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Herr Landesrat Widmann und Generaldirektor der Sanität was sagen sie denn dazu????? Ist dies wieder ein einmaliger peinlicher Fehler,oder was???? Wer wird verantwortlich für die 55.000 Euro gemacht??? Niemand???? Und der Steuerzahler darf diesen "Plutzger" wieder zahlen. Ich glaube ich bin im FALSCHEN Film.Dieser Skandal schlägt dem Fass wiedereinmal den Boden aus!
Sanitäres Diebsmanagement
Die hohen Manager - Figuren
Sitzen herum wie die Auguren
Die nur hinauf zum Himmel schauen
Ob die Wolken Prämien tauen...
Die kriegen die Männer und die Frauen
Um recht fleißig weg zu schauen.
Und so regiert derweil die Welt
Gamanagtes Bestechungsgeld.
Glori, Glori Alleluj
Pfui pfui
Die " ....zuständigen und hochbezahlten Direktoren im Sanitätsbetrieb...(kassieren ja mehr als der Landeshauptmann!)" werden sicher auch noch hohe Leistungsprämien erhalten - oder sich selbst gewähren!
Ich habe erhebliche Zweifel, dass eine „zweite“ Entlassung rechtlich überhaupt noch möglich ist. Immer auf der Grundlage der Informationen, welche an die Medien gelangt sind, scheint das eingeleitete Disziplinarverfahren mit der ersten, wegen eines Formfehlers für rechtswidrig erklärten, Entlassung abgeschlossen worden zu sein.
Sollten in der Zwischenzeit keine weiteren Elemente (=neue Fakten) hinzugekommen zu sein, welche die Einleitung eines neuen Disziplinarverfahrens rechtfertigen, dann scheint eine Entlassung nicht mehr möglich zu sein.
Der gerichtliche Vergleich kann wohl eher nicht als neuer „Fakt“ gewertet werden, da die dieser Verurteilung zugrundeliegende Handlung, also die Annahme von Bestechungsgeldern, ja bereits im ersten Disziplinarverfahren vorgehalten wurde….
Herr Facchini wird wohl noch lange im Sanitätsbetrieb arbeiten.
Hätte ich auch so verstanden.
Außer es gab auch noch (Form-)Fehler beim Prozess am Arbeitsgericht, weshalb dieser Prozess dann neu aufgerollt werden müsste. Bei so einem Tohuwabohu gar nicht mal so abwegig, aber doch eher unwahrscheinlich. Und Facchini wird weiterhin täglich mit einem Grinser im Gesicht zur Arbeit im Sanitätsbetrieb erscheinen. Es lebe die italienische Rechtsprechung!
Ich hatte das so verstanden, dass die Entlassung aufgrund von bloßen Ermittlungen oder einer Anklage unzulässig war und lediglich die Suspendierung vom Dienst gerechtfertigt gewesen wäre (weil sich ja die Unschuld des Beschuldigten herausstellen hätte können). Inzwischen wäre mit dem Urteil, das den Vergleich absegnet, die Voraussetzung einer Entlassung eingetreten.
Vielleicht weiß Herr Facchini zu viel? Sonst kann ich mir nicht erklären, warum eine nachgewiesene Bestechung kein triftiger Grund für eine fristlose Entlassung sein soll. Hätte es denn keine Berufungsinstanz für dieses skandalöse Urteil gegeben?
Kann man gegen einen Formfehler berufen? Ich glaube nicht, und bin da eher bei Felix von Wohlgemut, der wird uns noch lange erhalten bleiben.
Meine Frage wäre, kann man die Schuldigen des Formfehlers irgendwie belangen oder haftbar machen? Dummheit und Unwissen sollte doch bestraft werden, haben wir als Kinder und Jugendliche immer gelernt.
Der reinste Wahnsinn:
1. Die nicht ordnungsgemäße Kündigung.
2. Der "Täter" muss wieder eingestellt werden und bekommt eine "Belohnung" von 55.000 EUR.
3. Der "Täter" kehrt ohne Skrupel an seinen Arbeitsplatz zurück.
Jeder, der sein Geld ehrlich verdient, ist demnach blöd ...