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Regionalrat

Nie wieder Mals

Referenden von Gemeinden werden künftig von einer Richterkommission auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Verfassungswidrig, kritisiert Stephan Lausch.
Von
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Susanne Pitro22.04.2015

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Kommentare

Bild des Benutzers Mensch Ärgerdichnicht
Mensch Ärgerdichnicht 22.04.2015, 19:18
Das ist doch eine gute Idee. Es kann einfach nicht jede Gemeinde Volksbefragungen starten wie es ihr gerade so passt, ein Sieb durch einer technisch qualifizierten und vor allem dritten Kommission die aus Richtern besteht ist wohl die klügste Entscheidung. Ob die ganze Geschichte dann auch Verfassungskonform ist, ist eine andere Frage.
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roberto paiarola 22.04.2015, 20:25
Il comune non è una persona singola che può avere dei pensieri bizzarri ed indire un referendum; sindaco e consiglio comunale sono benissimo in grado di decidere da soli come meglio amministrare il proprio comune. Senza bisogno di una commissione “terza” di giudici.
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Mensch Ärgerdichnicht 22.04.2015, 20:54
Proprio così siamo arrivati a comuni del nord Italia, amministrati da un certo partito, che hanno avuto l'ottima idea di vietare di parlare arabo (senza referendum). Nessuno vieta al comune di amministrare, infatti qui si parla di legiferare (attraverso referendum o meno), compito che spetta ai comuni (attraverso regolamenti comunali) solo in ambiti ridottissimi. Ci sono semplici e più che evidenti limiti di competenza da rispettare, e a sindacare su tali limiti sarebbe bene se lo facesse chi è del settore e ne capisce qualcosa.
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gorgias 23.04.2015, 04:56
Das Recht wird von Gerichten gesprochen und nicht von der politik zusammengesetzten Kommisssionen die aus Richtern bestehen. Diese sollen hier nicht gerichtliche Entscheidungen vorwegnehmen und damit für Interessenten den Rechtsweg verschließen. Ich frage mich auch was das zu Bedeuten hat wenn man dabei auch gewissen Aussagen der Rechtsanwältin Renate Holzeisen zur Südtiroler Gerichtsbarkeit berücksichtigt, die ihr am Ende über ein Gerichtsverfahren bestätigt wurden. Durch diese Richterkomission werden der Zugang vor allem auch zu höherinstanzliche Gerichte und zum europäischen Gerichtshof verwehrt. Außerdem würde mich zu diesem besonders kritischen Punkt auch die Meinung von Brigitte Foppa, Mitglied der 1. Gesetzgebungskommission interessieren in Zusammenhang mit dem neuen Landesgesetzt für direkte Demokratie.
Bild des Benutzers Ein Leser
Ein Leser 23.04.2015, 08:02
Ich bin der Meinung, dass die rechtliche Prüfung im Vorfeld durchs Experten schon wichtig ist, auch dem guten Ungang mit Steuergeldern wegen. Wieso nicht eine Richterkommission? In dieser Funktion sprechen sie doch nicht Recht, sondern sind eben Fachleute in einer Kommission. Die Ernennung könnte ja einem Dritten oder per Losverfahren erfolgen, damit es keine politische Ernennung ist. Was heraus kommt ist dann ein Gutachten über die Zulässigkeit durch eine Fachkommission, kein Urteil. Jeder kann dieses Ergebnis immer noch vor Gericht anfechten (auch Richter in Komissionen machen Fehler, so wie es Fehler in Urteilen gibt). Und zur angedeuteten Kritik bzgl. Unabhängigkeit: Ich glaube die Richterschaft ist immer noch die unabhängigste Berufsgruppe (hier ausgenommen die politische Ernennung der Verwaltungsrichter).
Bild des Benutzers Brigitte Foppa
Brigitte Foppa 23.04.2015, 11:59
ich habe beim 1. und 3. anlauf dagegen gestimmt und beim anlauf dazwischen den antrag gemacht, nogglers blinden passagier nicht zuzulassen.
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