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Wettbewerbsrecht

Millionenstrafen für Raiffeisen

Kartellbehörde wirft RVS und 14 Raiffeisenkassen wettbewerbsstörende Abreden zu den Zinssätzen für Privatkredite vor. Strafen von über 26 Millionen Euro verhängt.
Von
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Lisa Maria Gasser04.03.2016

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Kommentare

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Martin B. 04.03.2016, 16:03
Poah! Das klingt wirklich hart solange der Grund ein unspezifischer “nicht wettbewerbskonformer Informationsaustausch” ist und die Anwendung eines einheitlichen Mindestzinssatzes nicht nachgewiesen ist. Nach dem Sparkassen-Schlamassel hat nun das Raikanetz hart zu knabbern. Mehr Aufklärung ist notwendig und vor allem warum gewisse schon and andere Raikas nicht mit dabei sind. Da die Strafen sicher refinanziert werden und nicht direkt an geschädigte Verbraucher gehen, frage ich mich, ob die VZS vor der Antitrust-Eingabe mit den Raikas verhandelt hat (oder zumindest Kontakt hatte). Ansonsten ist das ein Bärendienst an den Genossenschaftsbanken; fast alle Kreditnehmer bei den Raikas sind m.W. zumeist auch Genossenschaftsmitglieder wegen der besseren Bedingungen. Hmm.
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Andreas Berger 08.03.2016, 22:40
@ Al Bundy: Ich sehe es so: Es ist nicht richtig, wenn Konsumenten von Anbietern über das Ohr gehauen werden, und genauso ist es auch falsch, wenn der Konsument und seine Amtsverteidiger wie Andreaus & Co. auf der Suche nach immer billiger den Anbietern keinen fairen und angemessenen Gewinn mehr zugestehen. Die 3 % Mindestzins waren nämlich zum Zeitpunkt ihrer Anwendung vor 3 und mehr Jahren kein Wucherzins sondern ein fairer Marktzins, und jeder Kreditkunde konnte und kann problemlos seine Bank wechseln, also verstehe ich nicht warum Sie von Vergehen und gar Diebstahl reden.
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Mart Pix 09.03.2016, 09:56
Das entspricht aus mehreren Gründen nicht der Wahrheit. Zum einen ist es unerheblich, welcher Zinssatz vor Jahren gängig war, da die Wuchergrenzen seitens der Banca d'Italia alle drei Monate angepasst werden. Zudem ist ein Grundsatz des Verbraucherschutzes und, soweit ich das beurteilen kann, auch der Verbraucherzentrale die Nachhaltigkeit und nicht "immer billiger" wie sie es darstellen; das ist lediglich ihre Spekulation. Sehen sie es am besten so: Die Europäische Zentralbank senkt den Leitzins (Wirtschaftsförderung), der direkte Auswirkung auf den Euribor hat, welcher nun bei 0% liegt. Dies ist der Zinssatz womit sich die Banken selbst Geld beschaffen, dh. zur Zeit ist dies kostenlos. Der Spread ist der Aufschlag, den die Bank verdient und liegt zwischen 1-2% momentan. Nun führt die Raika eine Untergrenze ein, und verhindert die europäische Umsetzung zur Wirtschaftsförderung. Dh die Absicht dahinter besteht darin, dem Kreditnehmer einen geringen Zinssatz anzubieten, doch durch die Untergrenze behält sich die Bank nicht nur den Spread sondern rechnerisch zudem einen Betrag der ihr gar nicht zustehen würde. Jeder sollte sich die genaue Rechnung dieser Auswirkung machen. Bei durchschnittlichen Krediten in Höhe von 150.000€ behält sich die Bank Beträge von bis zu gut 20.000€ ein, die ihnen gar nicht zustehen würde. Man sollte versuchen objektiv das große Ganze zu erkennen.
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Andreas Berger 04.03.2016, 17:09
Es gibt hier keine Geschädigten, denn es wurden günstige und marktgerechte Zinssätze angewandt. Wie auch im Artikel steht, gibt es keinen Nachweis für Absprachen. Die verhängten Strafen beziehen sich auf die Zusammenarbeit der Kassen an sich, aber diese liegt ja im Wesen der Raiffeisen-Organisation, wo viele kleine lokal operierende Kassen im Raiffeisenverband zusammenschlossen sind. Herr Andreaus aber sucht und findet jederzeit die mediale Aufmerksamkeit, die er braucht, um die üppige Landesbeiträge an seine Organisation zu rechtfertigen - ob er damit Konsumenteninteressen vertritt ist erst einmal zweitrangig
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Mart Pix 07.03.2016, 18:28
@ Andreas Berger Sie scheinen ein Raiffeifen-Bediensteter zu sein, ansonsten sehe ich keinen Grund für einen derartigen Kommentar. Es ist bedenklich, dass hier die Verbraucherzentrale und/oder die Behörde an den Pranger gestellt wird, die lediglich auf eine "vermeintliche Wettbewerbsverletzung" hinweist, respektive ein Vergehen sanktioniert und nicht jene Personen der Raiffeisenkassen, welche dieses Vergehen betrieben haben. Denen sollte man "danken". da nun die gesamte Organisation darunter leidet. In anderen Worten: Wer ist am Diebstahl schuld? Der Richter, der Ankläger oder etwa doch der Dieb selbst? (lediglich ein vergleichendes Beispiel- der Fall hat mit Diebstahl nichts zu tun).
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Andreas Berger 09.03.2016, 19:52
Al Bundy: Sie lassen etwas ganz Wichtiges außer acht: Die Raikas finanzieren sich nicht über die EZB sondern über Einlagen, und da liegen die Verzinsungen um Einiges höher, es wurden in den letzten Jahren von vielen Raikas Obligationen mit Zinssätzen bis zu 3 % ausgegeben, die noch nicht ausgelaufen sind... Die Zinsen auf Spar- und Kontokorrentkonten sind im Schnitt auch heute noch höher als der EZB-Leitzins. Sie brauchen sich nur die Bankbilanzen der letzten Jahre anzusehen, dann werden Sie erkennen, daß sich hier niemand eine goldene Nase verdient hat, oft wurde nicht einmal der notwendige Risikoaufschlag (das Kreditgeschäft ist gerade in Krisenzeiten riskant) bepreist.
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