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Der Landeshauptmann könnte sich seine sogenannten Präzisierungen auch sparen. Die sogenannten "Sicherheitskräfte", die derzeit vor allem zur Verunsicherung der Bevölkerung beitragen (Polizei, Carabinieri, Militär) kümmern sich einen feuchten Dreck um das, was dieser für sie vollkommen unbedeutende "governatore" sagt. Wenn er Schlauchtücher verteilen lässt, dann ist ihre erste Reaktion, dass die Schlauchtuchträger bestraft werden. Aber das bekommt er anscheinend gar nicht mit, und die sogenannten Journalisten von Staatsrundfunk und Systempresse, die ihren hochverehrten und immer mehr gebauchpinselten Landeshauptmann in einer Weihrauchblase leben lassen, hüten sich natürlich, entsprechende kritische Fragen zu stellen. Das ist ein Tiefpunkt des Journalismus und der Meinungsfreiheit in Südtirol.
Zur Zeit lassen sich auf mehreren Ebenen (staatlich, regional, kommunal) erlassene Notverordnungen nicht mehr zählen und man hat selbst als Jurist Mühe, auf dem neuesten Stand zu bleiben. Dies ist nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass der Gesetzgeber immer wieder Angaben wie "in der Nähe von", in "unmittelbarer Umgebung" und sonstige Schmankerl in die Gesetzestexte einfließen lässt, die immer wieder berichtigt werden müssen. In dieses Szenario fügt sich eine am Feiertag erlassene Verordnung, in welcher der Begriff "Kernfamilie" ex novo in die Gesetzessprache der autonomen Provinz eingeführt wird, haar genau ein, um dann prompt tags danach durch weiteren Erlass "präzisiert" werden zu müssen.
bzgl. ex novo...einfach mal im lexbrowser kernfamilie eingeben...sie werden sich wundern, wie lange es den begriff schon in der gesetzessprache der aut. prov. gibt ;-)
Und weiter geht's mit der Willkür der Ordnungshüter.
LH Kompatscher sagt ganz klar, die Voraussetzungen für "erlaubte körperliche Aktivität" sind immer dann erfüllt, wenn man sich "zu Fuß" von der eigenen Wohnung entfernt. So weit, so klar!
Nicht bei der Ortspolizei in Karneid z. B.: "Wir wenden nur mehr die staatliche Verordnung an. Joggen nur in der unmittelbaren Nähe zur Wohnung. Spazieren gehen auch nur in der Nähe zur Wohnung, also nicht ins Nachbardorf".
Bezüglich Buchhandlungen und Kinderbekleidungsgeschäfte: Die Stadtpolizei Sterzing: "Erlaubt ist es, die eigene Gemeinde zu verlassen, um in den wieder geöffneten Buchhandlungen und Kinderbekleidungsgeschäften einzukaufen". Ortspolizist Plank aus Karneid: "Es ist nicht gerechtfertigt, für den Einkauf eines Buches in ein anderes Dorf zu fahren. Das ist nicht notwendig und wird bestraft."
Nirgends steht, wann die Bibliotheken wieder geöffnet werden!?