Support Salto!
Ogni abbonamento è un sostegno a un giornalismo indipendente e critico e un aiuto per garantire lunga vita a salto.bz.
Liebe/r Leser/in,
dieser Artikel befindet sich im salto.archiv!
Abonniere salto.bz und erhalte den vollen Zugang auf etablierten kritischen Journalismus.
Wir arbeiten hart für eine informierte Gesellschaft und müssen diese Leistung finanziell stemmen. Unsere redaktionellen Inhalte wollen wir noch mehr wertschätzen und führen einen neuen Salto-Standard ein.
Redaktionelle Artikel wandern einen Monat nach Veröffentlichung ins salto.archiv. Seit 1.1.2019 ist das Archiv nur mehr unseren Abonnenten zugänglich.
Wir hoffen auf dein Verständnis
Salto.bz
Bereits abonniert? Einfach einloggen!
Aggiungi un commento
Effettua il login per aggiungere un commento!Commenti
Den Verfassungsrichtern sei gedankt. Nun hört wohl hoffentlich die Jammererei der Bauern auf.
Vor wenigen Wochen habe ich gelesen, dass auch die deutsche Regierung ..."den Fang und gegebenenfalls die Entnahme bzw. Tötung von Wölfen oder Bären" ..zulässt," ..."falls einige Voraussetzungen gegeben sind." Und das finde ich gut. Ich schließe mich Arnold Schuler an “Nach vielen Monaten der Unsicherheit, (....) können wir den Südtiroler Landwirten nun endlich mit Gewissheit" versprechen .."unsere traditionelle Berg- und Almwirtschaft" schützen zu können.
Was gibt es Artgerechteres als Ziegen und Schafe frei weiden zu lassen!? Ich habe letzthin eine Doku gesehen, in der eine Dänin in der Schweiz als Schafhirtin arbeitet, weil es zu wenige Schweizer dafür gibt. Diesen Beruf gibt es bei den Jungen nicht mehr! Sie musste mit Herden- und Schäfer-Hunden die Herde den ganzen Tag begleiten und sie Nachts einpferchen. Das ist ein Stress für Tier und Hirtin; aber der Wolf springt mit Leichtigkeit über den Zaun, und so verlor sie trotz allem 5 Schafe an den Wolf.
Irgendwie kann man ja verstehen, dass die derzeit durch zahlreiche römische Angriffe auf unsere Autonomie genervte Landesregierung auch einmal einen Erfolg verwiesen will, selbst wenn es keiner ist. Das Urteil des Verfassungsgerichtes ändert nichts daran, dass Südtirol auch in Zukunft nicht autonom über die Entnahme von Wölfen und Bären entscheiden kann, sondern dazu ein Gutachten des römischen ISPRA braucht.
...das Gutachten ist nicht bindend... bitte Gesetzestext Artikel 1 genau durchlesen
Das Land kann die eu habitat richtlinie nun direkt umsetzen
Falsch: Questo potere è diretto a prevenire danni gravi alle colture, all’allevamento e a garantire la sicurezza pubblica, quando non esista
altra soluzione valida, ed è SUBORDINATO al parere preventivo dell’ISPRA.
... und das wird es kaum/nicht geben.
Ich sehe da wieder einmal eine aufgebauschte Erfolgsmeldung, welche sich schlussendlich als Rohrkrepierer herausstellen wird.
Südtirol kann nämlich über die Entnahme, den Fang oder den Abschuss einzelner Bären und Wölfe in bestimmten Ausnahmesituationen und unter Beachtung der staatlichen und europäischen Vorgaben und nach Einholen des Gutachtens der staatlichen ISPRA autonom bestimmen.
Man beachte "in bestimmten Ausnahmesituationen", "unter Beachtung der staatlichen und europäischen Vorgaben", "nach Einholen des ISPRA-Gutachtens".
Damit wird auch in Zukunft keinem einzigen Wolf auch nur ein Haar gekrümmt werden.
so ist es wohl, vor allem wegen des ISPRA-Gutachtens.