrheit zu finden, zieht man in Frankreich etwas ab, in Deutschland fügt man etwas hinzu, und in England wechselt man das Thema.
Vielerorts überlässt man das Thema ganz den akademischen Titelträgern.
Man lebt nicht von Lüge und Wahrheit, oder?
Joe versteht das ganz sicher!
(ENA)
Im Gegensatz zur Brauerei findet es Franceschini nicht für notwendig auf die Darstellung und deren Inhalt Punkt für Punkt einzugehen. Wahrscheinlich ist er noch dabei zu investigieren und recherchieren. :-)
>70 Ehrengäste haben bezahlt, davon haben einige Einzeltickets erworben. <
>88.700,00 € Eintritte von anwesenden Gästen,
16.850,00 € Eintritte von nicht anwesenden Gästen<
Daraus würde folgen, dass die Einnahmen über die Eintritte insgesamt 105550,00 € betragen.
Das Zwei-Personen-Ticket, soweit ich informiert bin kostet 2500 Euro. Aber wieviel kostet das Einzelticket? 1250 € können es nicht sein, denn sonst müsste 15550,00 / 1250 einen ganzteiligen Betrag ergeben (weil 2500 ein Vielfaches von 1250 ist), aber als Ergebnis der Division beträgt 84,44.
Es wäre interessant zu erfahren, wie viele Einzeltickets und wie viele Zwei-Personen-Tickets insgesamt verkauft wurden und wieviel der Preis eines Einzeltickets beträgt. Weiß da jemand mehr?
Disclaimer:
Da jetzt die Causa anfängt langsam spannend zu werden, würde mich interessieren genauere Daten zu erhalten, um die Gegendarstellung besser rechnerisch nachvollziehen zu können. Dieser Beitrag beabsichtigt keine Unterstellungen zu keiner der beteiligten Parteien. Weder in expliziter noch in impliziter Form.
Die oben angeführten Überlegungen können sowohl Rechen- als auch Logikfehler enthalten, als aus nicht korrekt rezipierte Grundannahmen folgern. Die weitere Verbreitung ist ohne Gewähr und auf eigene Verantwortung.
Ergänzende oder korrigierende Anmerkungen sind ausdrücklich erwünscht.
Ich nehme an,dass Herr Franceschini gewissenhaft recherchiert hat! Seltsam dass er in dieser Angelegenheit im Auftrag von der Brauerei Forst von Anwälten angeschrieben wird???
Ist es auch ehrenrührig, der Brauerei vorzuhalten, dass sie Mais aufsieden?
Lieber Christoph! Das Schreiben ist der Beweis für die schlechte Recherche und deinen fragwürdigen Umgang mit der berufsethischen Pflicht als Journalist. Nicht gelesen oder nicht verstanden? Das nimmt langsam tragische Züge an. Sehr schade…
Lieber Lukas, ein Schauspieler, der sich auf dem roten Teppich von dafür engagierten Laiendarstellern bejubeln lässt & Autogramme austeilt, der sollte lieber nicht über das Berufsethos anderer urteilen. Kennst du den Spruch: Wessen Brot ich ess dessen Lied ich sing? Er gilt zum Glück nicht für alle.
Das wäre ganz schön teuer für uns. Jeden Abend jede Menge Autogramme und mindestens genau so viele Fotos mit Menschen, die den Film offensichtlich einfach nur gut finden. Wir freuen uns über jeden einzelnen. Aber bezahlen tun wir dafür nicht. Du versuchst jetzt, uns zu diskreditieren, indem du vom Thema ablenkst und die „red carpet Show“ bei der Premiere ansprichst. War übrigens genau so angekündigt. Was mich aber wirklich überrascht ist die billige und durchschaubare Methode, die du anwendest. Ist echt entäuschend, hatte ein anderes Bild von dir. Damit schließe ich für meinen Teil diese fast schon groteske Farce ab, hab grad anderes zu tun, als mich auf derart unnötige Diskussionen einzulassen. Sei mir gegrüßt und komm uns mal besuchen, schau dir den Film an und dann zerreiss uns in der Luft oder fall uns in die Arme. Wonach dir gerade ist, you‘r welcome!
Mit SVP Glanz und Gloria!!!
"Aber bezahlen tun wir dafür nicht."
Sehr treffend formuliert :-)
Na hoffentlich sind die Spendenquittung auch so gönnerhaft wie die ganze Veranstaltung. Bleibt immer noch die Frage, wer bezahlt...
Was wirklich seltsam anmutet ist die Reaktion per Anwalt und hier... Wespennest?
Die beiden Rechtsanwälte haben in ihrem Schriftsatz im letzten Absatz das Wort "verwehren" in einem kuriosen und auf jeden Fall falschen Zusammenhang gebraucht. Man kann jemandem etwas verwehren, oder man kann sich gegen etwas verwahren, aber man kann sich nicht "von etwas verwehren". Von Rechtsanwälten würde man sich eigentlich einen korrekten Sprachgebrauch erwarten.