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Meiner Meinung nach ein zu hartes Urteil, da dieser Mann NUR verrückt sein kann. Ein lebenlang wegsperren ist angemessen...aber nicht im Knast, sondern in eine geschlossenen Psychiatrie.
soso, die BesserwisserInnen. Haben Sie die Akten durchstudiert?
Kein Wunder wenn die italienische Gerichtsbarkeit den zweifelhaften Ruf hat, zu langsam und so träge zu sein, dass Rechtsbrecher die es sich leisten können, mit der Verjährung vor den Folgen ihrer Missetaten bewahrt werden, wenn sie bei einem geständigen Täter so viele Sitzungen braucht, um zu einem Urteil zu kommen.
Der Mann ist sicher nicht NUR verrückt, er hatte niederträchtige Motive, die einer bestimmten Planung und Logik folgen. Er wollte das Geld und war dafür bereit seine Eltern zu ermorden. Es gibt genug Menschen, die so was ohne psychische Störung hinkriegen und nur moralisch degeneriert sind.
Vergeltungsjustiz eben.
In Italien gilt verfassungsmäßig hingegen eigentlich auch Rehabilitierung der straffälligen Person. Der Europarat empfiehlt seinen Mitgliedsländern sogar Wiedergutmachungsjustiz,Restorative-Justice-Programme.
Unvertändnis daher, dass man dem Verurteilten, so wie es seine Verteidiger Moccia angeregt hat, nicht zumindest eine Therapie auferlegt oder Methoden und Chancen sich mit der Straftat auseinander zu setzen aufgezeigt hat.
Derselben Meinung wie I. Heller/A.Post
„Wiedergutmachungsjustiz“ bei zweifachem Mord? ... wie machen Sie dies an den beiden gemordeten Menschen „wieder gut“?
Der Strafvollzug sollte in liberalen Demokratien eigentlich auf die Resozialisierung des Straftäters ausgerichtet sein. Ist nun die Strafe lebenslänglich, landet man eben bei den mittelalterlichen Konzepten von Sühne und Rache.
„Wiedergutmachungsjustiz“ ist hier die falsche bzw. irreführende Wortwahl.
Letzendlich geht es um die Prognose und Begutachtung der Resozialisierungmöglichkeiten solcher Straftäter.
In D gibt es im Strafvollzugsgesetz die Resozialisierung als Vollzugsziel.
Zwischen Resozialisierung und der Vollzugsaufgabe Sicherung besteht ein Zielkonflikt, der unter Beachtung des Vorranges des Vollzugszieles zu lösen ist. Im Vordergrund sollte aber die Vorzugsstellung des Schutzes der Bevölkerung vor neuen Straftaten der bereits verurteilten Straftäter stehen.
Hohe Wellen schlägt das Thema in jüngster Vergangenheit z.B. beim Mißbrauchsprozess von Lüdge aber auch in Norwegen im Fall Breivek. In diesen Fällen wird dann auch eine lebenslange Sicherheitsverwahrung angeordnet welche in regelmäßigen Abständen zu prüfen ist.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2022-02/norwegen-anders-b...
@Peter Gasser: Restaurative Justiz heißt ja nicht, wie Sie meinen, dass Dinge ungeschehen gemacht werden können. Das kann aber auch Rache und Vergeltung nicht.
Es gibt auch Angehörige die Opfer sind. Das sollten Sie nicht vergessen.
Aus der Forschung/Erfahrung zur restaurativen Justiz bzw. Wiedergutmachungsjustiz ist bekannt, dass restaurative Dialoge helfen können. Zumal Opfer oft Fragen haben, die nur die Täter beantworten können.
Darf ich richtigstellen, dass in meinem Kommentar nichts von „ungeschehen machen“ steht: niemand kann den Zeiger der Zeit zurückdrehen.
Wieso soll ein Gerichtsurteil mit richterlicher Strafe für Mord „Rache oder Vergeltung“ sein? Es ist ganz einfach die dafür und schon vor der Tat vorgesehene Konsequenz - die der Täter kannte.
Im übrigen stimme ich Ihnen zu, dass „Wiedergutmachungs-Justiz“ sinnvoll und gut ist, sofern freiwillig von Täter und Opfer(-Umfeld) gewollt, und sinnvoll für beide und die Gesellschaft.
Aber auch dann bleiben STRAFtaten Verbrechen, welche Sühne fordern und gesellschaftlicher Abschreckung bedürfen: besonders dann, wenn von den Straftätern dauerhafte Gefahr für die Gesellschaft und den Mitbürger ausgeht.
Leider stimmt die menschliche Art nicht mit der Titelseite der Zeitschrift der Zeugen Jehovas überein, in der der Löwe neben der Gazelle grast...
Wenn Strafe der "gesellschaftlichen Abschreckung" dienen würde, dann müsste doch in Ländern die die Todesstrafe vorsehen, die Mordrate niedriger sein als in Ländern ohne Todesstrafe.
Und was genau dadurch erreicht werden soll, in dem Straftaten "Sühne fordern", bzw. wer genau dadurch was für eine Genugtuung erreicht, bleibt unklar.
Das Gericht ist zuständig, nicht die Presse und auch nicht die Kommentatoren - zum Glück.
Seit wann ist ein Gericht für den öffentlichen Diskurs zuständig?