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Regionalität

Herkunftskennzeichnung nicht angefochten

Das Gesetz zur Herkunftsangabe von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung, das vor Kurzem im Landtag beschlossen worden ist, kann nun umgesetzt werden.

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Kommentare

Bild des Benutzers Karel Hyperion
Karel Hyperion 08.07.2023, 10:19

Wozu denn Informationskampagnen wenn das Ding im Amtsblatt veröffentlicht wurde? Lesen werden die Leute wohl noch können…

Bild des Benutzers pérvasion
pérvasion 11.07.2023, 11:32

Stimmt. Und wozu Verkehrsschilder aufstellen? Sollen die Leute doch selbst in den Verordnungen nachlesen, wo welches Tempolimit gilt.

Bild des Benutzers Manfred Klotz
Manfred Klotz 12.07.2023, 07:09

Wie viele Menschen, glauben Sie, lesen das Amtsblatt? Wie viele wissen überhaupt, wo sie darauf zugreifen können?

Bild des Benutzers Johann Georg Bernhart
Johann Georg Bernhart 08.07.2023, 15:37

Herkunftsbezeichnung wurden nicht angefochten, warum auch, weil es keine interessiert.
Was glauben Sie Herr Valazza was sie mit diesem Blödsinn errreicht haben ,nix.
Regional haben sie vergessen, Sie sind kein würdiger Bauernvertreter.

Bild des Benutzers Johann Georg Bernhart
Johann Georg Bernhart 09.07.2023, 11:10

Die Herkunftsbezeichnung ist gleich zusetzen mit:
Das SIEGL ,IST UNGEFÄHR SO SINNLOS, WIE EIN SANDKASTEN IN DER SAHARA.

Bild des Benutzers Manfred Klotz
Manfred Klotz 11.07.2023, 10:45

Aus der Sicht derer, die bei den Lebensmitteln tricksen wollen sicher.

Bild des Benutzers G. P.
G. P. 11.07.2023, 13:30

Nachdem der Gastwirt nur die Herkunftsangabe 'EU' oder 'Nicht-EU' angeben muss, halte ich den Nutzen für den Verbraucher für ziemlich überschaubar.

Bild des Benutzers Manfred Klotz
Manfred Klotz 12.07.2023, 07:08

Das wird sich in dem Moment ändern, in dem der Gastwirt darin einen Mehrwert entdeckt. Braucht bei uns, im Land der Neinsager, erfahrungsgemäß immer etwas länger, aber früher oder später macht es Klick.

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