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Ernährung

22 : 3 für die Bauern und Grünen

Lange Diskussionen und zahlreiche Änderungsanträge sind dem Gesetz zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln vorausgegangen. Gestern wurde es mehrheitlich genehmigt.
Von
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Astrid Tötsch15.04.2023

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Kommentare

Bild des Benutzers G. P.
G. P. 15.04.2023, 21:21

Lächerlich, einfach lächerlich, Zeit- und Ressourcenverschwendung, wenn am Ende der Kompromiss herauskommt, dass die Angabe "EU" oder "nicht EU" ausreichend ist.

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Klemens Riegler 15.04.2023, 22:20

Wichtig ist dass der Südtiroler Speck weiterhin aus der EU kommt! hi hi hi
Restaurants können freiwillig ohne weiteres eine "regionale" Herkunft angeben. Das kommt immer gut an, und der Kunde zahlt dann vielleicht auch lieber die paar teils unverschämten Euro mehr ... Nur wenn das dann alle tun, fliegt vielleicht ein Schwindel auf? Denn Südtirol hat wohl nicht die Kapazität entsprechende Fleischmengen zu produzieren. Und wenn wir ganz ehrlich sind, dann ist ein Top-Filet aus Argentinien (z.B. auch für Top-Tartar / Steak / Burger) eben besser als unseres. (einfach auch unsere Michelin-Köche ganz privat dazu befragen)
P.s. ich brauch weder das eine noch das andere! Außer vielleicht 5 Mal im Jahr.

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Manfred Gasser 15.04.2023, 22:23

Also ist jetzt ein Tönnies-Schwein gutes Fleisch, da EU, und ein Bioschwein aus der Schweiz schlechtes Fleisch, da nicht EU? Oder habe ich da was falsch verstanden?

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Manfred Klotz 16.04.2023, 07:18

Ich schicke voraus, dass ich mit der Angabe der Herkunft absolut einverstanden bin, aber es könnte sogar angegeben werden "Fleisch vom Ochnerhof, Dorf 34, St. Magdalena, Villnöss" und es würde nichts über die Qualität des Fleisches aussagen.

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Klemens Riegler 16.04.2023, 09:45

Diesbezüglich haben wir mit der Marke "Qualität Südtirol" leider überall das Problem. Zudem wertet ein Qualitätssiegel, hinter welchem keine echte Qualitätskontrolle steckt, den Begriff "QUALITÄT" deftig ab.

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Josef Fulterer 16.04.2023, 05:55

Der Landtag hat nutzlos Zeit vertrödelt, in der dringendere Angelegenheiten zu besprechen gewesen wären, aber dem mit seinem Beitrags-Skandal angeschlagenen Valazza hat die Mutter-Partei "gütig die Bühne gewährt, um seinen an seinem desolaten Ruf herum zu flicken."

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Dietmar Nußbaumer 16.04.2023, 08:18

Es ist zumindest einmal ein Anfang. Es muss ja nicht gleich alles schlechtgeredet werden.

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Johann Georg Bernhart 16.04.2023, 09:33

So leid es mir tut, ich erkenne in der Verordnung keinen Mehrwert.Es gibt mir nur zu bedenken, der öffenliche Sanitätsbetrieb kauf seine Lebensmittel nicht im Land Südtirol ein und der Gastwirt im eigen Land, welcher schon immer die einheimische Wirtschaft unterstützt, wird bestraft wenn er nicht die Herkunftsbezeichnung angibt. Unser Politiker allen voran die Einbringer des Gesetzes sind Scheinheilige Personen, selbst niergens in Ordnung machen sie arbeitende Steuerzahlende Personen unnötige Vorschriften. Die erzeugten Lebensmittel im Land reichen für circa einen Monat im Jahr , darüber haben sie anscheinend nicht nachgedacht.

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Manfred Klotz 16.04.2023, 13:45

Bei der Herkunftsbezeichnung geht es nicht darum Gastwirte zu zwingen sich lokal einzudecken. Der Gast soll aber wissen wo er sich eindeckt. Ihr Kommentar ist daher für die Fische. Der Sanitätsbetrieb unterliegt strengen gesetzlichen Regeln bezüglich der Auftragsvergabe und kann nicht willkürlich entscheiden von wem er seine Ware bezieht.

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Manfred Gasser 16.04.2023, 14:05

Wird uns aber so verkauft, ich zitiere: ".... ein erster, wichtiger Schritt in Richtung Unterstützung der regionalen Lebensmittelproduktion und Transparenz für die Konsumenten getan". Zwar kein Zwang, aber regional sollte es schon sein, oder zumindest EU.

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Manfred Klotz 17.04.2023, 07:51

Das ist allein Ihre Interpretation.

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Manfred Gasser 17.04.2023, 13:50

Ja, ich interpretiere halt gerne. Und ob ich damit allein bin? Naja, so richtig glücklich scheinen mit diesem Kompromiss nicht viele zu sein.

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Stefan S 16.04.2023, 14:51

"Der Sanitätsbetrieb unterliegt strengen gesetzlichen Regeln bezüglich der Auftragsvergabe"
Wie für alle öffentlichen Verwaltungen nach EU Recht per öffentl. Ausschreibung ab ca. 200.000 € für Liefer- und Dienstleistungen und ab ca. 5 Mio für Bauleistungen.
Leider sind die gesetzlichen Vorgaben nicht streng genug bzw. werden zu wenig kontrolliert so das hier noch viel Schindluder getrieben wird.
Bezüglich Herkunftsmachweis kommt man mit der Regelung aber auch nicht weiter dafür sorgt schon die Agrar und Lebensmittellobby.

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Manfred Klotz 17.04.2023, 07:54

Eben, daher ist die Kritik "der Sanitätsbetrieb kauft die Lebensmittel nicht in Südtirol ein" eben Blödsinn.

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Johann Georg Bernhart 16.04.2023, 14:14

Das einzige was passieren wird, alles wird teurer,die Unternehmer sind unzufrieden, es funktioniert nichts, die ganze Landespolitik und Gemeindepolitk geht mir schon lange auf den Geist.
Die ganzen Sikanen sind einfach nicht mehr zu ertragen.

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Ludwig Gruber 17.04.2023, 09:40

Während im Lebensmittelhandel bei vielen Produkten die Herkunft zu nennen ist und als einziger Qualitätshinweis "aus biologischer Landwirtschaft" etabliert werden konnte, bleibt im Außerhausverzehr das Märchenerzählen ohne jegliche Verbindlichkeit der Standard. 
Damit ist sicher gestellt, dass Zutaten aus globaler Intensivproduktion und Fertiggerichte auch in Zukunft den Großteil des gastronomischen Angebots ausmachen. 

Die Branche kann sich auch künftig nach dem günstigsten Angebot orientieren und jene Betriebe, die freiwillig zur besseren Qualität greifen, bleiben weiterhin benachteiligt, weil das Angebot teurer wird und/oder der Kommunikationsaufwand größer.

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