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Uhm, also auf dem PDF des freiwilligen Massentests mit Titel "Bestätigung des Antigen-Schnelltest-Ergebnisses" von der Direktorin des Departements für Gesundheitsvorsorge, Dr. Dagmar Regele steht aber in kursiver Schrift:
"Gegenständliche Mitteilung stellt keinen Befund gemäß den geltenden Bestimmungen dar"
Abgesehen davon, dass der Schnelltest nur bei höherer Virusbelastung anschlägt, finde ich es ein wenig komisch, dass ein Ergebnis eines solchen Tests der ausdrücklich nicht als offizieller Befund gekennzeichnet wird, hergenommen wird um zu entscheiden wer zur Schule geht und wer nicht.
In diesem Fall sehe ich auch keinen Skandal und möchte der Schulleiterin zur pragmatischen Vorgehensweise zustimmen.
Der Mutter und RA sei geraten, dass der Blick auf die Gemeinschaft manchmal ergiebiger ist, als ausschließlich jener auf die eigenen Interessen.
Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation in welcher sich Schule und Sanität unbürokratisch kurzschließen um den Kindern eine Rückkehr 2 Tage vor den momentan gültigen Quarantänebestimmungen zu ermöglichen.
Das ist ist hier meiner Ansicht nach der wesentliche "Tatbestand".
Natürlich kann man kritisieren, dass wenn man alles bürokratisch überkorrekt machen wollte, den Datenschutz besser hätte schützen können (wahrscheinlich in Konflikt mit der notwendigen Kurzfristigkeit der Handlungen) oder dass der Antigen-"Massentest" keinen offiziellen Befund darstellt.
In beiden Fällen wären die Schüler wahrscheinlich die verbliebenen Quarantänetage in Fernunterricht geblieben.
Ich möchte vorausschicken, dass ich Christoph Franceschini für seine Recherchequalitäten bewundere. Seine Veröffentlichungen haben in der Vergangenheit des Öfteren bewiesen, dass in unserem Land viele Dinge nicht gut laufen und einzelne Personen sich zum Schaden der Öffentlichkeit bereichern wollen.
Die Recherche Fähigkeiten von Herrn Franceschini haben sich in diesem Artikel leider für kurze Zeit in den Lockdown verabschiedet. Die positive getestete Lehrperson und somit der Grund für die differenzierte Behandlung der Schüler in der Grundschule St. Kassian wurde vom Autor im vorhergehenden Artikel nicht genannt und auch in diesem Interview nur beiläufig erwähnt. Aus meiner Sicht sollte sich ein Journalist vorab die Frage stellen, warum die Direktorin einer Schule als Amtsperson solch weitreichende Maßnahmen ergreift. Ein Gespräch mit der Direktorin hätte hier schnell Klarheit verschafft.
Die Entscheidungsträger sind in diesen bewegten Zeiten nicht zu beneiden: Jede Maßnahme (wenn auch in guter Absicht ergriffen und im Sinne der Schüler) wird einseitig kritisiert bzw. im schlimmsten Fall rechtlich belangt…
Eben, es gibt inzwischen ja prominente Corona-Advokaten*...
Aber wie ist das jetzt? Gelten 10 oder 14 Tage als offiziell ausreichende Quarantäne?
Nach 10 Tagen und danach negativem Test oder 14 Tage ohne Test endet die Quarantäne für asymptomatische Kontaktpersonen
Christoph Franceschini führt hier ein Verhör und nicht ein Interview. Frau Ploner hat bereits im ersten Absatz die Motivation sachlich und nachvollziehbar begründet.
Stimmt, klingt wie ein Verhör. Aber zum reisserischen Artikel passt es recht gut...und Frau Ploner weiß sich zu wehren.
Es wäre besser, wenn Christoph Franceschini die Finger von den Themen lassen würde, von denen er nichts versteht. Es gibt genug andere Themen, wo er durchaus mitreden kann.
Ja, die beiden Beiträge zu diesem Thema und auch jener zum Massentest am Wochenende sind ihm gründlich in die Hosen gegangen.
Warum soll Christoph Franceschini nichts von Schule verstehen? Er hat einige Kinder, die ja auch zur Schule gehen oder gingen. Ein Journalist muss ja nicht unbedingt ein Spezialist sein. Er muss sich aber informieren.
Von Schule mag Christoph Franceschini schon etwas verstehen, er hat ja selbst einmal eine besucht. Er versteht aber nichts von Pandemiebekämpfung. Das hat es zu seiner Schulzeit wohl auch noch nicht gegeben.