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Landtag / Werth
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U-Ausschuss

„Befangene Logik“

Die Mehrheit hat beschlossen, die geplanten Anhörungen zum U-Ausschuss WirNeusNoi nicht weiterzuführen. Der Ausschussvorsitzende Repetto spricht von befangener Logik.

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Kommentare

Bild des Benutzers Josef Fulterer
Josef Fulterer 13.06.2023, 06:09

Die Unsitte der SVP,
die ü b e l - r i e c h e n d e n A N G E L E G E N H E I T E N, wie i h r e Mandats-Träger an den MARIONETTEN-FÄDEN der VERBÄNDE z a p p e l n,
k l e b r i g e Finger hatten,
un-saubere Wahl-Manöver geschoben haben,
oder ganz einfach n u r versagt versagt haben (GASTROFRESH-SKANDAL),
mit dem Missbrauch ihres Stimm-Gewichtes, neuerdings mit der Hilfe der ... Vasallen, vor der Aufdeckung zu verstecken,
hat der SVP bei den Landtags-Wahlen zu-nehmend die WÄHLER v e r g r ä m t.

Bild des Benutzers Günther Alois Raffeiner
Günther Alois Raffeiner 13.06.2023, 08:31

Herr Fulterer,hoffentlich merken sich die Wähler.innen endlich die Unsitten und Vertuschungen der Svp für die zukünftigen LW. ,wäre höchste Zeit dies zu kapieren . Dieses Beispiel ist wiedereinmal prägnant,Svp eben!

Bild des Benutzers rotaderga
rotaderga 13.06.2023, 07:14

Niemand hat das Recht zu gehorchen. Aber aber hier laufen die Uhren, aber anders. Kommt Zeit, kommt Vergessen bis zu den LTW.

Bild des Benutzers △rtim post
△rtim post 13.06.2023, 13:11

Ein trauriges Abild der Demokratie und ihrer Ausgestaltung in Südtirol. Wie man sieht. Ein Untersuchungsausschuss ohne notwendige Grundvoraussetzungen, um überhaupt zielführend arbeiten zu können, ist zum Scheitern verurteilt. Die "befangene Logik" - so der Vorsitzender Repetto - ist offenbar aber so auch gewollt. Mit der Folge, eine Zunahme an Vertrauensverlust.
Es ist völlig unverständlich, dass dem UA des Landtags, der die Aufgabe hat, im öffentlichen Interesse, Sachverhalte zu untersuchen und darüber zu berichten, der entsprechende Zugang zu Akten verweigert wird während Private interessensgeleitet hingegen Abhör- und Ermittprotokolle der Staatsanwaltschaft als Buch veröffentlichen dürfen.
Wieso gibt es z.B. nicht zumindest für jene Privatpersonen, die Landesmittel beantragen/beziehen, keine grundsätzliche Selbstverpflichtung bei der Mitwirkung als Zeuge bei UA?

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