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Verwaltung

Die vergessene IVA

Das Land wird am Ende für den Begleitdienst von Schülern mit Behinderung rund 400.000 Euro mehr ausgeben als bisher. Eine unglaubliche Verwaltungsposse.

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Kommentare

Bild des Benutzers Edo Plane
Edo Plane 21.10.2014, 07:06
Frage: kann dann die Bietergemeinschaft nicht gegen diese Vergabe rechtlich vorgehen?
Bild des Benutzers Matthias Mühlberger
Matthias Mühlberger 21.10.2014, 08:48
Wie ist die rechtliche Lage: muss die Landesverwaltung auf das günstigste Nettogebot eingehen oder darf sie die absoluten Kosten berücksichtigen? Andersrum: ist die Entscheidung aus Sicht des Gesetzes nachvollziehbar oder war hier jemand einfach nur strohdumm wie es der Titel und der zitierte Beamte suggerieren?
Bild des Benutzers Marius Graziadei
Marius Graziadei 21.10.2014, 09:08
Der Vollständigkeit halber sollte aber schon auch gesagt werden, dass es völlig korrekt ist in einem Wettbewerb Angebote von nicht der Mwst unterliegenden Vereinen mit Angeboten von Mwst-pflichtigen Unternehmen NETTO Mwst zu vergleichen. Alles andere wäre/ist unlauterer Wettbewerb. Oder anders gesagt: Nehmen wir mal an es würde "brutto/netto" verglichen und ein "einheimisches Unternehmen" hätte aus diesem Grund eine Ausschreibung gegen eine "auswärtige Vereinigung" verloren. Dann hätten wir wahrscheinlich denselben Aufschrei. Dies unbeachtet dessen dass es offensichtlich bedauerlich ist, dass die beiden Vereine den Dienst nicht weiter verrichten können, den sie bisher anscheinend zufriedenstellend ausgeübt haben.
Bild des Benutzers Matthias Mühlberger
Matthias Mühlberger 21.10.2014, 09:21
das heisst also verglichen wird immer der Nettopreis, unabhängig von den absoluten Kosten für den Auftraggeber?
Bild des Benutzers Christoph Moar
Christoph Moar 21.10.2014, 09:31
Völlig richtig. Es ist jetzt Schmarrn, hier nach weiteren angeblichen Versäumnissen der Verwaltung zu suchen. Ausschreibungen müssen netto ausgeschrieben werden (zzgl. Mwst falls sie dann anfällt), alles andere wäre völliger Schwachsinn und würde allen Onlus Betrieben einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen (den ich ihnen gerne zugestehen würde, nur, so gehts halt nicht, da würde ich jeden klagenden Unternehmer verstehen der den Auftrag verliert weil er für den Staat eine Mwst einbeziehen muss, von der er nichts hat). Der Fail hier ist und bleibt ein anderer: wenn Sozialdienstleistungen ohne Ausschreibungen vergeben werden können, dann hätte es ein Direktauftrag getan und wir würden hier nicht Wunden lecken müssen. Für die Mwst kann die Apparatur nichts dafür. Ceterum censeo dass es ein ziemliches Chaos ist, dass die öffentliche Hand Mwst entrichten muss wie jeder andere. Zuerst zahlen wir Steuern von unserem Gehalt oder unseren Unternehmensgewinnen, mit diesen Steuereinnahmen wird die Öffentliche Hand (Gemeinde, Provinz, Region, Staat) finanziert. Sobald unsere Gemeinde also mit "unseren" Steuergeldern was ausgeben möchte, werden wieder 22% (oder 10%) abgezwackt und landen wieder in den zentralen Steuertopf. Das ist mir echt zuviel linke-Tasche-rechte-Tasche-Rechnerei. Führt dann letzlich dazu, dass Gemeinden ein "Immobilienmanagement" gründen, das die Verwaltung aller Immobilien übernimmt, damit diese wiederum Mwstpflichtige Leistungen einkaufen (zum Beispiel die Bauleistungen bei neuen Immobilien) und damit die Mwst wieder gegenrechnen können. Auch wieder ein Taschenspielertrick, wer smart ist, kommt damit besser zurecht.
Bild des Benutzers Matthias Mühlberger
Matthias Mühlberger 21.10.2014, 09:43
ok, dann geht der Artikel meiner Meinung nach aber großteils am eigentlichen "Fail", nämlich die Leistung überhaupt auszuschreiben, vorbei, und suggeriert indessen, dass hier aus mangelndem Urteilsvermögen etwas übersehen wurde, für das die Apparatur aber in Wirklichkeit nichts dafür kann.
Bild des Benutzers Christoph Moar
Christoph Moar 21.10.2014, 11:24
Ja, der eigentliche "Fail" wurde ja schon richtig thematisiert, das war hier vor ein paar Wochen und wurde mehrfach redaktionell aufgegriffen. Dieser Artikel ist hingegen ein Follow-Up, mit dem man andeutet, dass "noch etwas" schiefgelaufen ist und es "schon wieder mehr" kostet. Alles richtig, es stimmt auch, dass es durch die IVA tatsächlich mehr kostest als von der Onluns. Nur: das ist tatsächlich nicht der Fail. Dass der Staat bei Firmen IVA möchte und Onlusse davon befreit, dafür kann keiner, und keiner kann das mit irgendwelchen Ausschreibungsbewertungen umgehen. Wenn, dann muss im Rahmen einer Qualitätsausschreibung irgend ein objektiver Maßstab gefunden werden, nach dem eine Onlus mehr Punkte erhalten kann. Falls diese dann gewinnt, dann kann man sich über die ersparte IVA freuen. Der Artikel suggeriert aber eine erneute Verwaltungsposse, die keine ist: Keiner hat die IVA vergessen oder nicht daran gedacht, dass die dann noch on top kommt. Ich kann schlicht keine Ausschreibung machen, bei der ich Bruttobeträge und nicht Nettobeträge vergleiche. Aber selbstverständlich hätte man versuchen sollen, gar keine Ausschreibung zu machen und die Onlus oder Sozialgenossenschaften per Direktauftrag zu beauftragen.
Bild des Benutzers Matthias Mühlberger
Matthias Mühlberger 21.10.2014, 15:26
stimme in allem zu. salto sollte dann aber auch nicht weiterhin von der "vergessenen IVA" sprechen, so wie hier http://salto.bz/article/21102014/lieber-gert-lanz
Bild des Benutzers Paolo Mein
Paolo Mein 21.10.2014, 11:19
Mi chiedo solo se gli autisti della "Tundo" parleranno italiano, tedesco e ladino...
Bild des Benutzers Oliver H. (gesperrt)
Oliver H. (gesperrt) 21.10.2014, 11:34
In diesem Fall sind nicht die zuständigen Politiker und Bürokraten schuld. Sie können sich auch nur an die vorgegebenen Regeln halten. Eher sollte man die Ausschreibungsregeln hinterfragen, doch das ist nicht leicht: Einerseits dienen Richtlinien für Ausschreibungen/Wettbewerbe dazu, politische Willkürentscheidungen im Sinne korrupter Bevorzugung zu verhindern, andererseits führen zu strikte Regeln wieder zu derartigen Ergebnissen, welche alle Außenstehenden zu Recht irritieren.
Bild des Benutzers Harald Knoflach
Harald Knoflach 21.10.2014, 19:22
ich kenn mich da rechtlich nicht aus. aber müssen wir wirklich alles dem preisdiktat unterwerfen. sind für eine ausschreibung nicht auch andere kriterien ausschlaggebend? wenn die firma nicht zum vereinbarten zeitpunkt "liefern" kann, ist das doch ein grobes versäumnis. nach meinem dafürhalten gehört der auftrag alsdann sofort entzogen. wer trägt denn überhaupt die mehrkosten? verlässlichkeit ist in sozialen belangen doch ein oberster grundsatz. die firma hat bewiesen, dass sie das nicht ist.
Bild des Benutzers Christoph Moar
Christoph Moar 21.10.2014, 19:48
Hallo Harald. Im Vergaberecht gibt es im Prinzip zwei Modelle: Preisausschreibungen oder Qualitätsausschreibungen. Erstere ist klar, da zählt nur der Abschlag. Bei zweiteren kannst du (musst du!) Qualitätskriterien definieren und mit Punkten ausstatten. Preis kann auch mit eine Komponente sein. Aber: die Kriterien müssen objektiv sein, du kannst nicht nach "Gutdünken" eine Firma "besser" als die andere bewerten, sonst gibts logischerweise Rekurse. Das Ganze ist damit so knifflig, dass ja das Land eine eigene Agentur gegründet hat, um die öffentlichen Körperschaften davon zu entlasten, selbst sich eine sichere Ausschreibung zusammenzuzimmern. Prinzipiell habe ich nichts gegen den Ansatz, ich denke aber, wenn man zum Beispiel Vergleiche mit unseren Trientner Nachbarn sieht, dass wir noch lernen müssen, Elemente wie regionale Kreisläufe oder 0-km-Entfernungen mit in die Qualitätskriterien einzubeziehen. Was hingegen "grobes Versäumnis" ist, nun, darüber urteilen Gerichte und nicht wir Laien. Unter Geschäftskunden herrschen härtere Bandagen als unter den geschützten Verbrauchern. Ein Anbieter kann Nachbessern, Nachliefern, und noch vieles mehr und ist laut Handels- oder Werkvertragsrecht immer noch nicht vertragsbrüchig. Das ist eigentlich auch nicht verkehrt, von der anderen Seite betrachtet. Es gibt vielerlei Gründe für solche Verzögerungen, nicht alles hast du in der Hand (wobei ich damit nicht den vorliegenden Fall irgendwie schützen möchte). Was du tun kannst: einvernehmliche Vertragsauflösung. Oder eben vorher mitdenken und zum Beispiel Vertragsstrafen einbauen bei Nichterfüllung oder zeitlicher Verzögerung. Dann hast du zumindest einen monetären Ausgleich für den Ärger. Du müsstest aber vorher daran denken... ;)
Bild des Benutzers Harald Knoflach
Harald Knoflach 22.10.2014, 09:54
danke - wie immer - für die kompetente antwort. bei einem transportdienst ist doch die fristgerechte erfüllung das um und auf. ob ein haus etwas früher oder später fertiggestellt wird, ist nicht ganz so relevant. aber wenn ich leute von a nach b bringen muss, und der, der das machen soll, ist dazu nicht im stande, dann betrifft das doch die essenz des dienstes. kann ich echt nicht in eine ausschreibung schreiben: bis zu diesem tag muss der dienst stehen, sonst ist er weg?
Bild des Benutzers Christoph Moar
Christoph Moar 22.10.2014, 13:21
"ob ein haus etwas früher oder später fertiggestellt wird, ist nicht ganz so relevant". Sicher, beim Hausbau ist es nicht so schlimm, aber stell dir vor, du lässt eine Fabrik bauen, und eine Woche nach geplanter Fertigstellung rollen die LKWs mit den Produktionsmaschinen und die Zulieferer mit den verderblichen Waren an. Schlimm genug? Trotzdem muss man einsehen, dass die Juristerei eine heikle Sache ist. Wenn im Vertrag keine entsprechenden Pönalen vorgesehen sind, dann gelten halt die normalen Regelungen aus dem Vertragsrecht, und die - ohne ins Detail zu gehen - stellen zumeist dich (als Auftraggeber) erstmal in die Pflicht zu Mahnen und den Lieferanten damit in Verzug zu stellen. Wenn er dann auch nach einer angemessenen Nachfrist seiner Erfüllungspflicht nicht nachkommt - und dieser Verzug für dich auch nicht durch Einsetzen von Dritten beseitigt werden kann - kannst du realistisch Schritte zur Vertragsauflösung finden. Du musst aber bedenken, dass es vielerlei Gründe geben kann, warum ein Lieferant seiner Erfüllungspflicht nicht nachkommen konnte, das können z.b. vereinbarte Zuarbeiten Dritter (oder des Auftraggebers) sein, oder es kann gar Höhere Gewalt sein. Der Leistungserbringer kann darum vorbringen, warum etwas nicht rechtzeitig geliefert, erbaut oder geleistet werden kann. Allein das erklärt, warum du "nicht einfach vom Vertrag zurücktreten" kannst, sondern immer Gerichte bemühen musst, und nur diese können den Vertrag auflösen. Nur sie können nämlich zweifelsfrei festhalten, wessen Schuld hier vorliegt und sicherstellen, dass nicht der "Falsche" bestraft wird (das wäre, vereinfacht gesagt, das Beispiel, wenn du den Elektriker feuerst weil er die Installation nicht gemacht hat, er aber nicht konnte weil der Maurer nicht vorher fertig wurde). Und das erklärt auch, warum die Landesregierung nicht einfach "vor Vertrag zurücktreten kann". Sie kann, sehr wohl, ein Gericht bemühen, der dann feststellen wird ob der Lieferant auch nach einer zumutbaren Nachfrist seine Leistung nicht erbracht hat, wessen Schuld das war, und ob und falls ja wie hoch der entstandene Schaden ist. Nachdem der Lieferant demnächst liefern soll, erübrigt sich die Fragerei dazu beinahe. Das ist natürlich alles unbefriedigend für das normale Rechtsempfinden eines Bürgers, aber so ist nunmal das juristische Gebiet, und vor Gericht und auf Hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Darum sorgt auch derjenige vor, der sich über die Leistungserbringung und die etwaigen Schäden bei Verzug gedanken macht, und er fügt Konventionalstrafen (Pönale) in der Ausschreibung ein. Unterzeichnet der Lieferant diese Konventionalstrafen, hast du einen objektiven Titel und kannst schlicht und ergreifend einen Teil des Auftragswerts als Wiedergutmachung zurückbehalten. Noch ein Detail, "aber wenn ich leute von a nach b bringen muss, und der, der das machen soll, ist dazu nicht im stande, dann betrifft das doch die essenz des dienstes. kann ich echt nicht in eine ausschreibung schreiben: bis zu diesem tag muss der dienst stehen, sonst ist er weg?". Die Ausschreibung betrifft bekanntlich die Erbringung eines Dienstes über einen ganzen Zeitraum (vermutlich ein Jahr) und nicht über einen Tag. Wenn du den ersten Tag (analog dazu "die ersten X Tage") die Leistung nicht erbringst, dafür aber die restlichen Tage, dann hast du noch lange nicht deine Leistung nicht erbracht. Du hast nur einen Teil davon nicht erbracht. Ich weiss, das ist alles unbefriedigend, aber meistens hat das auch einen tieferen Sinn. Auch der Lieferant muss im Geschäftsleben faire Chancen haben. Wäre es so einfach, jemand bei nicht-Einhaltung eines Termins vom Auftrag zu entbinden, hätte der Auftraggeber einen unheimlichen Vorteil: Überlegt er es sich mittendrin anders, könnte er viel Ärger verursachen, ganz legale Steine im Weg legen, nur um den Lieferanten in Verspätung zu drängen. Dieser hätte derweil aber Vorbestellungen gemacht, Materialien eingekauft, Investitionen getätigt, und plötzlich nimmst du ihm - unlautererweise, aber natürlich ohne etwas illegales zu tun - alles weg. Der Lieferant ginge pleite. Darum gilt im Geschäftsleben: Kaufleute wissen, was sie tun, und auf was sie sich einlassen. Geschützt werden muss nur der Verbraucher, der ist in solchen Rechtsgeschäften meist der unbedarfteste ist.
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