Bolzano
Othmar Seehauser
Advertisement
Advertisement
lockdown

15 Tage mit Aussicht auf Verlängerung

Was in der neuen Verordnung Nr. 69 steht, die von 14. bis 29. November gilt.

Support Salto!

Ogni abbonamento è un sostegno a un giornalismo indipendente e critico e un aiuto per garantire lunga vita a salto.bz.

Salto Plus

Liebe/r Leser/in,

dieser Artikel befindet sich im salto.archiv!

Abonniere salto.bz und erhalte den vollen Zugang auf etablierten kritischen Journalismus.

Wir arbeiten hart für eine informierte Gesellschaft und müssen diese Leistung finanziell stemmen. Unsere redaktionellen Inhalte wollen wir noch mehr wertschätzen und führen einen neuen Salto-Standard ein.

Redaktionelle Artikel wandern einen Monat nach Veröffentlichung ins salto.archiv. Seit 1.1.2019 ist das Archiv nur mehr unseren Abonnenten zugänglich.

Wir hoffen auf dein Verständnis
Salto.bz

Abo holen

Bereits abonniert? Einfach einloggen!

Advertisement

Weitere Artikel zum Thema...

Rosalba Leuzzi
Rosalba Leuzzi
Corona-Test
Pixabay
Ordinanza, zona rossa, lockdown
IDM/Daniel Geiger
Advertisement
Ritratto di G. P.
G. P. 13 Novembre, 2020 - 14:18

"es kann nur das Personal eingesetzt werden, das bei dem vom Landesgesundheitsdienst organisierten Corona-Screenings teilnimmt, die am 20. November beginnen – falls sich ein Mitarbeiter weigert, muss er die darauffolgende Woche freigestellt werden bzw. Urlaub nehmen"

Soviel zum freiwilligen Schnelltest. Und so wird`s dann auch mit der Impfung sein. Entweder Impfung oder Arbeitsverbot und "Freizeitverbot".
Dazu möchte ich anfügen, dass ich kein genereller Impfverweigerer bin.

Ritratto di Martin Koellensperger
Martin Koellensperger 13 Novembre, 2020 - 14:40

Eine genetische Impfung wie die von Biontech-Pfizer, für die es weder ausreichende Evidenz noch Sicherheitsdaten gibt, verpflichtend zu machen, wird nicht möglich sein. Und ganz sicher nicht per Verordnung des LH. Auch nicht mit "sanfter" Erpressung.

Ritratto di G. P.
G. P. 13 Novembre, 2020 - 14:54

Hmmm, man glaubte schon des Öfteren, dass etwas nicht möglich sein wird. Hätte bis gestern z. B. auch nicht geglaubt, dass der Schnelltest indirekt zum Zwang werden kann.
Und bezüglich Impfung: Es muss ja nicht zwangsläufig eine Verordnung des LH sein. Ein staatliches Gesetz zur "richtigen" Zeit tut es auch ...

Ritratto di Schorsch Peter
Schorsch Peter 13 Novembre, 2020 - 16:20

Ich frage mich, wie das mit den Schnelltests dann organisiert wird.
Bozen in drei Tagen durchtesten, ist das machbar, ohne dadurch neue Ansteckungen zu verursachen?
Ich bezweifle, dass das ohne "assembramenti" funktionieren kann, denn davon abgesehen, dass diese verboten sind, sind sie wohl bei der aktuellen Positiv-Rate keine sehr gute Idee (Maskenpflicht hin- oder her, aber solange es nicht korrekt sitzende FFP2-Masken sind, verringern diese nur das Ansteckungsrisiko, aber vernichten es nicht).
Hoffentlich geht der eigentlich gut gemeinte Schuss nicht nach hinten los!

Muss ich mich dann, obwohl ich nur im Homeoffice arbeite, testen lassen, d.h. mich unter die Menschenmassen begeben, um einen Test zu machen, der nur eine Momentaufnahme ist?

Wäre es nicht sinnvoller, die Schnelltests gezielt einzusetzen an Schulen, in Betrieben, in Altenheimen, etc. ?

Ritratto di G. P.
G. P. 13 Novembre, 2020 - 18:05

Müssen sich die Firmeninhaber auch testen lassen, um weiterzuarbeiten? In der Verordnung steht nämlich nix davon. Und ich habe schon von mehreren gehört, dass sie sich nicht testen lassen werden.

Ritratto di Elisabeth Hammer
Elisabeth Hammer 13 Novembre, 2020 - 18:29

Interessanterweise steht in der Verordnung keine Verpflichtung für die Landesangestellten Schüler und Lehrpersonen - warum?

Ritratto di Elisabeth Garber
Elisabeth Garber 13 Novembre, 2020 - 19:38

Wir sind nicht systemrelevant und haben unsere Hausaufgaben extravagant gut gemacht.

Ritratto di gorgias
gorgias 13 Novembre, 2020 - 20:41

Eines ist dass Schüler ein Recht auf Bildung haben und diese nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden dürfen. Das ist genau so wie im Fall der Impfgegner. Man kann die Eltern bestrafen, aber nicht die Kinder davon abhalten den Unterricht zu besuchen.

Man kann zwar Unternehmer drohen, dass man ihnen den Betrieb schließt, wen bedroht man denn wenn eine Schule oder eine Behörde geschlossen bleibt? Den Schuldirektor oder den Amtsleiter?
Nebenbei führt das nicht Teilnehmen an einem Test zu keinem Disziplinarverfahren und die Suspendierung führt zu keine Gehalteinbußen. Wieviele öffentlich Angestellte würden sich so eine Gelegenheit entgehen lassen für eine Zeit vom Dienst freigestellt zu werden.
Im Privatsektor steht ein Arbeitnehmer unter Druck zu leisten und würde ein Mitarbeiter sich weigern würde er Druck vom Seiten des Arbeitgebers und von seinen Kollegen verspühren, wenn nicht sogar Angst haben den Areitsplatz auf irgendeine Weise zu verlieren.

Und nebenbei: Testen lassen kann sich jeder.

Ritratto di Elisabeth Hammer
Elisabeth Hammer 13 Novembre, 2020 - 23:38

Mir fehlt einfach die Kohärenz. Warum soll es das Land als Arbeitgeber nicht schaffen, Angestellte die sich nicht testen lassen in unbezahlten Urlaub zu schicken? Genauso ist es legitim von Schülern, die in den Präsenzunterricht wollen, einen negativen Test zu verlangen angesichts der Prävalenz in der Bevölkerung. Ich erinnere im Übrigen daran, dass zu Schulbeginn bei weit geringeren Zahlen die Lehrpersonen eingeladen waren, sich einem serologischen Test zu unterziehen. Auch wenn es vielleicht ein kleiner Prozentsatz ist, die Positiven müssen doch gerade in diesem Bereich herausgefiltert werden, wo man zwangsläufig mit vielen Menschen zu tun hat.

Ritratto di gorgias
gorgias 14 Novembre, 2020 - 03:41

Mir fehlt einfach die Kohärenz. Warum soll es das Land als Arbeitgeber nicht schaffen, Angestellte die sich nicht testen lassen in unbezahlten Urlaub zu schicken?
Aus rechtlichen Gründen.

Genauso ist es legitim von Schülern, die in den Präsenzunterricht wollen, einen negativen Test zu verlangen angesichts der Prävalenz in der Bevölkerung.
Aus rechtlichen Gründen. Das Recht auf Bildung und die Schulpflicht überwiegen.

Ich erinnere im Übrigen daran, dass zu Schulbeginn bei weit geringeren Zahlen die Lehrpersonen eingeladen waren, sich einem serologischen Test zu unterziehen. Auch wenn es vielleicht ein kleiner Prozentsatz ist, die Positiven müssen doch gerade in diesem Bereich herausgefiltert werden, wo man zwangsläufig mit vielen Menschen zu tun hat.

Das macht zwar Sinn, aber rechtlich kann sich jeder verweigern sich Testen zu lassen oder gar zu impfen. Der Arbeitgeber hat das Recht seine Mitarbeiter zu frei zu Stellen, ihnen aber nicht dafür das Gehalt zu streichen.

Das einzige rechtliche Mittel das der Landeshauptmann hat, ist nach seinem Ermessen zu entscheiden in Gefahrensituationen Betriebe geschlossen werden. Die Unternehmer geben den Druck an die Mitarbeiter weiter, dass diese sich Testen lassen auf eine informelle Art weiter, im öffentlichen Bereich ist das eine andere Realität.

Ritratto di Elisabeth Garber
Elisabeth Garber 14 Novembre, 2020 - 11:02

So ist es. @Elisabeth Hammer 13.11.2020, 23:38 Uhr

Bolzano
Othmar Seehauser
Advertisement
Advertisement
Advertisement