Support Salto!
Unterstütze unabhängigen und kritischen Journalismus und hilf mit, salto.bz langfristig zu sichern! Jetzt ein salto.abo holen.
Liebe/r Leser/in,
dieser Artikel befindet sich im salto.archiv!
Abonniere salto.bz und erhalte den vollen Zugang auf etablierten kritischen Journalismus.
Wir arbeiten hart für eine informierte Gesellschaft und müssen diese Leistung finanziell stemmen. Unsere redaktionellen Inhalte wollen wir noch mehr wertschätzen und führen einen neuen Salto-Standard ein.
Redaktionelle Artikel wandern einen Monat nach Veröffentlichung ins salto.archiv. Seit 1.1.2019 ist das Archiv nur mehr unseren Abonnenten zugänglich.
Wir hoffen auf dein Verständnis
Salto.bz
Bereits abonniert? Einfach einloggen!
Kommentar schreiben
Zum Kommentieren bitte einloggen!Kommentare
Die Liftbetreiber haben in den letzten Jahrzehnten Millionen an Steuergeld für Beiträge bekommen, jetzt könnten sie dafür den Steuerzahlern einen Streifen Piste herrichten und für Touren freigeben, das wäre sicherer für die vielen nichterfahrenen Freizeittourengehern die mit teils ohne Pieps, Sonde und Schaufel unterwegs sind, als sich im freien Gelände aufzuhalten. Da muss ja dann die Bergrettung sowieso ausrücken wenn was passiert, einfacher und sicherer wäre es auf einer für Tourengeher abgesperrten Piste.... Die verantwortlichen Damen und Herren sollten sich da auf ein bissl Hausverstand besinnen, also dann besinnliche Weihnachten.
Sehr geehrte Frau Gasser, sie zitieren in Ihrem Artikel das Skipistengesetz. Mich würde interessieren, welche Artikel für das Verbot der Begehung der Pisten denn zum Tragen kommen, denn was Sie schreiben finde ich nirgends so wiedergegeben im Gesetz. Und die Ausreden der Pistenbetreiber was wochenlange und durchgehende Pistenpräparierung anbelangt und so, da kann ich Ihnen versichern, dass das so nicht stimmt, denn da kenn ich mich ein klein wenig aus.
Dieses "Verbot" finde ich sinnlos, ja sogar kontraproduktiv. Warum sollte man eine Skipiste ausserhalb der Betriebszeiten der Bahnen und in Zeiten, in denen nachweislich keine Pistenpräparierung erfolgt (also keine Unfallgefahr herrscht), nicht betreten dürfen? - es ist ja auch im Sommer nicht verboten!
Was die vielzitierte "Haftung" betrifft: im freien Gelände haftet auch niemand (ausser dem Tourengehen selbst) - warum kann dies nicht für Skipisten ausserhalb der Betriebszeiten gelten? Auch sind eventuell nötige Rettungseinsätze bei Unfällen im Allgemeinen auf der Skipiste leichter zu bewerkstelligen als im freien Gelände.
Im übrigen habe ich eine Saisonkarte für mein naheliegendes Skiresort gekauft: bisher habe ich noch keine Leistung von Seiten der Liftgesellschaft erhalten (wie auch?). Da sollte man doch wenigstens die "gesperrte" Piste benutzen dürfen...
Mir scheint, die Liftbetreiber mögen keine Tourengeher, weil daran halt weniger zu verdienen ist.
Manchmal kann es sinnvoll sein, sich anzuschauen, wie anderswo dieses Thema gehandhabt wird. Zum Beispiel im quasi benachbarten Bayern:
"Verfassung des Freistaates Bayern:
Artikel 141 Bayerisches Naturschutzgesetz
Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet."
=> Geltendes Grundrecht im Freistaat Bayern, warum nicht in Südtirol?