denn Kommissar Penta will das Ergebnis als bindend werten. Lehnt die Bozner Bevölkerung das Projekt wegen der Beeinträchtigung der Lebensqualität erwartungsgemäß ab, könnten die Pendler diesbezüglich weniger Bedenken haben und den Ausschlag geben.
Sollten sie aber, denn das Kaufhaus wird unvermeidlicherweise den Individualverkehr rund um dieses Areal ansteigen lassen, vor allem am neuralgischen Viereck Loreto-Brücke, Mayr-Nusser-Str., Verdiplatz und Garibaldistraße, wo heute schon Besucher- und Pendlerströme zusammentreffen und sich regelmäßig stauen. Tausende neue Parkplätze unter dem neuen Kaufhaus üben eine Sogwirkung aus, die die heute 17.500 täglich durch die Garibaldistraße rollenden Fahrzeuge an Zahl mit Sicherheit nicht vermindern wird.
Auch die Verlegung des Busbahnhofs vom heutigen Standort 500 Meter weiter östlich wird vor allem die Pendler aus den östlichen Landesteilen (Ritten, Eisacktal, Hochplateau, Eggental usw.) benachteiligen, haben sie doch einen weiteren Fußweg ins Zentrum zurückzulegen. Besucher der Bozner Altstadt, die mit dem Bus an- und abreisen, werden es schwerer haben, weil die SAD-Busse sich bis zum Verdi- und Dominikanerplatz durch mehr Verkehr mit mehr Haltestellen durchkämpfen müssen. Insgesamt verschlechtert sich die Verkehrslage, steigen die Emissionen, worunter auch Fußgänger und Radfahrer zu leiden haben. Die Potenzierung der Verkaufsfläche in der Innenstadt bringt den Pendlern in Summe auch Nachteile, denn hier werden nur Geschäfte und Arbeitsplätze umgruppiert. Kleinere Geschäfte in der Umgebung, also den Wohnorten der Pendler, und in anderen Stadtteilen schließen, denn die Kaufkraft wird durch ein neues Großkaufhaus abgezogen.
Abgesehen von der plebiszitären Vorgangsweise des Kommissars bei der Anberaumung dieser Befragung, könnte man durchaus nachfragen, warum er den Pendlern die Mitentscheidung an diesem Großprojekt erleichtern will. Ansonsten muss in Italien bei Volksabstimmungen – und Penta will das Ergebnis bekanntlich als bindend betrachten als wäre es eine echte Volksabstimmung – jede Unterschrift amtlich penibel beglaubigt werden. Hier hingegen ist man plötzlich großzügig. Es kann sich nämlich jedermensch als Pender oder Pendlerin registrieren lassen. Es genügt die Kopie des Ausweises und die Behauptung, einen Arbeitsplatz in Bozen zu haben: schon ist man abstimmungsberechtigt.
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