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Community-Beitrag
Wenn Politiker nicht das verwirklichen, was die Mehrheit der Bürger will – denn das ist ihr Auftrag – welche Möglichkeit bleibt den Bürger/innen? Mit diesem Gesetz nur die Volksabstimmung. Aber eine erfolgreiche Volksabstimmung gegen den Willen der Politiker ist mit diesem Gesetz praktisch nicht möglich. Warum?
- Eine Volksabstimmung gibt es nur nach einem Bürgerantrag (mit 8000 Unterschriften in 6 Monaten). Jetzt kann der Landtag auch eine Alternative zum Bürgervorschlag ausarbeiten. Dann entscheidet eine vom Land eingesetzte Kommission, ob das Anliegen der Bürger trotz Abänderung des Bürgervorschlags erfüllt ist - nicht die Beantrager selbst! Wenn ja, ist das Verfahren beendet. Es gibt keine Volksabstimmung.
- Sollte das Verfahren jedoch weitergehen (mit 26.000 Unterschriften in nur 2 Monaten-nächste schwere Hürde!) dann kommt das nächste Hindernis: wenn eine der drei Sprachgruppen im Landtag befindet, dass das Thema der Volksabstimmung „ethnisch sensibel“ ist, wird ebenfalls abgebrochen. Dafür findet sich immer irgendeineBegründung – und es gibt keine Instanz, die prüft, ob sie berechtigt ist. Es gibt wieder keine Volksabstimmung.
- Sollte nach diesen schweren Hindernissen tatsächlich eine Volksabstimmung stattfinden, wartet der nächste Haken: die Landesregierung kann einen Gegenvorschlag einbringen. Dagegen wäre nichts zu sagen, aber die Regelung ist so, dass dadurch die Befürworter einer Änderung in zwei Lager gespalten werden (in der Schweiz gäbe es dafür eine bessere Methode). Damit kann eine Mehrheit viel leichter verhindert werden. In diesem Fall würde die Volksabstimmung zwar durchgeführt, aber ohne Erfolg für die Einbringer.
- Sollte nach all diesen Schwierigkeiten die Volksabstimmung tatsächlich Erfolg gehabt haben (wieso fällt mir eigentlich gerade jetzt der Odysseus ein?) dann sind inzwischen bis zu vier Jahre vergangen. Wenn es um ein Projekt ging, z.B. eine Liftanlage oder einen Flugplatzausbau, dann kann dieses längst fertig sein und das Geld verpulvert- gegen den Willen der Wähler/innen!
Dieses Gesetz dient dazu, gegen die Mitbestimmung zu mauern und nicht sie zu fördern.
Wer in Zukunft Mitbestimmung will, wird am 9. Februar folgerichtig mit NEIN stimmen.
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