Landesrat Christian Tommasini: Peinliche Reform.

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Landesregierung

Schlamperei hoch drei

Eine Entlassung von Wobi-Direktor Franz Stimpfl wird kaum umsetzbar sein. Der Grund: das stümperhafte Vorgehen des zuständigen Landesrates Christian Tommasini.

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Ritratto di Martin Daniel
Martin Daniel 10 Aprile, 2015 - 09:39
und wieder wird wohl kein Verantwortlicher auf politischer und Vewaltungsspitzenebene (tenti) auszumachen sein...
Ritratto di Martin B.
Martin B. 10 Aprile, 2015 - 11:44
Genau. Tommasini scheint Tenti die (politische) Treue geschworen zu haben und dieser Schwur hält besser als die meisten Eheversprechen...
Ritratto di Jutta Kußtatscher
Jutta Kußtatscher 10 Aprile, 2015 - 14:34
Zu diesem Artikel hat uns eine Stellungnahme von Generalsekretär Eros Magnago erreicht, die wir hier vollinhaltlich wiedergeben. "Bezüglich einiger Aussagen, die im Artikel "Schlamperei hoch drei" enthalten sind, stellt der Generalsekretär des Landes, Eros Magnago, klar, dass keinerlei Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ernennung des Verwaltungsrates des Wobi existiert: „Artikel 11 des Landesgesetzes Nr. 17 aus dem Jahr 2013 bestimmt durch die ‚Delegiferierung’ (ital. delegificato), dass die Landesregierung im Hinblick auf die Führung von Körperschaften des Landes Änderungen vornehmen kann.“ Demgemäß wurde im Jahr 2014 die neue Verordnung erlassen, welche die Fälle von Unvereinbarkeit, die Vertretung beider Geschlechter und die Amtsdauer des Verwaltungsrates von Körperschaften, Agenturen oder Organismen, die vom Land abhängig sind, regelt. Die Amtsdauer ist dabei auf drei Jahre herabgesetzt worden. Das Wobi, das anfänglich nicht in der Liste jener Körperschaften des Landes, die von der Regelung betroffen sind, enthalten war, “ist nachträtlich in die entsprechende Liste aufgenommen worden, um eine Gleichbehandlung aller Körperschaften des Landes zu gewährleisten”, erklärt Generalsekretär Magnago. In Bezug auf die Bemerkungen zum Arbeitsvertrag des Direktors des Wobi wird festgehalten, dass seine Amtsdauer variabel ist und auch kürzer sein kann, wenn der Vertrag – und somit die Einigung – von beiden betroffenen Vertragsparteien unterzeichnet wird. Generalsekretär Magnago verurteilt schlussendlich die Weiterleitung von internen Unterlagen der Landesregierung – im vorliegenden Fall von Auszügen aus den Sitzungsprotokollen –, „da auf diese Weise die Verpflichtungen verletzt werden, die im Verhaltenskodex, der für alle öffentlichen Bediensteten gilt, enthaltenen sind.“
Ritratto di Christoph Franceschini
Christoph Franceschini 10 Aprile, 2015 - 19:41
Sehr geehrte Dr. Magnago, Sie "verurteilt schlussendlich die Weiterleitung von internen Unterlagen der Landesregierung – im vorliegenden Fall von Auszügen aus den Sitzungsprotokollen –, da auf diese Weise die Verpflichtungen verletzt werden, die im Verhaltenskodex, der für alle öffentlichen Bediensteten gilt, enthaltenen sind." Ich muss Sie hier leider enttäuschen: Der Auszug aus dem Protokoll der Landesregierung wurde mir nicht von einem obskuren Informanten zugespielt, sondern er ist auf der Homepage des Wohnbauinstitutes öffentlich für alle zugänglich. Siehe : http://www.wobi.bz.it/de/veroeffentlichungen/verwaltungsrat.asp Unten dem Titel transparente Verwaltung ist für jeden der drei Verwaltungsräte auch ein Link mit dem Titel "Ernennungsakt" angeführt. Dort findet sich dieses Protokoll. Das hat auch seine Richtigkeit. Denn es ist wohl eine Südtiroler Einmaligkeit, dass es keinen formellen Beschluss der Landesregierung zur Ernennung des Wobi-Verwaltungsrates gibt, sondern anscheinend dieses Protokoll reicht. Es ist der einzige öffentliche Akt. Der angeblich Rechtsgültigkeit haben soll. Sie müssen Sich deshalb mit Ihrer Entrüstung wohl an das Wobi direkt wenden. Mit freundlichen Grüßen Christoph Franceschini
Ritratto di Michael Bockhorni
Michael Bockhorni 11 Aprile, 2015 - 07:43
die Antwort passt in seiner logischen Stringenz genau in den bisherigen Ablauf der "Schlamperei hoch drei". Die deutsche Sprache in Südtirol ist m.E. mehr durch schlampige Übersetzungen wie "Delegiferierung" (sollte wohl "gesetzliche Verankerung" heißen?) und ähnliche in den professionellen deutschen Fachsprachen unbekannte wortwörtliche Übersetzungen in Gefahr als durch einen Immersionsunterricht.
Ritratto di Alfonse Zanardi
Alfonse Zanardi 11 Aprile, 2015 - 10:33
Würde "Delegiferierung" eher als die Möglichkeit interpretieren, dass bei bestimmten Regelungen auch einfache Beschlüsse eine bestehende gesetzliche Regelung abändern können. Juristen, anyone?
Ritratto di Martin Daniel
Martin Daniel 11 Aprile, 2015 - 14:34
Delegiferierung bedeutet, dass eine Materie, die bisher per Gesetz geregelt war, von nun an per Verwaltungsregelung (Dekret, Verordung, etc.) geregelt werden kann. Ich würde E. Magnago wegen des sprachlichen Aspekts keine allzugroßen Vorwürfe machen, er führt ja den ital. Begriff auch an. Wir haben in Südtirol das Problem, dass wir im Deutschen ital.sprachige Originalbegriffe verwenden müssen, für welche häufig eine offizielle Übersetzung fehlt. So werden unterschiedliche Übersetzungen ins Südtirolerische von Stellen wie Landtag, Landesverwaltung, Gemeinden, Handelskammer, usw. verwendet, die dem Dekalog der Eurac häufig nicht entsprechen. Ein Durcheinander das, bereits Geschichte hat -A. Brenner-Knoll bspw. hat im WiKu mehrfach darüber geschrieben. Paradebeispiel ist die dt. Übersetzung von "decreto legislativo", das je nach Lust und Laune mit Gesetzesvertretendes Dekret, Ermächtigungsverordnung und dem horrenden Legislativdekret übersetzt wird.
Ritratto di Michael Bockhorni
Michael Bockhorni 12 Aprile, 2015 - 17:33
Danke für die hilfreiche Info. Ist dieser Vorgang nicht demokratiepolitisch bedenklich?
Ritratto di Martin Daniel
Martin Daniel 13 Aprile, 2015 - 12:38
Das kann sein, ist schwer zu sagen und hängt von der betroffenen Materie ab. Hier kann die Landesregierung nun "die Fälle von Unvereinbarkeit, die Vertretung beider Geschlechter und die Amtsdauer des Verwaltungsrates von Körperschaften, Agenturen oder Organismen, die vom Land abhängig sind" nun selbst regeln, anstatt ein Gesetz des Landtages zu benötigen, bei welchem die öffentliche Debatte gegeben ist. Andererseits hat die LR natürlich auch im Landtag die Mehrheit und dieser hat mit Gesetz die Materie sozusagen an die Exektive"delegiert". Es muss hoffentlich ein staatlicher Rahmen eingehalten werden, gerade bei den Unvereinbarkeiten, ansonsten könnte das politisch missbraucht werden.
Ritratto di Michael Bockhorni
Michael Bockhorni 11 Aprile, 2015 - 07:43
die Antwort passt in seiner logischen Stringenz genau in den bisherigen Ablauf der "Schlamperei hoch drei". Die deutsche Sprache in Südtirol ist m.E. mehr durch schlampige Übersetzungen wie "Delegiferierung" (sollte wohl "gesetzliche Verankerung" heißen?) und ähnliche in den professionellen deutschen Fachsprachen unbekannte wortwörtliche Übersetzungen in Gefahr als durch einen Immersionsunterricht.
Ritratto di Meister Eckehart
Meister Eckehart 11 Aprile, 2015 - 13:39
Eine derlei stümper- und fehlerhafte Antwort eines Spitzenbeamten hätte ich wahrlich nicht für möglich gehalten. spitzengehalt hin oder her....
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