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Direkte Demokratie

Zwei neue Volksbegehren gestartet

Die Initiative für mehr Demokratie lässt nicht locker: die direktdemokratischen Instrumente müssen konkret genutzt werden können und der Landtag soll endlich handeln.
Community-Beitrag von Thomas Benedikter14.07.2022
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Nachdem beim Landesreferendum vom 29.5.2022 das bestätigende Referendum gerettet werden konnte, startet die Initiative für mehr Demokratie zwei Volksbegehren, um die geltenden direktdemokratischen Instrumente einfacher nutzen zu können und die Regelung der Demokratie auf Landesebene auch für Volksinitiativen freizugeben. Ein Rückbau der politischen Mitbestimmungsrechte konnte am 29. Mai mit eindrucksvoller Mehrheit verhindert werden. Doch damit ist die konkrete Anwendbarkeit der Instrumente noch nicht gesichert. Volksabstimmungen werden immer noch zu viele Prügel in den Weg gelegt.

Vor allem geht es um die Neuregelung der Zuständigkeit und Zusammensetzung der dreiköpfigen Richterkommission, die über die Zulässigkeit von Volksabstimmungsanträgen zu befinden hat., Diese Kommission hat in den letzten zwei Jahren fünf Volksbefragungen bzw. Volksinitiativen verhindert:

  • im September 2020 zum Vorschlag der Einführung der Online-Unterschriftensammlung und zur Einführung eines großen ausgelosten Landesbürgerrat einzuführen und, damit verbunden, eines ausgelosten Klimabürgerrates;
  • und im März 2022 auf zwei beratende Volksbefragungen (also unverbindliche!) über eine einfachere Nutzung der direktdemokratischen Instrumente und um sicherzustellen, dass BürgerInnen ihre Demokratie auch selbst gestalten können;
  • im April 2022 eine Vorlage zur Volksinitiative zum Schutz der Artenvielfalt in Südtirol.

Diese Kommission legt zum einen bestehende Autonomiebestimmungen äußerst restriktiv aus. Zum anderen überdehnt sie ihre eigene Rolle in der Beurteilung der Zulässigkeit, indem sie als Quasi-Verfassungsgericht stark politische Einschätzungen zur Vereinbarkeit der fraglichen Volksinitiativvorlage mit EU- und Staatsrecht trifft.

Daneben muss die Sammlung der Unterstützerunterschriften dringend erleichtert werden. Der Staat hat im August 2021 die online-Unterschrift (per SPID-Zugang des Wahlberechtigten) ermöglicht, doch das Land hat diese Erleichterung noch nicht übernommen. Im Gegenteil: es hat den Kreis der Beglaubigungsberechtigten Amtspersonen weiter reduziert, indem Lehr- und Sanitätspersonal ausgeschlossen worden ist. Nun müssen endlich diese und andere unnötige Behinderungen aus dem Gesetz genommen werden, wie es die UN-Kommission seit 2019 vom italienischen Parlament und von den Landtagen und Regionalräten fordert.

Mit einem zweiten Volksbegehren will die Initiative erreichen, dass auch Volksinitiativen zur Regelung der Demokratie auf Landesebene (Direkte Demokratie, Wahlrecht, etc.) zugelassen werden. Beide Volksbegehren werden in diesem Faltblatt näher erläutert. Sie können ab Juli 2022 im Rathaus der eigenen Gemeinde unterschrieben werden.

Genauere Infos zu den Volksbegehren: www.dirdemdi.org

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Kommentare

Bild des Benutzers Sigmund Kripp
Sigmund Kripp 15.07.2022, 19:24

Die SVP muss eine wahnsinnige Angst vor dem Volk haben.
Nur wenn es SVP wählt, ist es ein gutes Volk.
GsD tut es das immer weniger.

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Mart Pix 15.07.2022, 23:26

schnarch, svp bashing ist sowas von 2020

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Dietmar Nußbaumer 15.07.2022, 21:17

Mich würde interessieren, wie solche Volksbegehren in der Schweiz geregelt sind, die ja bereits eine lange Erfahrung mit solchen Instrumenten haben.

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Sigmund Kripp 16.07.2022, 07:35

Träumen Sie nachts von starken Männern, die mit eisernenr Hand und ohne Widerrede des mühsamen Volkes das Reich führen?

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Manfred Klotz 16.07.2022, 07:57

Die Vorausetzung dass direkte Demokratie funktionieren kann und es nicht zu Manipulation des Wählers kommt, ist ein relativ hoher Grad an Intelligenz, Informationsbereitschaft und Medienkompetenz. Davon sind wir leider sehr weit entfernt.

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Sigmund Kripp 16.07.2022, 08:46

Ich würde sagen, die von Ihnen eingeforderte erste der drei Eigenschaften ist in Mitteleuropa in etwa gleich verteilt. Was uns hier fehlt, ist das Training der beiden anderen.....

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Manfred Klotz 16.07.2022, 18:44

Leider nein. Die Schulabbruchquote unter Südtirols Jugendlichen ist doppelt so hoch wie etwa in Österreich. Und dass Schulbildung für das Training der ersten Eigenschaft fast unerlässlich ist, darüber lässt sich nicht streiten.

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Manfred Klotz 16.07.2022, 18:46

Und mit der ersten stehen und fallen auch die beiden anderen Eigenschaften. Zur Vervollständigung.

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Felix Frei 16.07.2022, 22:02

Intelligenz hat noch nie etwas mit Schulbildung zu tun gehabt. Im Gegenteil. Streben und Angepasstsein sind dort die verlangten und geforderten Eigenschaften. Die wirklich Intelligenten bilden sich außerhalb bzw. trotz der Schule heraus.

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Manfred Klotz 17.07.2022, 07:19

Doch, Schulbildung fördert die Ausbildung von Intelligenz, wenn man Intelligenz als Kombination der Erfahrungen, die ein Mensch im Laufe seines Lebens macht und der Fakten, die er daraus erlernt, der Fähigkeit sich diese anzueignen und der Fähigkeit, das Erlernte anzuwenden versteht. Was Sie ansprechen ist das Unterrichtssystem, das hat mit der Schulbildung im Grunde nichts zu tun.

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Felix Frei 18.07.2022, 13:33

Bin mit Ihnen einverstanden dass Schulbildung die Ausbildung von Intelligenz fördern kann, wenn man Intelligenz so versteht wie Sie es beschreiben. Ich verstehe Intelligenz eher als den Teil der dem Menschen angeboren bzw. vererbt wurde, sozusagen als Basis dafür, diese a priori vorhandenen Möglichkeiten auszubilden und zu nutzen. Wenn jemand z.B. minderbegabt oder intelligenzgemindert ist (da gibt es Gutachten) dann sind eben auch die Möglichkeiten zur Nutzung nur in diesem begrenzten Rahmen möglich. Das war gemeint wenn hier von der in etwa gleichen Verteilung von Intelligenz in der Bevölkerung Mitteleuropas gesprochen wurde, da die Skala an unterschiedlich ausgebildeter angeborener Intelligenz wohl nichts mit Schulbildung zu tun hat. Deswegen ist die Schulabbruchsquote im Grunde kein Gradmesser für so verstandene Intelligenz, würde ich sagen. Bin aber kein Fachmann.
Es geht um den alten Streit in der Entwicklungspsychologie : Ist Intelligenz angeboren oder erworben? Ich würde sagen, beides. Nur ohne die angeborene ist auch die erworbene nur begrenzt. bzw. bleibt im begrenzten Rahmen.

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Peter Gasser 16.07.2022, 08:33

Ich kann diesen “großen ausgelosten Landesbürgerrat” nach mehreren Artikeln dazu hier auf Salto noch immer nicht in seinen Grundzügen einordnen:
zufällig ausgeloste Menschen sollen mit (von wem bestimmten) Mediatoren und (von wem bestimmten) Wissenschaftlern ein Dokument ausarbeiten, das letztendlich wer verfasst?

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Johannes Engl 16.07.2022, 12:36

Wie der Klimarat in Österreich ausgelost wurde, können Sie in diesem Dokument ab Seite 11 nachlesen. Auch alle weiteren Elemente wie die Beiträge sind beschrieben.
https://drive.google.com/file/d/1xgLHHmlzs668XM1fr5vw0k2EGrvR1oFw/view?u...

Bild des Benutzers Johannes Engl
Johannes Engl 16.07.2022, 12:37

...Beiräte... nicht ..Beiträge....

Bild des Benutzers Peter Gasser
Peter Gasser 20.07.2022, 16:36

hier hatte ich meine Bedenken geäußert, leider ohne Rückmeldung:
https://www.salto.bz/de/comment/101704#comment-101704

Bitte einfach unseren Antrag auf Volksinitiative zum Großen Landesbürgerrat mit dem erläuternden Begleitbericht und dem Gesetzentwurf lesen. Hier der Link: https://www.dirdemdi.org/images/de/pdf/Antrag_Vabst_Buergerrat_092020.pdf

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Alessandro Stenico 16.07.2022, 08:44

Mi sembra che dopo il disinteresse dimostrato dagli elettori in occasione delle due ultime consultazioni referendarie di questa primavera, non ci sia un ripensamento di usare questo strumento con più parsimonia.
Queste due proposte di legge di iniziativa popolare intendono invece di facilitare maggiormente la chiamata alle urne, facilitando sia la raccolta delle firme e riducendone il numero necessario.

Ho dato un breve sguardo alle premesse delle due proposte, nella seconda si afferma:
“Un punto di riferimento sono le percentuali di elettorato necessarie allo svolgimento di un referendum: la Svizzera a questo riguardo vanta l’esperienza più lunga ed applica, come anche l’Italia per i referendum per i quali è previsto 1 % dell’elettorato”
premessa errata, l'articolo 75 della Costituzione stabilisce che 500.000 cittadini o 5 Consigli regionali, possono proporre all'intero corpo elettorale l'abrogazione, totale o parziale, di una legge o di un atto avente valore di legge, perciò non si parla dell'1%.

Anche l'articolo 8-bis della seconda proposta di legge di iniziativa popolare sulla raccolta on-line delle firme di sostegno, non tiene conto della legislazione nazionale sulla materia.
A questo proposito cito due articoli recenti sull'argomento:
https://www.wired.it/article/referendum-raccolta-firme-digitale-colao-ca...

https://www.agendadigitale.eu/cittadinanza-digitale/referendum-online-pe...

Bild des Benutzers Alessandro Stenico
Alessandro Stenico 18.07.2022, 15:55

Sollecitato da una persona che ha letto la mia breve presa di posizione sulle due proposte di legge di iniziativa popolare, sul' 1% e non appunto sulle 500.000 firme, rispondo:
“La legge che regola la materia è quella del 25 maggio 1970, la numero 352 e se proprio si vuole calcolare la proporzione sull'allora numero degli elettori (35.566.493 alle antecedenti elezioni politiche) si arriva al 1,4%.”
Aggiungo a questo proposito qualche cenno storico:

Nell'articolo dello storico Raffaele Romanelli „Democrazia plebiscitaria e democrazia rappresentativa – Il referendum è solo un'altra arma della battaglia tra popolo e parlamento“ su „Il Domani“ si ripercorre la storia di questo strumento.
Interessanti i due esempi citati, quello del 1946 su Repubblica o Monarchia e quello degli anni settanta sul divorzio.
In entrambi i casi furono i movimenti conservatori a promuovere lo strumento della DD.

Non furono i partiti popolari a spingere affinché non si intraprendesse la via assembleare, bensì i monarchici: un plebiscito avrebbe rinnovato l'appoggio popolare alla monarchia, scavalcando così i partiti resistenziali, a grande maggioranza repubblicani. E quasi ci riuscirono.

Nel caso del referendum sul divorzio: ….Non a caso si aspettò parecchio a disciplinarne l'esercizio, e lo si fece solo nel 1970; lo si fece dopo che era stata approvata la legge, di iniziativa socialista, che introduceva il divorzio. La Dc volle appellarsi al popolo per cancellarla, secondo la stessa logica dei monarchici del 1946: popolo contro partiti. Fallì, nel 1974, il popolo respinse l'abrogazione.

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