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Urbanistik

Schlauer Bauer

Wie lückenhaft Südtirols Höfegesetz ist und zu welchen absurden Auswüchsen das führt, zeigt ein eklatanter Fall um einen neuen geschlossenen Hof in Eppan.

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Kommentare

Bild des Benutzers Oskar Egger
Oskar Egger 08.10.2014, 11:38
Entgegen allen Beteuerungen und Schönreden. Von Mals bis Salurn. Was ist nun aber die Lösung für diese Aufteilung, Verschiebung, Versetzung, Erwerb zu besonders günstigen Bedingungen? Welche Wege führen in die Zukunft? Oder wird auch in Zukunft noch die alte Masche gestrickt: "schnell noch dies oder das, bis sich sogar ein Nichtsehender wehrt, wie in den letzten 25 Jahren?" Kann man der Landwirtschaft Schutz bieten, ohne (weiterhin) zusehen zu müssen, was sich in der Vergangenheit abgespielt hat? Hat die Politik die genügende Distanz?
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Mensch Ärgerdichnicht 08.10.2014, 13:38
Wie sagt man in Italien? "Fatta la legge, trovato l'inganno!"
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Martin B. 08.10.2014, 16:05
Die dargelegten Fakten klingen sehr bedenklich. Die "wahren" Bauernvertreter sollten zum Schutze des geschlossenen Hofes bei diesem Fall intervenieren, bzw. wenn Hausverstand und moralische Verantwortung in den Kommissionen schon nicht greift (anderes will ich nicht vorwerfen), auf eine Klausel zur Bindung von Hofstelle und Nähe der meisten Landwirtschaftsflächen bestehen. Es gibt nun genügend Interessierte die den Fall verfolgen.
Bild des Benutzers Martin B.
Martin B. 08.10.2014, 16:09
"Der Besitzer muss seinen Haupterwerb in den Landwirtschaft haben." Dazu würde ich übrigens auch gerne mal Aufklärung haben. Meines Wissens haben sich eine erquickliche Anzahl an wohlhabenden Südtiroler Bürgern einen landwirtschaftlichen Betrieb (geschlossener Hof) zugelegt, mit allen steuerlichen und bauleitplanlichen Vorteilen (Villa, Reservoir als Schwimmbad, usw.), obwohl kein Mensch denen abnehmen kann, dass sie Bauern sind, bzw. vorwiegend am Hof arbeiten.
Bild des Benutzers Willy Pöder
Willy Pöder 08.10.2014, 16:40
Ich denke - im Gegensatz zu Martin B. - dass der Hausverstand sehr wohl gegriffen hat: Haus und Hof werden doch gebaut! Noch mehr "Hausverstand"? Das muss es nun wirklich nicht sein.
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magda baur 08.10.2014, 18:55
Und für diese Höfe in den besten Tallagen gilt das Gesetz, dass die weichenden Erben nur einen lächerlichen Auszahlungsbetrag erhalten dürfen, bei dem nicht der Marktwert, sondern nur der Ertragswert herangezogen wird. Es ist endlich Zeit, diese Regelung zu reformieren und den Weichenden einen erhöhten Auszahlungsbetrag zu gönnen, im Sinne der sozialen Gerechtigkeit in diesem Land. Deshalb würde kein Talbauer am Hungertuch nagen oder etwa seinen Hof verkaufen müssen.
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Erich Frene 09.10.2014, 09:54
Bravo Magda! Das Höferecht in Südtirol ist geradezu ein Affront für jeden, der an den Gleichheitsgrundsatz glaubt. Tiefstes Mittelalter.
Bild des Benutzers Ein Leser
Ein Leser 10.10.2014, 16:09
Ich schicke voraus, dass ich die Meinung des Autors bzgl. der Sinnhaftigkeit der Errichtung einer Hofstelle in Eppan bei Mehrheit der landwirtschaftlichen Gründe in Branzoll teile. Was ich mir jedoch wünschen würde, ist eine genauere Recherche bzw. das Verbreiten von Fehlinformationen. 1. Das Landeshöfegesetz gibt nur die objektiven und subjektiven Voraussetzungen zur Bildung eines neuen geschlossenen Hofes vor. Nirgends wird man darin etwas über etwaige Baumöglichkeiten oder wo diese stattfinden dürfen finden. 2. Jegliche Baumöglichkeit in Südtirol, ob geschl. Hof oder nicht, wird über das Landesraumordnungsgesetz geregelt. Dieses wiederum weist den Gemeindebaukommissionen die Aufgabe zu, die Bautätigkeit im jeweiligen Gemeindegebiet zu regeln. Nirgendwo im Landesraumordnungsgesetz steht geschrieben, dass die Höfekommission oder Landeshöfekommission die Auswahl für die Lage der Hofstelle treffen. 3. Pachtverträge haben auf die Bildung eines geschlossenen Hofes überhaupt keinen Einfluss, da nur Flächen im eigenen Eigentum berücksichtigt werden können. Pachtflächen sind daher immer ausgeschlossen. 4. Die Registrierung der Pachtverträge ist eine steuerrechtliche Verpflichtung. Das Höfegesetz beinhaltet keine steuerliche Regelungen und kann auch keine Registrierungspflicht vorsehen. 5. Beim Teil von der 20 jährigen Bindung hat der Autor überhaupt "Kraut und Rüben" gemischt. Hier erlaube ich mir einfach die genaue Lektüre des Höfegesetzes und der entsprechenden Artikel des Raumordnungsgesetzes zu empfehlen. Für Frau Magda Baur und Herrn Erich Frene habe ich folgende Fragen, die sich der Gesetzgeber in der Abwägung unterschiedlicher und gegensätzlicher Interessen gestellt hat und die zu den besonderen Erbrechtsbestimmung des Höfegesetzes geführt haben: 1. Wie kann ich den Fortbestand der Landwirtschaft in einem landwirtschaftlich kleinstrukturiertem Land wie Südtirol sichern? 2. Wie vermeide ich die Flächenzerstückelung durch Erbteilung, die zu landwirtschaftlich nicht mehr sinnvoll nutzbaren Kleinparzellen führt? 3. Wie ermittle ich einen Wert des geschl. Hofes für die Erbteilung, der es einer Person ermöglicht den landwirtschaftlichen Betrieb weiterzuführen? 4. Ist es hierfür gerechtfertigt, die Rechte der Miterben zu beschneiden und in welchem Ausmaß? Das Verfassungsgericht wurde schon mehrmals mit der Fragestellung der Verfassungsmäßigkeit der Erbregelung des geschl. Hofes in Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz befasst. Es wurde die Verfassungsmäßigkeit bestätigt. Und die Unterscheidung die Frau Baur bzgl Tal- Bergbauer tätigt, trifft beim Ertragswertverfahren nicht zu. Es wird der landwirtschaftliche Reinertrag kapitalisiert um den Ertragswert zu bestimmen. Dieser ist bei einem "Talbauernhof" entsprechend größer als bei einem Bergbauernhof und somit ist auch der Ertragswert bei einem "Talbauern" signifikant höher. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass bei Betriebsübergaben im Gastgewerbe oder Handwerk ebenfalls eine Ertragswertermittlung aufgrund der Betriebsdaten stattfindet, um die Übergabe zwischen den Erben zu regeln. Der einzige Unterschied: Es gibt hierfür keine gesetzliche Pflicht. Aber: Wenn das nicht gemacht wird, stellt sich das Problem, dass der Marktwert des Betriebes zu hoch ist, eine Auszahlung nicht möglich ist und somit der gesamte Betrieb verkauft werden muss. Sinnvoll?
Bild des Benutzers Erich Frene
Erich Frene 12.10.2014, 18:31
Der Begriff "Ertragswert" ist ein nur ein Wort, ein Euphemismus. Die weichenden Erben erhalten ein Butterbrot. In der Talsohle vielleicht ein Butterbrot mit kleiner Gurke. Was heißt "den Fortbestand der Landwirtschaft sichern"? Dasselbe Argument könnte man dann ja auch bspw. für die Südtiroler Bäcker verwenden. Auch für diese gilt das Erbrecht und auch die Südtiroler Bäckereien sind überwiegend kleinstrukturiert. Und trotzdem gehen die Südtiroler Bäckereien nicht unter. Und "ein Leser" erhält jeden Morgen frisches Brot.
Bild des Benutzers Ein Leser
Ein Leser 14.10.2014, 15:56
Hm...und was glauben Sie, welchen Marktwert ein kleinstrukturierter Bäckereibetrieb hat? Treffender wäre der Vergleich mit Hotelbetrieben, dort ist es ähnlich, wie in der Landwirtschaft. Hoher Immobilienwert ist nicht gleich hoher Gewinn. Seien wir doch ehrlich. Wenn in Südtirol Grund und Boden (und natürlich Häuser und Wohnungen) nicht so unverschämt teuer wären, würde der Ertragswert kein Problem darstellen.
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