Die Grünen hatten vor allem geltend gemacht, dass in solch kurzer Zeit keine vernünftige Information der Bürgerinnen organisiert werden könne. Jetzt, nach monatelanger Debatte, so meinte etwa die SWZ, trauten die Grünen den Bürgern nicht mehr zu, bewusst Position zu diesem unseligen Projekt zu beziehen.
Penta mag die besten Absichten haben und Meinungsumfragen sowie „sonstige Formen der nicht verbindlichen Bürgerbefragung“ können, laut Art.60, Abs.2, der Bozner Satzung, auch ihren guten Sinn und Zweck haben. Doch stellt sich sowohl die Frage der methodischen Korrektheit dieser Befragung als auch ihrer korrekten Einbettung in einen demokratischen Entscheidungsprozess. Penta hätte auch ein wissenschaftliches Institut mit einer repräsentativen Erhebung zum Kaufhaus und zu denkbaren Alternativen beauftragen können. So ergibt sich zwar ein Meinungsbild, doch ist dieses weder repräsentativ noch rechtlich verbindlich, da eben keine Volksabstimmung und keine Erhebung.
Penta wäre besser beraten gewesen, diese Geschichte bis zur Neuwahl des Gemeinderats ruhen zu lassen. Plötzlich Eile, weil Benko und seine lokalen Statthalter schon wieder Druck machen und ein von Alt-BM Spagnolli gelegtes Kuckucksei ausgebrütet werden muss? Eine demokratisch voll legitimierte Entscheidung in dieser Frage kann ohnehin nur ein Gemeinderat treffen, oder auch eine echte Volksabstimmung einleiten oder erlauben. Die Ablehnung des Benkoprojektes durch den Gemeinderat im Juli 2015 kann nur durch eine neue Entscheidung des Gemeinderats demokratisch revidiert werden.
Zudem muss die von Penta jetzt wohlmeinend angestrebte Bürgerbeteiligung korrekt in das Entscheidungsverfahren eingebettet sein, und zwar mit bürgerfreundlichen Regeln und den passenden Verfahren. So etwa verbietet die heutige Bozner Satzung Volksabstimmungen zu Urbanistikfragen: eine unhaltbare Regel, die es sonst in Südtirol kaum gibt. Die Satzung sieht kein bestätigendes Referendum vor: ein großes Manko. Eine Reihe von Einzelregelungen sind dringend zu aktualisieren. Diese Reform müsste der neu gewählte Gemeinderat als erste angehen, und eben erst dann einen echten Bürgerentscheid zu ermöglichen.
Zu Recht verlangt darum die Initiative für mehr Demokratie einen sachgerechten Umgang mit den Instrumenten der Bürgerbeteiligung, gleich ob deliberativ oder direkt. In diesem Sinn wäre Schritt für Schritt vorzugehen:
- Schritt: Neuwahl des Gemeinderats im Mai 2016 (wobei im Unterschied zum Mai 2015 die wahlwerbenden Listen aufzurufen sind, sich zu dieser leidigen Frage klar zu positionieren, damit die Wählerschaft sich besser orientieren kann).
- Schritt: der neue Gemeinderat reformiert das direktdemokratische Instrumentarium, z.B. mit Einführung des bestätigenden Referendums, mit Zulassung aller nicht unbedingt auszuschließenden Sachbereiche (z.B. die Stadtplanung), Null-Quorum, Erleichterung der Unterschriftensammlung.
- Entscheidung des Gemeinderats über das abgeänderte Benko-Projekt.
- Die Bürgerschaft – gleich ob Gegner oder Befürworter – kann dagegen aufgrund der neuen Volksabstimmungsregeln ein bestätigendes Referendum anstrengen.
- Volksabstimmung mit bindender Wirkung.
Dann wäre die Sache demokratisch geklärt und der SWZ, die notorisch direkte Demokratie ablehnt, wäre signalisiert: es braucht sehr wohl mehr Bürgerbeteiligung, aber kein Plebiszit, sondern korrekt geregelte und in den Entscheidungsprozess richtig eingebettete Verfahren.
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