Support Salto!
Ogni abbonamento è un sostegno a un giornalismo indipendente e critico e un aiuto per garantire lunga vita a salto.bz.
Liebe/r Leser/in,
dieser Artikel befindet sich im salto.archiv!
Abonniere salto.bz und erhalte den vollen Zugang auf etablierten kritischen Journalismus.
Wir arbeiten hart für eine informierte Gesellschaft und müssen diese Leistung finanziell stemmen. Unsere redaktionellen Inhalte wollen wir noch mehr wertschätzen und führen einen neuen Salto-Standard ein.
Redaktionelle Artikel wandern einen Monat nach Veröffentlichung ins salto.archiv. Seit 1.1.2019 ist das Archiv nur mehr unseren Abonnenten zugänglich.
Wir hoffen auf dein Verständnis
Salto.bz
Bereits abonniert? Einfach einloggen!
Aggiungi un commento
Effettua il login per aggiungere un commento!Commenti
"Nachhilfeunterricht": Der im Artikel angeführte (1zu1) Verweis (bzgl der Thematik Privatwohnungen) auf die österreichische Verfassung ist m.E. erst dann zulässig, wenn eine 100 % textliche/inhaltliche Übereinstimmung der österreichischen bzw italienischen Verfassung dazu festgestellt ist. Ist sie das?
Hauptsache, Ebner kann Kompatscher öffentlich schlecht dastehen lassen.
Im Moment braucht es Persönlichkeiten, die imstande sind, das „Kriegsbeil“ beiseite zu legen.
Im Moment dieser Krise braucht es Menschen, aus unterschiedlichen Bereichen (Medien, Medizin, Wissenschaft, Wirtschaft...) und aus dem gesamten politischen Spektrum, die zusammenzuarbeiten.
Im Moment dieser Krise braucht es die Bereitschaft zu einem „Kontaktverzicht“ von uns allen.
Da wäre ich mir nicht so sicher, dass das Verbot verfassungswidrig ist. Der von Ebner zitierte Artikel betrifft die Unverletzlichkeit der Privatwohnung ohne gesetzliche Rückendeckung. Der Artikel sagt wörtlich "Non vi si possono eseguire ispezioni o perquisizioni o sequestri, se non nei casi e modi stabiliti dalla legge". Das Verbot jemand in der eigenen Wohnung zu empfangen, ist keine Verletzung dieses Grundsatzes. Außerdem sieht der Artikel selbst Einschränkungen dieses Gebots der Unverletzlichkeit vor:
"Gli accertamenti e le ispezioni per motivi di sanità e di incolumità pubblica o a fini economici e fiscali sono regolati da leggi speciali." Daran erkennt man schon, dass der Grundsatz nicht absolut gültig ist.
Wenn man wollte, könnte man das Problem im Übrigen leicht durch die Ausgangssperre umgehen, denn dass die problemlos verhängt werden kann, daran zweifelt wohl niemand. Wenn ich nicht aus meinen vier Wänden darf, kann ich automatisch niemand besuchen. Ist im Prinzip ja schon so. Verstehe daher die Aufregung Ebners nicht.
Bin kein Jurist aber aus Ihren Ausführungen geht doch klar hervor, dass legge/leggi speciali nicht mit Beschluss der Landesregierung zu verwechseln sind.
Wenn Sie genau lesen, steht in dem Passus, dass KONTROLLEN, von spezifischen Gesetzen geregelt werden, nicht dass Verwaltungsakte in diesem Zusammenhang keine Regelung einführen dürfen. Das ändert nichts an der Tatsache, dass der Verweis auf die Verfassung in diesem Zusammenhang, etwas bei den Haaren herbeigezogen ist, denn besagter Artikel regelt eben die Unverletzlichkeit der Wohnung im Zusammenhang mit Kontrollen bzw. Hausdurchsuchungen. Die Verordnung des LH sieht ja keine Hausdurchsuchungen vor, die wären natürlich ohne richterliche Anordnung oder spezifisches Gesetz ungesetzlich. Wobei es schon klar ist, dass ein Verbot ohne Kontrollmöglichkeit auf wackeligen Beinen steht.
Aber wie gesagt, auch das Ausgehverbot ist praktisch ein Verbot Freunde in deren Wohnung zu besuchen.
Das Ausgehverbot bezieht sich auf die Nachtstunden, aber Freunde besuchen oder einladen kann man ja auch während des Tages?
da eignet sich ein nettes Gartenhäuschen mit gutem Dämmstoff ...bei diesem 2.Lockdown radelt sich's am besten tagsüber an :-)
So wie das Ausgehverbot jetzt ist schon, aber man kann es auch tagsüber einführen (wie im Frühjahr). Hätte den gleichen Effekt und da würde es wohl niemand in Frage stellen können. Der Verweis auf die Verfassung bleibt in jedem Fall falsch.
Die Unveräußerlichkeit der Grundrechte umfasst nicht auch einen Verzicht auf diese. Vielmehr ist der Staat gebunden, dieser kann die Grundrechte als Menschenrechte nicht veräußern. Der LH hat wahrscheinlich schlechte Berater.
Für eine polizeiliche Kontrolle im privaten Wohnraum ist der Virus noch nicht zuständig, oder ?
Hätte Ebner sich dafür eingesetzt, dass man in den eigenen 4 Wänden ausspioniert und bestraft werden kann, wenn man sich mit Freunden trifft und Kompatscher sich für die Privatsphäre stark gemacht hätte, ja dann hätten die typischen Salto-Schreiber mit einem Aufschrei reagiert .... Mich erinnert diese Verordnung jedenfalls an eine vergangene "schlimme Zeit" .
Ich kann mir gut vorstellen mit welchem Genuss und Genugtuung Herr Ebner diesen Nachhilfeunterricht an LH Kompatscher weiter gegeben hat.
... da mögen Sie Recht haben; bei der italien- und weltweit höchsten Infektionsrate und Krankenhäusern, welche grad in die Knie gehen und der drohenden Triage, haben wir natürlich keine anderen Sorgen als Streit und Häme.
... denn sie wissen nicht, was sie tun...
das ist eine Verharmlosung der vergangenen "schlimmen Zeit".
Südtirol ist in bester Gesellschaft, bei den Franzosen ist scheinbar ein ähnliche Lage zu beobachten.
https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-11/corona-regeln-frankreich-loc...
mensch bin i froh dass i keine Privatwohnung hab' :-) ...so kommt man sich nicht in die Quere ...hoffe nur man beschlagnahmt mir nicht auch noch den Radlsessl oder den LaRocciARahmen nach dem Lockdown ....weil ich keine Position vertrete ...als ausgestiegener Freigeist...trotzdem find' ich den Artikel 'nett':-)
Grundgesetz und Hetz
Der Arno tut schon lang probieren
Spass und Ernst zu regulieren
Hoffend, dass die Sanität
Dann noch auf ihren Beinen steht.
Doch alle haben das recht auf Hetz
Das steht sogar im Grundgesetz
Und sogar die Handelkammer
Trompetet ihren Katzenjammer:
"Sex and drugs and Rock'roll
Steht im Verfassungsprotokoll!"
Der Segen der hängt inzwischen schief
Denn alles drängt auf INTENSIV
Ganze Mengen wolln hinein
Und das Spital ist viel zu klein
Das Hospital ist viel zu enge
Und schuld daran ist Arnos Strenge.
Denn Tanz und Ski und Hüttenhetz
Steht halt einmal im Grundgesetz
Wie das Recht auf guten Durscht...
Die Volksgesundheit ist ja Wurscht
Es gilt nur die Priorität
Die in der Handelskammer steht!
Und Sex and drugs and Rock'n Roll
Steht wohl im Kammerprotokoll?
Juristen nun Korinthen kacken,
Während Sterbende die Kurve packen,
Und kacken sich die Hosen voll
Mit Privacy und Rock'n Roll.
Ja, und die Intensivstation
Kann in Wochen oder Tagen schon
Vielleicht über und überfüllt sein.
Da setzt der Chor der Gröler ein
Und durch die Gänge vom Spital
Hört man es laut mit einem Mal:
"Alles ist kank, Spital ist voll,
Hellau bei Sex and Rock'n Roll."
So wird gegrölt und laut geträumt
Bis Polizei die Bude räumt
Dann ist mit einem mal vorbei
Die ganze Besserwisserei.
Ja, ich hab etwas gelacht,
der Jul hat´s auf den Punkt gebracht.
Er bringt Kommentare als Gedicht,
damit er sich nicht verspricht.
Zwischen den Zeilen muss man lesen,
als wäre Morgen schon gewesen.
Er dichtet fein und überlegt,
weil ihm das am besten steht.
A Glasl hat ihn wohl begleitet,
und ihn zum Gedicht verleitet.
Der Jul hat eine spitze Feder,
so wie nicht unbedingt a jeder.
Hellau bei Sex & Rock’n’Roll
Jul ... das war wieder einmal toll.