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Suedtirolfoto.com / Othmar Seehauser
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Landesbedienstete

Atombombe aus Rom

Das Verfassungsgericht hat die Personalordnung der Führungskräfte in einem zentralen Bereich als verfassungswidrig annulliert. Es ist ein SuperGAU für das Land.

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Kommentare

Bild des Benutzers Hans Hanser
Hans Hanser 07.06.2019, 11:06

Ich würde vorschlagen, dass die Betroffenen eine Demonstration veranstalten, wie ihre Betriebskollegen.
Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, Rom ist der Feind aller Südtiroler.

Bild des Benutzers △rtim post
△rtim post 07.06.2019, 11:11

Bis jetzt lebten wir Tiroler im Süden einigermaßen noch beruhigt. Zum Glück für uns, dachte ich immer, ist Italien zumindest keine Atommacht. Und jetzt stellt sich gar ein Urteil des Verfassungsgerichts als Atombombe heraus.
Man kann es mit dem Titel "Atombombe aus Rom", aber auch mit manch anderem im Artikel auch ein wenig untertreiben.
In der Sache und in der (formalen) Logik der Argumentation des Verfassungsgerichts könnte man (als Vernunftbegabter) auch was abgewinnen.
Das Stutzen von Privilegien für Landesbeamte auf ein erträgliches Normalmaß mag zwar eine Klatsche für vorangegangene Landesregierungen sein, weil sie es selbst nicht verstanden haben, den Übelstand abzustellen, aber eine reale Gefahr für Sonderstellung ist das wohl kaum. Eine gegen den Willen der Bevölkerung annektierte und kolonialisierte Provinz bleiben wir ja.

Bild des Benutzers Manfred Gasser
Manfred Gasser 07.06.2019, 11:39

Finde ich auch.
Wenn es unsere Beamten und Politiker mit Gesetzen, die dazu anscheinend noch so schlecht gemacht sind, einzig und allein für den eigenen Nutzen übertrieben, finde ich es gut, dass es eine regulierende Hand gibt, die diesen Opportunisten die Schranken aufzeigt.

Bild des Benutzers Mensch Ärgerdichnicht
Mensch Ärgerdichnicht 07.06.2019, 11:27

Es war schon längst überflüssig, dass sich das Verfassungsgericht klipp und klar gegen authentische Interpretationen und sonstige bauernschlaue Lösungen in der Gesetzgebung des Landes einschaltet. Geschieht den oberschlauen und (wie aus den Artikel hervorgeht) habgierigen Beamten in den Spitzenpostionen nur recht!

Bild des Benutzers Manfred Klotz
Manfred Klotz 07.06.2019, 13:19

Überflüssig oder überfällig?

Bild des Benutzers Mensch Ärgerdichnicht
Mensch Ärgerdichnicht 07.06.2019, 15:49

Oha, was für ein Fauxpas! Natürlich war "überfällig" gemeint.

Bild des Benutzers Günther Alois Raffeiner
Günther Alois Raffeiner 08.06.2019, 08:17

Richtig so, der Selbstbedienungsladen muss gestoppt werden. Und dann sind die Herrschaften auch noch empört,wenn man ihnen selbstzugestandene Gelder wieder abnimmt.

Bild des Benutzers Papi llon
Papi llon 07.06.2019, 11:51

Bei der nächste Demo vor dem Landhaus werden sich die Spitzen der Landes Lohnsklaven Vorne einreihen.

Bild des Benutzers Sepp Bacher
Sepp Bacher 07.06.2019, 13:29

Was das für die Betroffen jetzt bedeutet, kann wohl noch niemand absehen.
In der Sache selbst wird das jetzt als un-rechtens erklärt,was ich schon seit diese Regelung eingeführt wurde immer gesagt habe.
Wie gerechtfertigt ist, dass jemand eine Führungszulage erhält, wenn er keine Führungsaufgaben mehr wahrnimmt; also keinen besonderen Stress hat und keine Risiko mehr trägt? Und dass das dann auch im Ruhestand so weitergeht - und zwar mit Steuergeldern. Meines Erachtens haben Menschen in hohen Funktionen mit überdurchschnittlichen Gehältern schon genügend Vermögen angesammelt, dass eine gewöhnliche Rente genügen würde. Ich sehe das auch bei Politikern und anderen Spitzenkräften - z. B. Bank - so: Die Rente ist nicht dazu da um sich weiter zu bereichern, sondern um in Würde den Ruhestand zu genießen!

Bild des Benutzers G. P.
G. P. 07.06.2019, 19:11

Wo ist das Problem? Die Personalordnung wird sicherlich in kürzester Zeit zurechtgebogen, passend gemacht. Es geht ja schließlich um die Führungskräfte und nicht um irgendwelche "normalen" Angestellten und Arbeiter ...

Bild des Benutzers Peter Gasser
Peter Gasser 07.06.2019, 19:24

ich hab’ seit 10 Jahren keine Gehaltsanpassung erhalten...

Bild des Benutzers G. P.
G. P. 11.06.2019, 21:04

Siehe da. Ex-Senator Karl Zeller: "Es muss schnell eine Gesetzesänderung her, da einer weiteren Auszahlung der Funktionszulagen die gesetzliche Grundlage entrissen worden sei. Es braucht nun eine 'intelligente Lösung'."

Bild des Benutzers Paulus Paulus (gesperrt)
Paulus Paulus (gesperrt) 07.06.2019, 21:19

Kommentar von User Paulus Paulus ist offtopic.

=========

Die größere Sauerei ist aber das hier in Südtirol!

Fordere Gleichbehandlung der Bediensteten der 116 Gemeinden Südtirols gegenüber den Landesbediensteten und Bezirksgemeinschaften in Sachen Nebentätigkeit!

Die Landesbediensteten (auch jene mit Vollzeitbeschäftigung) können auch eine Nebentätigkeit in einem zweiten lohnabhängigen Arbeitsverhältnis eingehen, oder sich nebenbei auch selbstständig machen. Den Gemeindebediensteten mit einem Arbeitsverhältnis über 50 % ist es grundsätzlich verboten ein zweites lohnabhängiges Arbeitsverhältnis einzugehen. Auch eine Selbstständigkeit ist einem Gemeindebediensteten verboten. Kann mir mal jemand von den Politikern hier erklären warum das so ist, warum die Gemeindebediensteten hier so benachteiligt werden?

PERSONALDIENSTORDNUNG GEMEINDEN

Art. 45 Verbotene Tätigkeiten

1. Bediensteten mit Vollzeitbeschäftigung oder mit einer Teilzeitbeschäftigung über 50 % ist es verboten:

• ein abhängiges Arbeitsverhältnis bei einem privaten oder einem öffentlichen Arbeitgeber einzugehen;

• Ämter in Gesellschaften mit Gewinnabsichten zu übernehmen, mit Ausnahme der von der Gemeindeverwaltung vorgenommenen Ernennungen;

• den Handel, eine gewerbliche oder eine freiberufliche Tätigkeit

NEBENTÄTIGKEITSVERORDNUNG DES LANDES

Art. 5 (Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten)

(1) Wurde die entsprechende Genehmigung erteilt, kann das Personal innerhalb der im Absatz 2 dieses Artikels genannten Grenzen die folgenden gelegentlichen gewinnbringenden Nebentätigkeiten ausüben:

a) Handelstätigkeiten, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten,

b) Tätigkeiten im Rahmen privater oder öffentlicher Arbeits- oder Dienstverhältnisse, sofern die in den geltenden Vorschriften vorgesehene maximale Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Wochenstunden nicht überschritten wird;

c) Stunden im Rahmen von Unterrichtstätigkeiten werden zu diesem Zweck nach den geltenden Bestimmungen in Verwaltungsstunden umgerechnet,

d) Mandate bei Gesellschaften, die Gewinnabsichten verfolgen, landwirtschaftliche Tätigkeiten,

e) andere entgeltliche Tätigkeiten.

PERSONALDIENSTORDNUNG BEZIRKSGEMEINSCHAFTEN

Art. 61
(Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten)

1. Wurde die entsprechende Genehmigung erteilt, kann das Personal innerhalb der im Absatz 2 dieses Artikels genannten Grenzen die folgenden gelegentlichen gewinnbringenden Nebentätigkeiten ausüben:

a) Handelstätigkeiten, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten,

b) Tätigkeiten im Rahmen privater oder öffentlicher Arbeits- oder Dienstverhältnisse,

sofern die in den geltenden Vorschriften vorgesehene maximale Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Wochenstunden nicht überschritten wird; Stunden im Rahmen von Unterrichtstätigkeiten werden zu diesem Zweck nach den geltenden Bestimmungen in Verwaltungsstunden umgerechnet,

c) Mandate bei Gesellschaften, die Gewinnabsichten verfolgen,

d) landwirtschaftliche Tätigkeiten,

e) andere entgeltliche Tätigkeiten.

Netiquette §V1 - Add Value

Bild des Benutzers Manfred Klotz
Manfred Klotz 08.06.2019, 07:24

Wollen Sie jetzt Salto auch zumüllen?

Bild des Benutzers Papi llon
Papi llon 08.06.2019, 11:40

Er kapiert es einfach nicht wo diese Fragen gestellt werden müssen.

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