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Kleine Korrektur welche Konfusion verhindern könnte :
Der Hausarrest eines Beschuldigten wird nicht von StGB geregelt, sondern von der Strafprozessordung (Art.284/286), da es sich un eine „misura cautelare“ handelt. Weiters ist dieser Hausarrest nicht alternativ zur Haft(strafe), sondern zur Untersuchungshaft (Art. 285). Der Artikel scheint dies mit dem Hausarrest als Alternative zur Haftstrafe - geregelt von der Strafvollzugsordnung - zu verwechseln, welcher ein rechtskräftiges Urteil voraussetzt.
Müssen alle wissen, wo der Unfalllenker seinen Hausarrest verbringt? Dass er die Messe besuchen darf? Wer braucht diese Informationen?
meine volle Zustimmung, das ist nicht Journalismus, sondern Voyeurismus. Da hilft auch die scheinheilige Nennung der Initialen nichts.
Es werden jetzt wohl einige Sonntagsfahrten "zufällig" in Richtung Neustift führen.....
Die Bild-Zeitung hat gestern schon einen Skandal daraus konstruiert. Für sie ist das nicht ein Hausarrest, sondern eine Luxus-Unterbringung mit Bibliothek und Schwimmbad. Und dass anstatt einer Strafvollzugsanstalt! Hausarrest anstatt Untersuchungshaft kennt der Bildreporter anscheinend nicht; und er setzt auch Untersuchungshaft mit Haftstrafe nach Verurteilung gleich. Das ist der Skandal!
Lieber von Lisa Maria Gasser ein Beitrag zur Klausur des Unfalllenkers als von der BILD-Zeitung. Diese wird ja auch hierzulande wegen ihrer vielen Bilder, reißerischen und oft falschen Berichterstattung sehr gern gelesen.