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Problematisch ist vor allem die Tatsache, dass bei einer Hofschließung ohne Hofstelle der Landwirt nicht nur eine Villa für sich bauen kann, sondern zusätzlich noch die Kubatur für vier Ferienwohnungen geschenkt bekommt.
Diese Sonderbehandlung gehört meines Erachtens ersatzlos abgeschafft. Der Landwirt sollte, wenn überhaupt, nur eine Wohneinheit mit Geräteraum bauen können.
"Wenige Hofbesitzerinnen": Ja, genau, das ist der springende Punkt. Wie hoch ist ihr Anteil? Die Tatsache, dass dieser Anteil lächerlich gering ist, bestätigt erneut, dass das Institut des geschlossenen Hofes ein Enterbungsinstrument zu Lasten primär der Frauen (und natürlich auch der sonstigen "weichenden Erben") ist. Die Auszahlungen für diese kann man vergessen. Die Bemessung am "Ertragswert" eine schöne Augenauswischerei.
Diese faktische Enterbung ist auch klar EU-rechtswidrig, wie auch eine jüngst veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit beweist:
https://www.uibk.ac.at/iup/buecher/9783991060017.html
Gilt das dann auch für das Anerbenrecht in Österreich und in Deutschland? Oder betrifft die EU-Rechtswidrigkeit nur Punkte, in denen sich das Südtiroler Recht von dem anderer Länder unterscheidet?