Support Salto!
Unterstütze unabhängigen und kritischen Journalismus und hilf mit, salto.bz langfristig zu sichern! Jetzt ein salto.abo holen.
Liebe/r Leser/in,
dieser Artikel befindet sich im salto.archiv!
Abonniere salto.bz und erhalte den vollen Zugang auf etablierten kritischen Journalismus.
Wir arbeiten hart für eine informierte Gesellschaft und müssen diese Leistung finanziell stemmen. Unsere redaktionellen Inhalte wollen wir noch mehr wertschätzen und führen einen neuen Salto-Standard ein.
Redaktionelle Artikel wandern einen Monat nach Veröffentlichung ins salto.archiv. Seit 1.1.2019 ist das Archiv nur mehr unseren Abonnenten zugänglich.
Wir hoffen auf dein Verständnis
Salto.bz
Bereits abonniert? Einfach einloggen!
Kommentar schreiben
Zum Kommentieren bitte einloggen!Kommentare
Im Sinne des Art. 53 Absatz 16-ter des gesetzesvertretenden Dekretes vom 30. März 2001, Nr. 165 darf die Führungskraft, nach Beendigung ihres Dienstverhältnisses, drei Jahre lang keine abhängige oder selbständige Arbeit für jene privaten Rechtssubjekte leisten, denen gegenüber sie in den letzten drei Dienstjahren für die Landesverwaltung hoheitliche oder rechtsgeschäftliche Befugnisse ausgeübt hat.
Das Ressort Raumentwicklung, Landschaft und Landesdenkmalamt hat die LAND Italia Srl mit der wissenschaftlichen Betreuung der Tagung "Destination Landschaft" beauftragt. Es besteht kein Grund für den Ressortdirektor im Sinne des durch den Artikel unterstellten Handelns im Widerspruch zu geltenden Gesetzen zu handeln.
- Frank Weber, Ressortdirektor
"Es besteht kein Grund für den Ressortdirektor im Sinne des durch den Artikel unterstellten Handelns im Widerspruch zu geltenden Gesetzen zu handeln."
Deutsche Sprache ... schwere Sprache.
Svp Freunderlwirtschaft?
Vor allem eine bodenlose Ungerechtigkeit gegenüber Frau Bussadori!
Wenn ihr sagt, es sei eine Nichtmeldung, warum macht ihr dann eine Meldung daraus? Nur um zu kassieren?