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»Ist das was in deutschen und österreichischen Bundesländer möglich ist, im autonomen Südtirol, das weit mehr Gesetzgebungskompetenzen hat, nicht machbar?« Könnten Sie diese Aussage, bezogen auf deutsche Bundesländer, näher ausführen? Ich halte es jedenfalls für ein Märchen, dass Südtirol »weit mehr Gesetzgebungskompetenzen« hätte.
Am besten ist es da wohl, wenn wir dies gleich in gegenseitiger Anerkennung mit GB als Londoner Abkommen vereinbaren.
https://www.cairn.info/revue-l-europe-en-formation-2013-3-page-126.htm#
Und wenn die gute May endlich wegen Unfähigkeit aus dem Land gejagt wird, dann soll ihr am Sandhof in Passeier Asyl gewährt werden.
Die pragmatische Haltung der Freiheitlichen in dieser Frage ist zu befürworten.
Die historische Verbundenheit mit dem imperialistischen Land, das seit jeher seine Politik nach geostrategischen anstatt wertorientierten Gesichtspunkten ausrichtet, ist zumindest stark anzuzweifeln.
Zu nennen ist der Londoner Vertrag 1915, der Italien zum Kriegseintritt bewogen hat:
https://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Vertrag_(1915)
So muss auch diesmal, und gerade bei den Freiheitlichen, die Frage erlaubt sein:
Gibt es wirtschaftliche Interessen?
Um Ihre letzte Frage sind auch meine Gedanken sofort gekreist. Wäre ein Thema für die Salto-Redaktion...
Im Übrigen glaube ich kaum, dass man die Gesetzgebungsbefugnisse eines Bundesstaates mit den Befugnissen hierzulande vergleichen kann.
Abgesehen vom politischen Hintergrund (die Briten sind [meistens…. nicht vergessen] weiß und wohlhabend, daher sind sie willkommen) ist die rechtliche Argumentation nicht so doof. Denn es stimmt, dass Südtirol über die Staatsbürgerschaft nicht befinden darf. Aber im Text heißt es, dass die Gleichstellung nur zwecks der „Anwendung von Landesbestimmungen, die den Besitz einer Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates verlangen“ erfolgt. Die Formulierung ist nicht detailliert, was für einen Gesetzentwurf, der wahrscheinlich politisch keine Chance hat, auch nachvollziehbar ist. Sollte er irgendwie weiterverfolgt werden, sollte man dann den Anwendungsbereich der einzelnen Gesetze definieren und eine Liste davon erstellen. Jegliche Kompetenz grundsätzlich auszuschließen, ist allerdings etwas grob. Natürlich sollte man dann bereit sein, einen Streit vor dem Verfassungsgerichtshof in Kauf zu nehmen, der jedenfalls weitere Klarheit schaffen würde. Eine gewisse Kreativität in der Ausübung der Landeskompetenzen ist prinzipiell positiv, wenn man die Autonomie weiterentwickeln will. Unabhängig von der politischen Meinung zu den verschiedenen Vorschlägen und zu den historischen fantasievollen Gründen, die man angeben möchte.
es ergibt sich dann - zwangsläufig - die Frage: warum (nur) für die Briten?