Dabei hat das jetzt absehbare Ergebnis der Befragung – rund zwei Drittel für Benko – die Kritikpunkte bestätigt.
So sprechen die Medienvertreter laufend von einer „Wahlbeteiligung“, die angeblich bei 36% liegt. Doch gemessen woran? Es konnten Pendler ab 16 Jahren aus dem ganzen Land teilnehmen, die selbst definieren konnten, weshalb sie sich als Pendler einstufen. Somit gab es 93.602 Abstimmungsberechtigte, einschließlich der registrierten Pendler. Solange nicht getrennt die Antworten der Bozner und Nicht-Bozner ausgewertet werden, kann man nicht von einer „Abstimmungsbeteiligung der Bozner“ an dieser reinen Befragung sprechen.
Die wirklich für diese Frage zuständige Bozner Bürgerschaft hatte guten Grund, skeptisch zu sein. Kommissar Penta will das ganze Projekt aufgrund eines mehrheitlichen JA einer reinen Befragung weiterbetreiben. Bei einem Nein hätte er das Ganze an den neuen Gemeinderat weitergereicht. Eine Befragung ist aber nicht dasselbe wie eine bindende Volksabstimmung oder eine beratende Volksabstimmung (Art. 59 Satzung Bozen) mit korrekten Regeln.
Wesentlich für die Pro-Benko-Ergebnis ist natürlich auch die aufwändige Kampagne der Projektbetreiber. Nun lässt es sich auch bei einer guten Regelung der direkten Demokratie nicht vermeiden, dass finanzstarke Verbände und zahlungskräftige Einzelne mit ihrem Geld Meinungsmache betreiben. Umso wichtiger - neben der Offenheit der Medien für alle Kontrahenten - die faire Regelung der Informationspflichten der öffentlichen Hand, gleich ob Gemeinde, Land oder Staat. Doch Kommissar Penta hat sich genau daran nicht gehalten, obwohl alle Gemeinden der Region (Gemeindeordnung, R.G. vom 9.12.2014, Nr.11) verpflichtet sind, allen Wählern solche Broschüren zuzusenden. Penta wird sich damit herausreden, dass es nur um eine Bevölkerungsbefragung ging, wofür diese Bestimmung nicht gilt. Andererseits will er das Ergebnis als bindend bzw. politisch legitimierend für die Absegnung des Projekts betrachten. Unkonsequent und unseriös.
Noch ein Punkt: möchten die Bozner Bürger eine echte Volksabstimmung über das Benko-Projekt unter den in Bozen Wahlberechtigten anstrengen – es ginge nicht! Die Gemeindesatzung, Art. 59, P.5, lässt nämlich urbanistisch relevante Themen für eine Volksabstimmung gar nicht zu. Und Art. 59, P.11, schreibt sogar für eine beratende Volksabstimmung ein Quorum vor:
„11. Wenn sich an einer beratenden Volksabstimmung mindestens 40 % plus eine/ein Wahlberechtigte/r beteiligt haben und die Mehrheit der WählerInnen ihre Zustimmung gegeben hat, ist der Gemeinderat verpflichtet, innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Bekanntgabe des Ergebnisses Stellung zu nehmen und zu erklären, ob er sich daran halten oder davon abweichen wird.“ (Satzung Bozen, Art. 59)
Somit ja zur direkten Demokratie, nein zu satzungswidrig interpretierten, beliebig durchgezogenen Plebisziten von oben. Diese Bedenken gelten unabhängig vom heutigen Ausgang der Befragung. Ende 2014 habe ich selbst eine echte Volksabstimmung über das Benko-Projekt gefordert, nach Änderung der Satzung. Im Februar 2016 habe ich auf SALTO die 5 Schritte genannt, die für eine korrekte Abwicklung nötig wären. Die Befragung á la Penta bleibt anfechtbar, die Frage der politischen Legitimation dieses Projekts ist nicht vom Tisch. Der neue Gemeinderat muss daraus rasch die Konsequenz ziehen und die Bürgerbeteiligung in Satzung und Verordnung neu regeln.
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