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Kann mich bitte jemand Aufklären!
Die Ärztekammer ist ein nationales Institut welche prüft ob alle in Italien beschäftigten Ärzte bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen. Darunter verständlicherweise auch die Sprachkenntnisse. Die Eintragung in Südtirol würde bedeuten, dass ein Arzt auch in Sizilien arbeiten dürfte. Wobei ein rein deutschbrachiger Arzt in Sizilien aufgeschmissen wäre.
Folgende Möglichkeiten gebe es jetzt:
Sonderregelung für Südtirol, wobei rein deutschbrachiger Ärzte nur in Südtirol arbeiten dürften (wäre vermutlich zu einfach)
Rekurs, Steuergelder verwerfen und mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit verlieren...
Unabhängig davon gibt es noch eine andere Frage: müßen öffentlich Angestellte (dazu zählen auch Ärzte) nicht die Zweisprachigkeitsprüfung vorweisen? Also müßen die deutschen die zweite Sprache sowieso lernen...
Es geht hier nicht nur um den öffentlichen Dienst, sondern auch um die privat tätigen Ärzte. Wenn tatsächlich alle Ärzte Berufsverbot erhalten, die wenig Italienisch sprechen (z.B. mein Zahnarzt, eine ausgesprochene Koryphäe seines Faches), dann bricht das Gesundheitswesen in Südtirol zusammen. Die einfachste und logischste Lösung wäre, dass die Eintragung bei der Südtiroler Ärztekammer nur für Südtirol gilt, wie dies bei anderen Berufskammern üblich ist. Und für die Anstellung im öffentlichen Dienst sollte das Gleichheitsprinzig gelten: Wenn man - wie derzeit die Praxis ist - für Ärzte, die kein Wort Deutsch können, eine Ausnahme macht, dann sollte man die Ausnahme auch für Ärzte machen, die nicht perfekt Italienisch sprechen.
In dem fall sollte diese regel auch für alle anderen öffentlichen Angestellten gelten, angefangen beim Verwaltungspersonal, Technikern, usw.
In meinem Fall benötige ich die A um arbeiten zu dürfen. Wenn Ärzte diese nicht benötigen, frage ich mich, wieso ich eine benötige!!! Wozu braucht es überhaupt die Zweisprachigkeit!?!
Bzgl. Privatsektor teile ich Ihre Meinung