Die Start- und Landebahn am Bozner Flughafen glüht in diesen Tagen besonders heiß. Der ungewöhnliche Temperaturanstieg in Bozen Süd liegt aber weniger an den meteorologischen Kapriolen dieser Wochen als an der politischen Großwetterlage im Land.
Denn Südtirols Opposition hat sich im Mittsommer auf den Bozner Flughafen und den anstehenden Verkauf der Flughafengesellschaft an die private Bietergemeinschaft Benko-Gostner-Haselsteiner eingeschossen. Es scheint fast schon ein Wettlauf ausgebrochen zu sein, wer die schwereren Geschütze an der Landebahn auffahren kann.
Vergangene Woche haben die Südtiroler Grünen eine Eingabe an den Rechungshof präsentiert. Im Zentrum: ein angeblicher Betrug an der öffentlichen Hand. Vereinfachend erklärt: Laut Bilanz ist der Flughafen 37 Millionen Euro wert, er wird jetzt aber um 3,8 Millionen an die privaten Unternehmer verkauft. Demnach müsse hier etwas nicht stimmen.
Am Mittwoch legte das Team Köllensperger nach. Im Damensalon des Hotels "Laurin" präsentierten die Wirtschaftsberaterin und Anwältin Renate Holzeisen und Paul Köllensperger eine akribische Hintergrundrecherche, auf deren Grundlage man den Verkauf des Flughafens umgehend stoppen will.
„Ich habe heute als Landtagsabgeordneter dem Landeshauptmann eine anwaltschaftliche Abmahnung (diffida) zukommen lassen“, erklärt Paul Köllensperger gleich zu Beginn der Pressekonferenz. „mit der Kompatscher aufgefordert wird, das Verfahren für die Übertragung der Quoten der Flughafengesellschaft an die private Bietergemeinschaft wegen grober Rechtswidrigkeit umgehend zu stoppen“.
Anhand einer ausführlichen Dokumentation erläuterten die Vertreter des Teams Köllensperger dann ihre Vorwürfe in Richtung Landesregierung.
Das Abwertungsgutachten
Renate Holzeisen und Paul Köllensperger führten dabei zwei bekannte Argumente an. Zum einen die Bewertung der Quoten der „ABD Airport S.p.A.“. Dabei argumentiert das Team Köllensperger deckungsgleich mit den Grünen. Der Bilanzwert und der Verkaufspreis der Flughafengesellschaft würden in keinerlei Relation sehen. Wirtschaftsprüferin Renate Holzeisen nennt das Schätzgutachten der Mailänder Niederlassung des internationalen Revisions- und Beratungsunternehmens „Price, Waterhouse & Cooper“ ein „Abwertungsgutachten“. Die sachlichen Darstellungen, mit der Landeshauptmann Arno Kompatscher die Differenz zwischen den beiden Werten in der Beantwortung mehrerer Landtagsanfragen erklärt, will man nicht gelten lassen. Für das Team Köllensperger handelt es sich um eine Art Gefälligkeitsgutachten. „Wir haben ein Gegengutachten in Auftrag gegeben, das wir schon in wenigen Wochen vorstellen werden“, kündigt Holzeisen an.
Paul Köllensperger, Renate Holzeisen: Diffiida an den Landeshauptmann (Foto: Julian Mayr)
Zudem verweist das Team Köllensperger nochmals auf das Flughafenreferendum. Die Mehrheit der Südtiroler Bevölkerung hätte damals nicht nur die öffentliche Finanzierung des von der Landesregierung beschlossenen Entwicklungsplans, sondern auch den Entwicklungsplan in seiner Gesamtheit abgelehnt. Deshalb dürfe die Pistenverlängerung von den Privaten auf keinen Fall durchgeführt werden.
„Die Irreführung der Bevölkerung durch die SVP ist aber weitaus drastischer als bisher bekannt“, sagt Paul Köllensperger. Diese Behauptung stützt sich auf zwei neue Argumente.
EU-Gelder?
Mit dem Flughafenreferendum wurde die Finanzierung des Flughafens durch das Land versenkt. Das Team Köllensperger stellte am Donnerstag aber einen Beschluss vor, „mit dem die Landesregierung den mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebrachten Willen der Bevölkerung dreist umgehen will“.
Mit Beschluss Nr. 1127 vom 13. November 2018 hat die Landesregierung festgelegt, dass „die Verwaltung des Flughafendienstes als eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 28. November 2005, Nr. 2005/842/EG“ zu betrachten ist.
Diese Einstufung sei aber darauf zugeschnitten, dass die zukünftigen Flughafenbetreiber EU-Fördergelder für ihren Flughafen bekommen. „Die EU unterstützt Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Flughafensektor und die Einstufung durch die Landesregierung zielt genau auf diese Fördergelder ab“, hieß es auf der Pressekonferenz. Der klare Vorwurf: Die Landesregierung habe damit gegen den erklärten Willen der Bevölkerung für die privaten Betreiber auch den EU-Fördertopf geöffnet.
Falsche Ausschreibung
Vor allem aber beanstandeten Renate Holzeisen und Paul Köllensperger auf der Pressekonferenz die Rechtmäßigkeit der Ausschreibung zum Flughafenverkauf.
Laut italienischem Vergaberecht müsse eine Ausschreibung annulliert werden, wenn es nur einen Bieter gibt - es sei denn, in den Ausschreibungsunterlagen werde explizit festgelegt, dass der Zuschlag auch dann erfolgt, wenn es nur einen Bieter gibt.
Dieser Passus fehle aber in der Ausschreibung zu den Quoten der Flughafengesellschaft. Aus diesem Grund sei die gesamte Ausschreibung null und nichtig. „Wir raten deshalb dem Landeshauptmann eindringlich, den Zuschlag zu annullieren und den Kaufvertrag nicht zu unterzeichnen“, appellierte man am Donnerstag in Richtung Arno Kompatscher.
Pressekonferenz des Team Köllensperger: Gegengutachten in Auftrag gegeben. (Foto: Julian Mayr)
Sollte der Landeshauptmann der Abmahnung nicht nachkommen, "behalte man sich alle rechtlichen Schritte vor“. Gemeint ist hier vor allem eine Klage vor dem Bozner Verwaltungsgericht, mit der die Rechtmäßigkeit des Zuschlages an die private Bietergemeinschaft angefochten wird.
„Dabei werden wir aber auch verlangen“, kündigt Renate Holzeisen an, „dass Verwaltungsrichter sich mit dem Fall befassen, die nicht befangen sind oder in einem Interessenkonflikt stehen.“
Der Seitenhieb zielt auf ein anderes Verfahren zum Flughafenausbau ab, das derzeit am Bozner Verwaltungsgericht behängt (siehe untenstehenden Kasten).
Was Renate Holzeisen nicht sagt: Dazu wird man wahrscheinlich Richter von außerhalb Südtirols für dieses Verfahren "importieren" müssen.
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So ein Theater! Es ist jetzt nunmal so wie es ist. Lasst die Privaten doch endlich machen, letztendlich profitiert das ganze Land davon. Schade, dass sich Kölkensperger vor den Karren spannen lässt.
Herr Kunze das ist kein Theater,da liegt etwas gewaltig schief,und das gilt es zu klären. Zum Glück gibt es noch Bürger wie Frau DDR Holzeisen und Herrn Köllensperger, die sich wehren und nicht vor den Karren spannen lassen.
Abgesehen von der Tatsache, dass Köllensperger ein Verwirrspiel mit den Begriffen "Entwicklungsziele" und "Entwicklungsplan" betreibt (im Referendum ging es um erstere), frage ich mich, wie er sich eventuell aus der Schadensersatzklage mogeln wird, die auf ihn zukommen kann, wenn er das Gerichtsverfahren verliert.
Mit dem Verwirrspiel "Entwicklungsziele" und "Entwicklungsplan" hat wohl Kompatscher schon vor Jahren begonnen. Es ist gut dass das jetzt ausjudiziert wird! Zum Glück gibt es noch Rechtsanwälte und Politiker, die sich nicht vor Kompatschers Karren spannen lassen!
Herr Bacher, wenn Sie die Informationsbroschüren lesen, die das Land im Vorfeld zum Referendum herausgegeben hatte (und die bei den meisten wohl schon in Vergessenheit geraten sind), wird darin immer klar von Entwicklungszielen gesprochen.
Schadenersatzklage? Dieses Problem stellt sich wohl eher für den LH, wenn das Bozner Verwaltungsgericht aufgrund des italienischen Ausschreibungsrechts die Ausschreibung annulliert. Denn der LH hätte die geltende Rechtslage kennen/ beachten müssen, er wird ja auf die Beachtung der Gesetze vereidigt (oder etwa nicht?).
Fragt sich nur wie das mit dem Verwaltungsgericht in dieser Aufstellung funktionieren soll. Der Fall müsste mal in der nationalen Presse aufgegriffen werden um ein wenig Druck auf die Richterschaft aufzubauen. Was sagen CSM und ANM dazu?
Herr Lechner, Sie müssen genauer lesen. Ich habe geschrieben wenn er - Köllensperger - das Gerichtsverfahren verliert. In diesem Fall hat das Land überhaupt nichts zu befürchten.
Sollte Köllensperger das Verfahren gewinnen, dann eventuell schon.
Wieso sollte Köllensperger das Verfahren verlieren? Er kann sich ja auf die im Artikel geschilderte Rechtslage berufen - und für den Fall einer Niederlage vor dem Bozner Verwaltungsgericht zur nächsthöheren Instanz gehen. Das wäre auch für das Bozner Verwaltungsgericht ungünstig.
So weit wird es nicht kommen. Ein funktionierender Airport für eine Provinzhauptstadt ist im Interesse der Allgemeinheit. Dies wird auch oder besonders das Gericht berücksichtigen.
naja... man könnte schon in die Zukunft denken: aufgrund des Klimawandels solle es ja keine innerkontinentalen Flüge mehr geben...
Also ich bin jetzt schon gespannt wie Donald Trump und die Amerikaner...auf G. Thunbergs FFF-Movement-Rede(n) reagieren werden. Sie segelt ja kohärenterweise "hinüber" (in 14 Tagen von UK-USA). Die Reden von Thunberg werden zunehmend härter, (noch) direkter und gehen auch auf die FFF-Gegnerschaft, die G.T. z.B. als Apokalypse-Guru verfemt, ihre Ansprachen (z.B. im franz. Parlament) boykottiert, ein.
Mit unverkennbarer Ironie, an der Grenze zum Zynismus (aber immer mit Stil und Manieren), kontert G.T. indem sie von sich und der FFF- Bewegung direkt auf die Wissenschaftler verweist. *Denen* solle man zuhören...nicht unbedingt den Halbwüchsigen. Alle Trümpfe der Wahrhaftigkeit sind in der Hand des Mädchens.
Wie ein Trump (mit seiner Taktik des aufgeblasenen Angriffs, seinen Lügen und Diskriminierungen auf Primaten-Niveau) samt Anhängerschaft mit der ethischen Botschaft der kleinen Schwedin wohl umgehen werden?
Einen Schutzengel braucht G.T. allemal!
Greta T. ist nichts anderes als eine (intelligente0Marionette
@Kunze Ja *sehr* intelligent und auch noch mit offenem Visier ein klares *Ziel* vor Augen...
'Marionetten' orte ich hingegen in der Soap-Opera-Politik mancher Länder und Staaten.
Wenn Ihre anderen Aussagen genau so fundiert sind wie diese, ist alles klar.
Denke schon, befasse mich mit Personen oder Gegebenheiten, die mir positiv oder negativ ins Auge stechen, sehr genau.
@E. Garber:
Meine Bemerkung galt Ralph Kunze. Zwar richtig eingeordnet, aber nicht direkt adressiert.
@F. Linter: OK :-)
@Kunze -> Lesetipp:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=53877
Jede Provinzhauptstadt einen Airport! Dass ich nicht lache!
Herr Lechner, wenn Köllensperger seiner Sache so sicher wäre, hätte er doch gleich Rekurs einreichen können. Nein eigentlich müssen, denn wenn er Kenntnis einer Straftat hat, ist er dazu verpflichtet. Das was er jetzt macht ist eine Drohung, nicht mehr.
Solange der LH nicht unterschreibt, liegt ja keine Straftat vor. Es ist höchstens unglücklich gegenüber den Bietern, ihnen den Sachverhalt der ungültigen Ausschreibung nicht kommuniziert zu haben.
Das stimmt nicht ganz. Wenn der Aufhänger von Köllensperger (und Holzeisen) der ist, dass die Ausschreibung, wegen des fehlenden Hinweises der Zuweisung auch bei einem einzigen Bieter, ungesetzlich war, dann kann er auch ohne Unterschrift eine EIngabe machen.
Um es zu präzisieren: Der Aufhänger ist, dass wegen des fehlenden Hinweises die Vergabe an den Bieter (also die Unterschrift des LH unter den Vertrag) ungesetzlich wäre. Dass der Vergabevertrag schon unterschriftsreif vorbereitet ist, ist ein Schönheitsfehler. Ebenfalls, wenn die Bieter nicht inzwischen vom Umstand der Ungültigkeit in Kenntnis gesetzt wurden (ob oder ob nicht erfolgt, kann ich aufgrund des derzeitigen Informationsstands nicht beurteilen).
Strafbar würde sich der LH erst mit der Unterschrift machen.
Aber Köllensperger hätte schon vorher auf den Umstand hinweisen können. Eine Eingabe kann man auch gegen eine Ausschreibung machen, nicht nur gegen die Auftagsvergabe.
Welchen Sinn hätte das gehabt? Er konnte ja nicht wissen, ob nicht vielleicht weitere Bieter sich am Verfahren beteiligen. Wäre es von vornherein ausgeschlossen gewesen, dass niemand sonst mitbietet, hätte der LH den Schwarzen Peter in der Causa.
Angesichts der Tatsache, dass die Meinung vorherrschte, dass KEINER den Flughafen übernehmen würde (O-Ton Flughafen-Experte Johann Frank "ein Privater müsste schon von der Caritas sein"), hätte man davon ausgehen können, dass auch nur EINER bietet. Immer wenn man davon ausgeht, dass Köllensperger überhaupt Interesse daran gehabt hätte, dass jemand den Flughafen übernimmt. Aber ist ja egal, man wird sehen, was das Gericht entscheidet.
@Ralph Kunze: Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht berührt den Flughafen ja nur mittelbar - da geht es um die Zuschlagserteilung bei nur einem Anbieter. Nach italienischem Recht ist das nur zulässig, wenn das vorab in der Ausschreibung festgehalten wurde, was aber dem zugrundeliegenden Artikel zufolge NICHT der Fall war. Über diesen Punkt kann sich das Bozner Verwaltungsgericht wohl nicht hinwegsetzen, was im Falle eine Anfechtung bei höherer Stelle eine ziemliche Blamage mit sich bringen dürfte.
Freilich wird die Neuausschreibung das Vergabeverfahren verzögern und die behördliche Auflage der Landebahnverlängerung ein zwischenzeitliches Schließen des Flughafens möglicherweise bedingen. Auch die politischen Folgen der Landebahnverlängerung werden noch Wellen schlagen.
Das Verwaltungsgericht wird das Verfahren, sollte es von Kölle u co eingeleitet werden sicher bearbeiten. Allerdings wird es die Prozedur der Provonz derweil nicht aussetzen. Bis das Verfahren durch alle Instanzen geht, vergehen sicher einige Jahre. Der Airport wird in der Zwischenzeit von der Bietergruppe betrieben werden. Auch bei einer Annahme des Rekurses durch den Staatsrat wird der Airport nicht mehr zuruckgebaut werden, soviel ist nunmal sicher. Letztendlich könnte es so passieren wie beim Twenty. Es ist nicht 100% rechtens, aber geschlossen wird es nicht. ITALIA eben.
Oder können sie mir einen Fall erzählen wo z.b. ein abusiv errichtetes Gebäude abgerissen wurde?
Der Airport kann von der Bietergruppe nur mit der Unterschrift des LH betrieben werden, die es im Moment noch nicht gibt. Er ist aber jetzt in der Zwickmühle, weil er nicht weiß, ob er angesichts der Frage der bestehenden Rechtslage (wie vorhin erwähnt), die Unterschrift riskieren kann, die er gern geben würde wegen der Frage des Pönale..
Er wird und muss die Unterschrift geben.
Muss? Sterben muss er einmal - wie alle Menschen, aber sonst muss er gar nichts (oder fast gar nichts - eingegangene Verpflichtungen muss er entweder einhalten oder die Folgen tragen, so wie alle anderen Menschen eben auch).
Gostner u Co haben den Zuschlag erhalten, also wird er unterschreiben. Wer soll ihn daran auch hindern? Im übrigen hat ein LH zum Glück auch Entscjeidungsmacht. Stellen sie sich vor Durnwalder wäre vor den MEBO Gegnern in die Knie gegangen. Unvorstellbar heute ohne Mebo! Ich gehe mal davon aus, auch die Mebogegner benutzen diese. So wird es auch mit den Airport passieren, sofern das Preis/Leistungsverhaeltnis stimmt. Warum auch nicht?
Ausserdem habe ich nicht ganz verstanden was die Gegner wollen: Dass die Ausschreibung wiederholt wird oder dass gar nichts passiert? Ersteres ist unsinnig, weil wir froh sein müssen dass sich überhaupt ein Käufer ein Käufer gefunden wurde, wenn nichts passiert sind Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe fix. Dass es überhaupt so weit gekommen ist den Fehlinformationen der Gegner beim Referendum geschuldet. Bei einem Ja wäre alles in öffentlicher Hand geblieben.
Wer ihn hindern soll/kann? Das geltende Recht (bei Bedarf kopiere ich die Info aus dem zugrundeliegenden Artikel)...In Ö. hat es anlässlich des berüchtigten Zitats des früheren Innenministers Kickl, wonach das Recht der Politik zu folgen habe und nicht umgekehrt, entsprechende Reaktionen gegeben.
Wie schön dass auch der Flughafen nun dem in Italien bei Gericht so beliebten Spiel "trovare il pelo nell uovo" zum Opfer fällt. Um was geht es dabei ? Der Flughafen interessierte bei der Ausschreibung nur eine Gruppe. Dass bei Zuschlag an nur eine Gruppe das in der Auscheibung vermerkt hätte werden müssen, und nicht gemacht wurde, ist ein wirklich "schröckliches Verbrechen". Wäre der Vermerk da, wäre die Sache gelaufen. Ohne prozessiert man nun jahrelang zur Freude der Advokaten. Oder der LH schreibt ihn neu aus, es bietet wieder nur die bekannte Gruppe. Alles wie gehabt. Nur mit dem Unterschied, dass der Flughafen ein weiteres Jahr oder länger auf Kosten des Steuerzahlers erhalten werden müsste.
Es war kein "schröcklichs Verbrechen", aber möglicherweise der Versuch, sich um das ausdrückliche Einbekennen des Sachverhalts zu drücken, dass es nur einen Interessenten gibt. Der Gesetzgeber hat nicht ganz zufällig gesehen, dass es da die Gefahr "geschobener Partien" mit Verscherbelung öffentlichen Eigentums unter Wert gibt.
Ist doch ganz einfach. Die anderen Interessenten brauchen doch nur mitzubieten. Wenn es niemand macht ist es ein Zeichen dass es kein Geschäft ist. Der Rest sind die üblichen Verschwörungstheorien, ohne die manche nicht leben können.
Entweder es ist kein Geschäft oder man sieht keine realistische Chance gegen das gut vernetzte Bieterkonsortium oder ist der Ansicht, dass der Flugverkehr mittelfristig keine Zukunft hat (etwa wegen Treibstoffverknappung infolger der Krisensituation am Golf)...
Dann wären also die Unternehmer Gostner,Benko,Haselsteiner Idioten die nicht fähig sind ein Geschäft zu evaluiren. Passt perfekt zu Ihren geliebten Verschwörungstheorien. Was soll der Nonsens ? Sie, und alle die sich hier aufplustern, ändern keinen Beistrich an dem Projekt. Nur jahrelange Wichtigtuerei für das dumme Wahlvolk.