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Schön zu lesen, dass 91% der Italienerinnen und Italiener die Verfassungsänderung befürworten! Das gibt Hoffnung, dass der Schutz von Tieren, Umwelt, Ökosystemen und Biodiversität letztendlich doch in der Verfassung festgeschrieben wird - trotz des Widerstandes von Vertretern der SVP, die offenbar unfähig sind, die Zeichen der Zeit zu erkennen.
Als Tierarzt im Nutztierbereich kann ich aus fachlicher Perspektive anmerken, dass Südtirol hinsichtlich rechtlichen Grundlagen bei Tierschutz und Tierhaltung im Urschlamm herumdümpelt. Ich kann diese Selbstbeweihräucherung in diesem Land zu diesem Thema einfach nicht verstehen.
Die konkrete Ausformulierung der rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Tierschutz/Tierhaltung ist in der EU den Mitgliedsstaaten überlassen.
Die italienische Gesetzgebung ist genauso mager bei Nutztieren wie die beiden Südtiroler Rechtsgrundlagen: Landesgesetz Nr. 9/2000 und das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 19/2013.
Vor allem das fehlen konkreter Messgrößen und Werte, macht die aktuelle Rechtsgrundlage in der Praxis überflüssig. Als Beispiel:
"Rindern, die ständig angebunden gehalten werden, muss ab und zu eine Bewegungsmöglichkeit außerhalb des Stalls gegeben werden, sofern es die Lage des Hofes und die Witterungsverhältnisse zulassen...."
Zum Vergleich kann sich ein Jeder den dieses Thema interessiert, die rechtlichen Grundlagen aus unseren deutschsprachigen Nachbarländern ansehen. Anstatt sich darüber zu echauffieren ob in der Verfassung verankert oder nicht, wäre die Überarbeitung der Rechtsgrundlage notwendiger.....
In Wissenschaft und Philosophie ist der Begriff des bloßen Tier“schutzes“ schon seit geraumer Zeit um das Thema „Tierwohl“ erweitert worden.
Hier anzusetzen sollte den Verantwortungsträgern, aber auch der Gesellschaft, den Konsumenten nun wirklich Gebot der Stunde sein...
Es wäre höchste Zeit!
Außerdem sollte der Export von Tieren verboten werden (so wie in England vor kurzem beschlossen), damit Tiere nicht Schächtungen und ähnlichen Barbareien ausgesetzt werden können.