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Sehr geehrter Herr Spagnolli, sie behaupten eine Unwahrheit: Es stimmt nicht, dass "Wir löschen alle Bilder auf denen keine Tiere zu sehen sind umgehend“. Die Aufnahmen illegal versteckt installierter Kameras der Forstbehörde wurden bereits mehrmals verwendet, um zum Beispiel Verwaltungsstrafen gegen Motorradfahrer im Wald auszustellen. Diesbzgl. wurde schon die Volksstaatsanwaltschaft kontaktiert. Wenn Förster heute illegal Waldnutzer filmen/fotografieren, so kann dies morgen ein Pärchen im Liebesrausch sein. Ob die Förster dies dann wirklich gleich löschen?
Haben Sie etwas zu verbergen, dass Sie von illegalen Kameras sprechen? Wenn die Kameras außer zum Monitoring des Wildes auch dazu dienen können Verbrechen aufzuklären, ist doch gut, oder? Etwa Motorradfahrer, die widerrechtlich durch den Wald fahren, oder Wilderer...
Wollen sie zur Prävention den gesamten Wald vollumfänglich überwachen? Es geht um Verhältnismäßigkeit, der Zweck heiligt nämlich nicht die Mittel. Neben den nationalen Datenschutzkodex gibt es nunmehr auch die DSGVO. Ich muss da auch ganz spontan an Art. 13 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30.6.1993, Nr. 196 denken und Artikeln 15 bis 22 der Verordnung EU 679/2016 denken.
Als Bürger finde ich das anfertigen solcher Aufnahmen nicht gut, erst recht wenn es durch Private erfolgt.
Wenn Private auf Privatgrund eine Kamera installieren, dürfte das kein Problem sein, denn andere haben dort nichts zu suchen.
Das mit der DSGVO ist nicht so wie Sie es darstellen. Fotos im öffentlichen Raum von jemand zu schießen ist schon mal kein Problem. Die Veröffentlichung ist unter Umständen ein Problem. Aber auch dann nicht, wenn es polizeidienstlichen Ermittlungen dient oder die Person allgemein bekannt ist oder ein öffentliches Amt ausübt usw.
Es geht auch nicht darum den ganzen Wald zu überwachen, mein Kommentar war eine ironische Bemerkung zur Empörung von Jäger Bauer.
@ MG
"Wenn Private auf Privatgrund eine Kamera installieren, dürfte das kein Problem sein, denn andere haben dort nichts zu suchen."
Was ich so mitgekriegt habe, müsste er, um rechtlich abgesichert zu sein, eine Betretungs- und Durchgangsverbots-Tafel aufstellen und auch noch auf die Kamera-Überwachung hinweisen! Es ist ja nicht grundsätzlichen verboten, in oder durch einen Wald zu gehen!
Sorry: nicht MG sondern Manfred Klotz!
Herr Klotz, Ihre Rechtsauffassung teile ich nicht, so pauschal kann man das wohl eher nicht beantworten! Es kommt auf den genauen Einzelfall darauf an. Siehe Judikatur betreffend Videoüberwachung (durch Privatpersonen).
Wenn der Wald im Privatbesitz ist, wieso ist eine dort installierte Kamera von Privatpersonen illegal?
Nachtrag: und umgekehrt, muss die Jagdbehörde nicht das Einverständnis des Grundbesitzers einholen, bevor es auf dessen Grund Kameras installiert?
Gute Frage! wenn das Betroffene und sich im privaten Besitz befindliche Waldstück öffentlich zugänglich ist, muss dann Ausgeschildert werden? Wenn z.B. (rein hypothetisch) ein Radweg am genannten Waldstück angrenzt, wer garantiert dem Bürger dass die Kamera jenen Teil nicht erfasst? Der Bürger hat eben auch ein Recht auf den Schutz der Daten (dies betrifft auch das anfertigen von Lichtbilder), ohne dass dies nachteilig (die "nichts zu verbergen" Argumentation) ausgelegt wird.
Sehr geehrter Herr Jäger Bauer,
bevor Sie eine Behörde als Sündenbock darstellen, müßten Sie sich wenigstens informieren.
Die Forstbehörde hat nie Verwaltungsstrafen auf Grund von "Aufnahmen illegal versteckt installierter Kameras" verhängt. Die Foto- und Videofallen, die in Südtirol von der Landesverwaltung im Wald aufgestellt worden sind, hatten immer nur das Ziel, die von mehreren Bestimmungen vorgesehene und geregelte Wildmonitoringstätigkeit auszuüben. Die Förster sind nicht Privatbürger, die frei entscheiden, "Pärchen im Liebesrausch ... zu filmen/fotografieren": sie sind Amtsträger der Gerichtspolizei und verdienen sich Ihre falsche und nicht begründete Behauptungen/Vorwürfe nicht. Sie sollten mehr Respekt gegenüber meinen Mitarbeitern haben!