Support Salto!
Unterstütze unabhängigen und kritischen Journalismus und hilf mit, salto.bz langfristig zu sichern! Jetzt ein salto.abo holen.
Liebe/r Leser/in,
dieser Artikel befindet sich im salto.archiv!
Abonniere salto.bz und erhalte den vollen Zugang auf etablierten kritischen Journalismus.
Wir arbeiten hart für eine informierte Gesellschaft und müssen diese Leistung finanziell stemmen. Unsere redaktionellen Inhalte wollen wir noch mehr wertschätzen und führen einen neuen Salto-Standard ein.
Redaktionelle Artikel wandern einen Monat nach Veröffentlichung ins salto.archiv. Seit 1.1.2019 ist das Archiv nur mehr unseren Abonnenten zugänglich.
Wir hoffen auf dein Verständnis
Salto.bz
Bereits abonniert? Einfach einloggen!
Kommentar schreiben
Zum Kommentieren bitte einloggen!Kommentare
Tja, der Amtsschimmel wiehert unentwegt ...
Der Herr Ernst Winkler hat wahrscheinlich in vielen Teilen recht. Kriterien für Förderungen sind prinzipiell schwer zu erstellen und schon gar nicht "gerecht". Zumindest aus der Sicht jener, die so grad nicht reinfallen oder 10€ zuviel haben.
Zurück: Dort wo es klipp & klar der Fall ist, dass es sich um den normalen Oktober-Lohn handelt, sollte wohl auch darüber geschaut werden. (Gleichheit Öffentlich - Privat wäre wohl korrekt).
Aber es tun sich weitere Fragen auf, denn WEGEN der Pandemie durfte, wenn ich mich recht erinnere, niemand gekündigt werden und war im Öffentlichen Dienst garantiert auch nicht der Fall. In der Privatwirtschaft waren Entlassungen auch verboten. Als Ausgleich hat der Staat unglaublich viel Geld in die Lohnausgleichskasse gepumpt und damit dem Arbeitgeber zu 99% seine Kosten ersetzt. (mit dem Nachteil für den Angestellten > nur Mindestlohn)
In welcher Situation war Frau Claudia S.? War sie auch in den Jahren vorher im November "arbeitslos" ? wie und warum konnte sie gekündigt werden? warum hatte sie keine Arbeit? Oder wollte sie gar "Schlaumeierin" spielen? Dann wäre es nur gut & richtig, dass sie die "ungerechtfertigt“ kassierten Corona-Beiträge zurückzahlen müsste. Der Sozialstaat sollte schließlich nicht zum Selbstbedienungsladen verkommen.
Es durfte zwar nicht gekündigt werden, aber wer einen befristeten Vertrag hatte (im Tourismus gibt es häufig Saisonsverträge) der Ende Oktober zu Ende war, der war dann ohne Arbeit. Und hatte vielleicht keinen Anspruch auf Arbeislosengeld, weil schon vorher zu wenige Beitragszeiten angereift waren (coronabedingt). Somit sind viele in dieser Situation davon ausgegangen, berechtigt zu sein, weil sie im November kein Einkommn erzielt haben (= nicht gearbeitet haben), aber die Voraussetzung war, im Monat vor Antragstellung keine Zahlungseingänge gehabt zu haben, also auch nicht das Gehalt von Monat vorher. Konkret: Antrag im Dezember, also kein Zahlungseingang im November, auch nicht das Gehalt, das für die Arbeit im Oktober verdient wurde. Da viele die Gesuche per e-mail gestellt haben (war aufgrund der Pandemie so möglich), ist es öfter als sonst zu Fehlern gekommen.
Ich muss präzisieren: ich kenne den im Artikel beschriebenen Fall nicht, auch nicht die Person, um die es geht. Es ist mir wichtig, den aufgeworfenen Fragen etwas entgegenzusetzen.
Wer hat denn diesen " BOCK" schon wieder geschossen? Wo sind die Verantwortlichen?,?,?
Fad, wenn jedes Thema vom Wahlkampf angefault wird. Da gibt es genug große Themen, die von allen (!) Parteien in den letzten fünf Jahren nicht so recht angegangen wurden.
Herr Nussbaumer das war eine simple Frage an die Verantwortlichen und kein Wahlkampf.Bitte bleiben sie sachlich und schieben sie nicht jedes Versagen auf die Wahlkämpfe.Sachlichkeit wäre gefragt.DANKE!