Support Salto!
Unterstütze unabhängigen und kritischen Journalismus und hilf mit, salto.bz langfristig zu sichern! Jetzt ein salto.abo holen.
Liebe/r Leser/in,
dieser Artikel befindet sich im salto.archiv!
Abonniere salto.bz und erhalte den vollen Zugang auf etablierten kritischen Journalismus.
Wir arbeiten hart für eine informierte Gesellschaft und müssen diese Leistung finanziell stemmen. Unsere redaktionellen Inhalte wollen wir noch mehr wertschätzen und führen einen neuen Salto-Standard ein.
Redaktionelle Artikel wandern einen Monat nach Veröffentlichung ins salto.archiv. Seit 1.1.2019 ist das Archiv nur mehr unseren Abonnenten zugänglich.
Wir hoffen auf dein Verständnis
Salto.bz
Bereits abonniert? Einfach einloggen!
Kommentar schreiben
Zum Kommentieren bitte einloggen!Kommentare
Die Seifenblase ist nicht geplatzt, die Staatsanwaltschaft hat sie durch kurzfristige Abänderung des Anklagepunktes, für dessen Abhandlung es dann keine Voraussetzung, sprich Klage, gab platzen lassen. Weshalb wird wohl ein Geheimnis bleiben, denn einen Anfängerfehler würde ich der Staatsanwaltschaft nicht vorwerfen wollen.
Das Verfahren wurde wegen Unzulässigkeit eingestellt, das ist nicht gleichbedeutend mit einem Freispruch. Das ist ungefähr so viel wert wie eine Verjährung, oder der Freispruch aus Mangel an Beweisen: Juristisch ein Schlusspunkt, moralisch ein Makel.
Moral?
https://twitter.com/c_barthol
Der Handel und der größte Teil der Konsumenten orientieren sich nur am Preis. Nachhaltigkeit, Tierwohl und andere Überlegungen verschwinden beim Griff zur Geldtasche. Andererseits, zu viele Konsumenten können sich solche Bedenken leider gar nicht leisten.