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Die Konsequenz aus dieser Studie? Bei der Ausweisung von neuen Wohnzonen oder Kindergärten, die ins Grüne hinein gebaut werden, muss die öffentliche Hand einen Sicherheitsstreifen von mindestens 30 Metern DAZU enteignen, um diese Zonen zu schützen. Denn der Bauer der auch akkurat nach Vorschriften und überkorrekt spritzt, selbst der biologische, kann ja nichts dafür, dass ihm eine solche sensible Zone plötzlich auf die Pelle rückt! Muss er deswegen seine Tätigkeit aufgeben? Und ich betone: Auch der biologische Bauer ist davon betroffen!!! (Und ich bin sehr wohl dafür, dass Südtirol biologischer wird!) Die Kosten für diese Sicherheitsstreifen muss natürlich die öffentliche Hand tragen....Vorteil dieser Anwendung wäre, dass wir wieder neue Dschungellandschaften bekommen, denn diese Sicherheitszonen dürften ja nicht betreten oder bearbeitet werden! Das wäre ein Vorteil im Sinne der FFH-Richtlinie! 30 Meter kann schon die gesamte Breite einer kleineren Apfelparzelle sein; d.h. die Enteignung wird richtig teuer! Aber das muss uns die Gesundheit wert sein! Wenn eine neue sensible Zone z.B. 150 Meter Grenze aufweist und 30 Meter Abstand mit enteignet werden, ergibt das 4.500 m² Grund. Bei ca. 400 €/m² (Landgemeinde) ergibt das zusätzliche Kosten in der Höhe von 1.800.000 €. Werden in dieser Zone z.B. 30 Wohnungen gebaut, trifft es jede Wohnung mit + 60.000 €.
was ist mit rauchenden müttern/vätern auf den spielplätzen?
standesrechtliche erschießung?
Laut Landesrat Schuler sind die Pestizide, die auf den Kinderspielplätzen landen, gut gegen die Krätze. Man muss also den Bauern danken, dass sie sich so um die Gesundheit unserer Kinder kümmern.
Ich habe gestern noch zwei (!) widersprüchliche Pressemeldungen der Landespresseagentur gelesen und finde den Artikel von LM Gasser klärend und objektiv. Angesichts der offensichtlichen Verteidigung der herrschenden Obstbaurichtlinien durch den Landesrat und über die Landesämter gegenüber den gesundheitlich und ökologisch berechtigten Erfordernissen keimt in mir die Gewissheit, dass einschlägige Untersuchungen durch die Landesämter nicht objektiv sein können weil nicht dürfen. Kann es zudem demokratisch sein, dass ein Landesrat sich die Ideologie der Chemie-& Landwirtschaftslobbys zu eigen macht, wonach die Monokulturbetriebe auf Pestizide nicht verzichten können, obwohl der WELTagrarbericht dies als falschen, verhängnisvollen Weg nachweist?