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Konflikt

Schlachtfeld Sanität

Nach dem Ausschluss von Thomas Müller folgt nicht nur ein Rechtsstreit. Die Ärztekammer geht zur Attacke über und wehrt sich gegen “unqualifizierte Anfeindungen”.
Von
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Lisa Maria Gasser19.07.2019

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Kommentare

Bild des Benutzers Manfred Gasser
Manfred Gasser 19.07.2019, 10:51

Meiner Meinung nach sollte man hingeben total auf Konfrontations-Kurs gehen.
Denn was der Staat kann, kann das Land doch auch!
Alle Ärzte auf die deutsche Sprache testen, und bei ungenügender Kenntnis dieser "si torna a casa"!!
Und wenn dann die Wartezeiten noch länger werden, die Erste-Hílfe schliessen muss, die Operationen verschoben werden, dann, ja dann kann man ja noch ne Runde streiten.
Aber spätestens wenn die ersten Toten zu beklagen sind, wird man schon eine Lösung finden.

Bild des Benutzers Karl Egger
Karl Egger 19.07.2019, 11:39

Machen wir uns nichts vor... Solange Südtirol Teil von Italien ist, solange wird seine Autonomie von Rom weiter beschnitten werden, egal wer gerade in Rom sitzt! Die Vergangenheit hat es bewiesen: Links wie Rechts stört man sich an Südtirols Sonderstatus! Dies wird solange weitergehen bis wir eine normale ITALIENISCHE Provinz sind, bzw. wir sind eh schon auf dem besten Weg dorthin... Es sei denn die Südtiroler wachen irgendwann auf, aber daran habe ich erhebliche Zweifel!

Bild des Benutzers pérvasion
pérvasion 19.07.2019, 12:06

Von überall her wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen und Salto schreibt allen Ernstes, dass Südtirol die Konfrontation sucht?

Bild des Benutzers King Arthur
King Arthur 19.07.2019, 22:26

Ohne hier Frau Dr. Oberrauch und der Ärztekammer vorwerfen zu wollen, rechtlich falsch gehandelt zu haben, kann ich mir zumindest ein paar Anmerkungen nicht verkneifen.
1. Anderen mangelnde Kenntnis der Sachlage vorzuwerfen, aber zugleich "Landesregierung, Landesrat [und] Landtag" als gesetzgebende Organe Südtirols zu bezeichnen und die Änderung von Gesetzen als Aufgabe der Südtiroler Landesregierung zu verorten, ist fast schon amüsant.
2. Ebenso amüsant ist es, Prof. Obwexer (auf den sich der betreffende Satzteil offensichtlich bezieht, nachdem dieser mehrmals in der Dolomiten über seine Sicht der Dinge befragt wurde) als "selbsternannten Europa[RECHTS]experten" zu betiteln. Das ist, als würde der Präsident der Anwaltskammer einen europaweit führenden Universitätsprofessor für Kardiologie als "selbsternannten Herzexperten" bezeichnen.
3. Sich dann ausgerechnet auf die Tatsache zu stützen, dass auch in anderen Staaten bzw. Ländern (übrigens: schon mal von Minderheitenschutz und dem Sonderstatus Südtirols gehört?) die Kenntnis einer AMTSSPRACHE verlangt wird, wo doch Deutsch in Südtirol ebenfalls eine AMTSSPRACHE ist (mir ist bewusst, dass das Staatsgesetz nur angemessene Italienisch-Kenntnisse verlangt, aber warum stützt man sich dann argumentativ ausgerechnet darauf, dass auch andere Staaten die Kenntnis einer Amtssprache verlangen?!), zeigt ebenfalls von mangelndem Rechtsverständnis (was Frau Dr. Oberrauch als Ärztin auch nicht zu verübeln ist - nur blöd, dass sie im vorliegenden Fall gezwungenermaßen im Rechtsbereich tätig werden muss).
4. Der Einwurf zur Geltung bzw. Nichtgeltung von "Europäischen 'Freiheiten'" in Bayern, Österreich und der Schweiz (übrigens gar kein EU-Mitgliedstaat - die Grundfreiheiten gelten aufgrund von bilateralen Verträgen mit der EU aber auch dort), der sich offenbar ebenfalls auf die Aussagen von Prof. Obwexer in den Dolomiten bezieht, zeigt schließlich, dass Frau Dr. Oberrauch das von Obwexer aufgeworfene Problem (sehr vereinfacht: wir haben ein Gebiet mit zwei Amtssprachen, A und B - Unionsbürger X spricht nur Amtssprache A und soll in diesem Gebiet arbeiten dürfen, Unionsbürger Y spricht dagegen nur Amtssprache B, soll aber in demselben Gebiet nicht arbeiten dürfen --> diskriminierende Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit bzw. der Niederlassungsfreiheit von Y = Grundfreiheiten des Binnenmarktes) gar nicht verstanden hat.
5. Unabhängig davon ist eine "Gesetzesänderung z.B. nach Schweizer Modell IM RAHMEN DER AUTONOMIE", also durch ein autonomes Landesgesetz, natürlich nicht - wie aber Frau Dr. Oberrauch meint - "denkbar" (Kompetenzproblem!), sondern wenn dann muss das betreffende STAATSgesetz ergänzt oder eben eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut (und nicht, wie fälschlicherweise von Herrn Franceschini im oben verlinkten Beitrag gemeint, eine Durchführungsverordnung des Landes, die dann "der Ministerrat [...] anfechten wird" - geplant ist vielmehr der Erlass einer Durchführungsbestimmung zum Statut, die der Ministerrat ja sogar genehmigen müsste) erlassen werden.

Bild des Benutzers Manfred Klotz
Manfred Klotz 20.07.2019, 07:50

Die Aussage es genüge "dass Ärzte, aber auch Krankenpfleger bei der Eintragung in das jeweilige Berufsverzeichnis eine der beiden Landessprachen beherrschten", sollte sie der LH so getätigt haben, ist ein Schuss, der ordentlich nach hinten losgehen wird. Sie ist nämlich eng an die Frage der Zweisprachigkeitspflicht im öffentlichen Dienst gekoppelt.

Bild des Benutzers King Arthur
King Arthur 20.07.2019, 08:47

Wieso? Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun. Schon jetzt setzt die Eintragung in die Ärztekammer nur Italienischkenntnisse voraus, aber KEINE Deutschkenntnisse! Kompatscher will daraus - angesichts der Gleichstellung der deutschen Sprache in Südtirol - jetzt nur ein Entweder/Oder machen. Die Zweisprachigkeitspflicht kommt dagegen erst in einem späteren Moment ins Spiel - dann nämlich, wenn das Land für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst - in der Regel (für Ärzte ja gerade nicht mehr) - angemessene Kenntnisse BEIDER Sprachen verlangt.

Bild des Benutzers Manfred Klotz
Manfred Klotz 21.07.2019, 07:51

Sie setzen immer beim falschen Ansatz an. Es geht hier um genau umgekehrte Fälle bezüglich der sprachlichen Kompetenzen. Bemühen Sie sich etwas weiter zu gehen und die Folgen so einer Behauptung abzuschätzen. Darum geht es in meinem Kommentar.

Bild des Benutzers Peter Gasser
Peter Gasser 20.07.2019, 08:57

... das habe auch ich mir gleich gedacht.

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