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Suedtirolfoto.com/Helmuth Rier
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Geschlossener Hof

Vaters Schuld

Der Direktor des Südtiroler Bauernbundes Siegfried Rinner hat uns folgende Stellungnahme zum Salto-Beitrag „Ums Erbe betrogen“ zukommen lassen.
Di
Ritratto di Siegfried Rinner
Siegfried Rinner15.01.2018

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Geschlossener Hof

Ums Erbe betrogen

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Ritratto di Mensch Ärgerdichnicht
Mensch Ärgerdichnicht 15 Gennaio, 2018 - 12:28

Wo er schon dabei ist, könnte der nette Herr Rinner auch auf die fruchtbare, interessante und vor allem niveauvolle Diskussion unter dem Artikel eingehen.

Ritratto di Hans Obermair
Hans Obermair 15 Gennaio, 2018 - 13:35

Ha, das finde ich aber lustig: Der Vater soll schuld sein.... Ja, eh! Aber das Südtiroler mittelalterliche Höferecht macht diese Diskriminierung erst möglich, das ist der springende Punkt! Den Vater werden wir wahrscheinlich nicht mehr ändern, aber vielleicht das Höfegesetz?

Ritratto di magda baur
magda baur 15 Gennaio, 2018 - 15:46

Also hängt alles von der Gutmütigkeit des Erblassers ab. In keinem anderem Erbgesetz in Europa hat der Erblasser so viel Macht und Spielraum wie im Höfegesetz. Deshalb muss es endlich abgeschafft werden.

Ritratto di Hans Obermair
Hans Obermair 15 Gennaio, 2018 - 21:00

"Der Wille des Erblassers ist im Rahmen des vom Zivilgesetzbuch Möglichen zu respektieren!" (mit Rufezeichen!). Das Zivilgesetzbuch sieht einen Pflichtteil vor, der am Marktwert zu berechnen ist und nicht an einem "Ertragswert" (Vorsicht: Fehlbezeichnung - der "Ertragswert" des Höfegesetzes hat mit einem "Ertragswert" im Sinne dieses Wortes nichts zu tun - es ist de facto ein Pappenstiel).

Der Wille des Erblasser kennt klare Grenzen: deshalb gibt es auch ein Erbrecht, deshalb gibt es einen Pflichtteilanspruch. Das gilt italienweit, das gilt europaweit und das sollte auch in Südtirol für den geschlossenen Hof gelten.

Wenn ich mir diesen Fall anschaue, dann wird der Bruder schon nicht am Hungertuch nagen müssen, wenn er der Schwester den bescheidenen Pflichtteilsanspruch von einem Viertel des elterlichen Hofes auszahlt. Er hat ja offenkundig Millionen (Euro!) auf der hohen Kante um ganze Ländereien in der Poebene zu kaufen!

Ritratto di Erich Frene
Erich Frene 15 Gennaio, 2018 - 21:22

Wie kommt eigentlich ein 51jähriger Bauer im Burgengrafenamt zu Millionenbeträgen? So ganz nebenbei? Seine Arbeitszeit hat er ja ganz für den Hof seines Vaters aufgewendet. Deshalb hat er ja von diesen mehrere ha mit entlohnender Schenkung ("donazione remuneratoria") übertragen erhalten. Die weiteren Millionen hat er dann in seiner Freizeit verdient?

Ritratto di Sell Woll
Sell Woll 16 Gennaio, 2018 - 08:40

Die Tatsache dass Rinner den erwirtschaftbaren Ertrag pro Hektar OBSTfläche, denn davon ist hier die Rede, mit 6.000 Euro pro Jahr beziffert (270.000:3 Ha.:15 Jahre) sagt alles. Es ist davon auszugehen dass die Marktpreise der Grundstücke viel eher den wirklichen Ertrag widerspiegeln und die liegen in den besten Lagen bei über 1 Mio. pro Hektar. Stimmte der von den Schätzungen festgelegte Ertragswert so müsste ein Bauer 60-70 Jahre arbeiten um den Kaufpreis abzuzahlen was niemand täte. Aber die Käufe zu diesen Preise finden statt, also muss der Ertrag viel höher sein und die Auszahlungen an die Geschwister sind ein Pantsch. Übrigens auch die Einkommenssteuer die auf diese fiktiven Mikroerträge berechnet wird...

Ritratto di Erich Frene
Erich Frene 16 Gennaio, 2018 - 10:12

Sehr gut, Sell Woll! Sie haben es auf den Punkt gebracht. Kennt man beim Bauernbund die Grundstückspreise nicht? Alles wird kleingeredet, verniedlicht, beschönigt und am Ende ist immer irgendwer anderer schuld, hier der Vater....

Ritratto di Sigmund Kripp
Sigmund Kripp 16 Gennaio, 2018 - 17:28

Also die Bauern sind nicht daran Schuld, dass die Grundstückspreise so astronomisch hoch liegen! Die gesamte Gesellschaft Südtirols verbraucht den knappen Grund und das führt - nach den Marktgesetzen - zu dessen Verteuerung. Dass dieser Effekt bei Erbschaften auch mühsam ist (eben wegen der erträumbaren Summen) macht die Sache nicht unbedingt leichter. Die Lösung mit dem Ertragswert ist auch in anderen Ländern Sitte, die Unteilbarkeit des Hofes hat auch ihre Berechtigung. Es ist immer eine Frage des Maßes. Sowohl bei der Teilungsgrenze wie bei Frist zur Nachteilungspflicht.

Ritratto di Sigmund Kripp
Sigmund Kripp 16 Gennaio, 2018 - 17:23

Grundstückskäufe im Obst- und Weinbau (ca. 60 - 80 €/m²) werden durch Landwirte fast immer aus Enteignungen bezahlt, wo auch 250 - 400 €/m² abfallen können. Oder aus betriebsfremden Einkommen, wie z.B. aus Industriebetrieben etc., wenn ein Unternehmer seinen Kindern Höfe zusammenkauft. Die 6.000 €/ha entsprechen dem Reinertrag eines Jahres. Denn die Kosten pro ha betragen ja auch etwa 18.000 €. 24.000 € ist ein realistischer Umsatz in guten (!) Jahren. Wie a.a.O. geschrieben, wäre ich für längere Nachteilungsfristen und die Möglichkeit, Höfe zu teilen, wenn sie mehr als 2 x so groß wie die Mindestgröße sind. Aus dem Reinertrag einer Obstwiese ist diese also unmöglich zu bezahlen. Das ist - wohlgemerkt - auch durchaus ein Problem in der Südtiroler Obstwirtschaft.....

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Suedtirolfoto.com/Helmuth Rier
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