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Könnte mir vorstellen dass momentan in Südtirol aber auch im Pustertal keine Durn walder mehr beaucht. Wie immer man dies auch interpretiert.
Ist doch ganz einfach!
Der Durnwalder hat ja schon Jobs genug, er sollte zurückstehen und eine Frau sollte gewählt werden.
Dann wäre auch Platz für einen Stellvertreter Fuchs
Werter Herr Franceschini,
da Sie ja offensichtlich nunmehr zum Experten in der Auslegung des SVP-Statutes geworden sind und dieses im Artikel sogar zitieren, können Sie bestimmt auch erklären, wie und wo eine verpflichtende Aufteilung der beiden Geschlechter zwischen den Funktionen des Bezirksobmannes bzw. Bezirksobfrau und dem oder der Stellvertreter-in vom Statut vorgesehen ist?
Ich bin seit vielen Jahren SVP Mitglied und kenne keinen entsprechenden Paragraphen. Ist dann etwa die Wahl im Burggrafenamt auch statutenwidrigen?
Im Artikel ist der entsprechende Artikel zitiert und da steht Stellvertreter bzw. Stellvertreterin im Singular. Abgesehen von der Tatsache, dass auch Achammer davon gesprochen hat, dass nur ein/e Stellvertreter/in akzeptiert wird.
"Werter Herr Franceschini,
da Sie ja offensichtlich nunmehr zum Experten"
Wer findet den Widerspruch?