Hahn im Korb
upi
Advertisement
Advertisement
Tierschutz

Wann, wenn nicht jetzt?

Die Diskussion um die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung entzweit die SVP. Kommende Woche organisieren zwei Südtiroler Aktivisten eine Onlineveranstaltung.

Support Salto!

Unterstütze unabhängigen und kritischen Journalismus und hilf mit, salto.bz langfristig zu sichern! Jetzt ein salto.abo holen.

Salto Plus

Liebe/r Leser/in,

dieser Artikel befindet sich im salto.archiv!

Abonniere salto.bz und erhalte den vollen Zugang auf etablierten kritischen Journalismus.

Wir arbeiten hart für eine informierte Gesellschaft und müssen diese Leistung finanziell stemmen. Unsere redaktionellen Inhalte wollen wir noch mehr wertschätzen und führen einen neuen Salto-Standard ein.

Redaktionelle Artikel wandern einen Monat nach Veröffentlichung ins salto.archiv. Seit 1.1.2019 ist das Archiv nur mehr unseren Abonnenten zugänglich.

Wir hoffen auf dein Verständnis
Salto.bz

Abo holen

Bereits abonniert? Einfach einloggen!

Advertisement
Advertisement

Kommentare

Bild des Benutzers Silke Raffeiner
Silke Raffeiner 12.05.2021, 23:17

Schön zu lesen, dass 91% der Italienerinnen und Italiener die Verfassungsänderung befürworten! Das gibt Hoffnung, dass der Schutz von Tieren, Umwelt, Ökosystemen und Biodiversität letztendlich doch in der Verfassung festgeschrieben wird - trotz des Widerstandes von Vertretern der SVP, die offenbar unfähig sind, die Zeichen der Zeit zu erkennen.

Bild des Benutzers Hans Pfeiffer
Hans Pfeiffer 13.05.2021, 07:14

Als Tierarzt im Nutztierbereich kann ich aus fachlicher Perspektive anmerken, dass Südtirol hinsichtlich rechtlichen Grundlagen bei Tierschutz und Tierhaltung im Urschlamm herumdümpelt. Ich kann diese Selbstbeweihräucherung in diesem Land zu diesem Thema einfach nicht verstehen.

Die konkrete Ausformulierung der rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Tierschutz/Tierhaltung ist in der EU den Mitgliedsstaaten überlassen.
Die italienische Gesetzgebung ist genauso mager bei Nutztieren wie die beiden Südtiroler Rechtsgrundlagen: Landesgesetz Nr. 9/2000 und das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 19/2013.

Vor allem das fehlen konkreter Messgrößen und Werte, macht die aktuelle Rechtsgrundlage in der Praxis überflüssig. Als Beispiel:
"Rindern, die ständig angebunden gehalten werden, muss ab und zu eine Bewegungsmöglichkeit außerhalb des Stalls gegeben werden, sofern es die Lage des Hofes und die Witterungsverhältnisse zulassen...."

Zum Vergleich kann sich ein Jeder den dieses Thema interessiert, die rechtlichen Grundlagen aus unseren deutschsprachigen Nachbarländern ansehen. Anstatt sich darüber zu echauffieren ob in der Verfassung verankert oder nicht, wäre die Überarbeitung der Rechtsgrundlage notwendiger.....

Bild des Benutzers Peter Gasser
Peter Gasser 13.05.2021, 08:20

In Wissenschaft und Philosophie ist der Begriff des bloßen Tier“schutzes“ schon seit geraumer Zeit um das Thema „Tierwohl“ erweitert worden.
Hier anzusetzen sollte den Verantwortungsträgern, aber auch der Gesellschaft, den Konsumenten nun wirklich Gebot der Stunde sein...

Bild des Benutzers Karl Egger
Karl Egger 13.05.2021, 10:20

Es wäre höchste Zeit!
Außerdem sollte der Export von Tieren verboten werden (so wie in England vor kurzem beschlossen), damit Tiere nicht Schächtungen und ähnlichen Barbareien ausgesetzt werden können.

Hahn im Korb
upi
Advertisement
Advertisement
Advertisement