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Der Rekurs klingt recht verzweifelt, da man offenbar keine detaillierte Argumentation zu eigenen Gunsten aufzubringen im Stande ist, sondern lediglich die Unzuständigkeit ins Felde führt. Es bleibt zu hoffen, daß das Urteil aufrecht bleibt.
Man darf sich dann noch die nicht ganz unwesentliche Frage stellen, unter welchen Umständen Politik und Behörden damals zum Entschluss gekommen sind, eine Konzession aufbauend auf ganz offensichtlichem Rechsbruch zu vergeben? Einen schlechten Tag gehabt, die Sekretärin war’s oder Schlampigkeit im Amt? Oder doch das gute, alte Abschmieren von Beamten und politischen Entscheidungsträgern?
Zucco-Man, übernehmen Sie!
Guter Kommentar Herr Salzer. Diesem ist meiner Meinung nichts hinzuzufügen.
Danke, sehr freundlich.
Wenn die SVP für die Landtagswahlen im Herbst einen Rest von Vertrauen retten will, muss sie den Rechtsanwälten / Rechts-Verdrehern Schullian und Durnwalder die Anwaltstätigkeit für die Mandatszeit verbieten. Diese Herren missbrauchen ihr politisches Mandat zur Sammlung und "Rettung von Rechtsbrechern" für ihre Kanzleien.
Die mehr als reichliche Entlohnug und "die generöse Ruhestands-Regelung, die sich die Mandatare zukommen lassen," sollten für das gelegentliche Sessel-Wärmen reichen
Herr Salzer,die Verantwortlichen für dieses CHAOS,werden sich wie üblich nicht finden lassen,ausser man findet ein " Bauernopfer" SVP Methoden.