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Wahlen

Mission Impossible

Der Fall St. Ulrich bringt die SVP in eine unmögliche Situation. Entweder man legt dort um fast 400 Stimmen zu oder die Gemeinderatswahlen werden annulliert.

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Ritratto di pérvasion
pérvasion 9 Aprile, 2015 - 12:19
Als juristischer Laie finde ich es doch leicht überzogen, das staatliche Gemeindewahlgesetz in einem Bereich, für den das Land bzw. die Region zuständig sind, als »Grundsatz der Rechtsordnung der Republik« aufzufassen. Es wäre zumindest überraschend, wenn das ein Gericht so sähe... aber im zentralistischen Italien wohl nicht auszuschließen.
Ritratto di Christoph Moar
Christoph Moar 10 Aprile, 2015 - 09:36
Zunächst völlige Zustimmung. Wie ein staatliches Gemeindewahlgesetz (und damit wohl kein Grundgesetz) in einem Bereich, in dem die Region subsidiäre Kompetenz hat, als "Grundsatz der Rechtsordnung der Republik" aufgefasst werden kann, erschließt sich auf den ersten Blick tatsächlich nicht. Der Ankerpunkt liegt aber hier: "Die Region Trentino-Südtirol hat in der Gemeindeordnung (...) *primäre* Gesetzeszuständigkeit. Sie muss sich aber, so steht es im Autonomiestatut (wie auch direkt in einigen Stellen der Verfassung), dabei »in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung der Republik« bewegen." Soweit ist das für mich völlig normal. Es wäre - so sagt man mir - juristisch ein Fehlkonstrukt, wenn eine subsidiäre Rechtsnorm sich über die Verfassung und den prinzipiellen "Grundsätzen der Rechtsordnung" stellen könnte. Dies würde bedeuten, die Verfassung könnte von kleineren, subsidiären, Einheiten verändert werden: was ja Quatsch wäre, da wäre der Schutz der Verfassung ja ausgehebelt. Es stimmt auch für mich, dass ein einfaches Gemeindewahlgesetz nicht als "Grundsatz der Rechtsordnung" verstanden werden. Aber: falls in der Verfassung stehen sollte, dass die Wahlen gemäß eines entsprechenden staatlichen Gesetzes abzuwickeln sind, nun ja, dann wiederum entsteht genau das logische Kettenkonstrukt, auf das Juristen sich stützen müssen. Als Laie finde ich genau diese logische Kette in Art. 117 Absatz p der Verfassung - sowohl im Text bis zum Fiskaljahr 2013 als auch im Text ab 2014. Muss es ja deswegen trotzdem nicht gut finden. Wäre aber beruhigt, falls richterliche Entscheidungen nicht von zentralistischen Machtansprüchen sondern mehr von juristischer Logik abhängen würden.
Ritratto di Martin Daniel
Martin Daniel 9 Aprile, 2015 - 13:02
Wenn durch die Nichtwahl seitens der Oppositionsanhänger die Wahlbeteiligung stark sinkt, aber trotzdem über den 50% bleibt, was möglich scheint (Weiß- und Ungültigwähler dürften diesmal noch viel mehr werden), dann erhält die SVP 100% der gültigen Stimmen und beide Kriterien sind erfüllt: 1.numero di voti validi non inferiore al 50 per cento dei votanti (letztes Mal 2.il numero dei votanti non sia stato inferiore al 50 per cento degli elettori iscritti nelle liste elettorali del comune Warum bräuchte sie 400 Stimmen mehr als letzes Mal (auch damals wären beide Kriterien erfüllt gewesen: 57,9% der gültigen Stimmen bzw. 53,9% der abgegebenen Wahlzettel und 76% Wahlbeteiligung)? Wo steht, dass die eine Liste 50% der Stimmen aller Wahlberechtigten braucht, was die Zahl 1850 notwendig machen würde.
Ritratto di Christian Mair
Christian Mair 9 Aprile, 2015 - 14:00
Weil 1850 gültige Stimmen notwendig sind damit die Wahl gültig ist und nachdem nur die SVP zur Wahl steht ist die angegebene Anzahl notwendig um diese Bedingung zu erfüllen.
Ritratto di Martin Daniel
Martin Daniel 9 Aprile, 2015 - 17:58
Letzes Mal waren 299 Stimmzettel weiß oder ungültig - haben diese nicht auch zum "numero dei votanti" beigetragen? Zusammen mit den 1.486 der SVP wären das genau ... 49,51% der Wahlberechtigten
Ritratto di gorgias
gorgias 10 Aprile, 2015 - 10:03
Diese Auflagen gelten nur, wenn in der besagten Gemeinde nur eine Liste zur Wahl antretet.
Ritratto di Martin Daniel
Martin Daniel 9 Aprile, 2015 - 17:58
Letztes Mal waren 299 Stimmzettel weiß oder ungültig - haben diese nicht auch zum "numero dei votanti" beigetragen? Zusammen mit den 1.486 der SVP wären das genau ... 49,51% der Wahlberechtigten
Ritratto di Jutta Kußtatscher
Jutta Kußtatscher 10 Aprile, 2015 - 11:50
Karl Gustav Mahlknecht, Leiter des Wahlamtes der Gemeinde St. Ulrich, hat an salto.bz eine Email geschrieben, die wir vollinhaltlich hier wiedergeben: Erlaube mir, als Verantwortlicher des Gemeindewahlamtes St.Ulrich auf folgende wesentlichen Fehler im obgenannten Artikel hinzuweisen: Die Mindestanzahl der kandidierenden Frauen und Männer ist 9, da der GR aus 18 Mitgliedern besteht Die staatliche Bestimmung wurde im Art.90 des E.T.der RG zur Wahl der Gemeindeorgane übernommen und durch den Zusatz, dass zur Feststellung des Erreichen des ersten Quorums, die Auslandsitaliener, also jene Wähler/innen des AIRE Registers, nicht dazu gezählt werden, erweitert. Voranti sind die Abstimmenden und nicht die Abstimmungsberechtigten. Dies wären die elettori. Konkret sind die Quorumszahlen für den ersten Teil 15 Tage vor der Wahl bekannt. Was die Anzahl der gültigen Stimmen angeht hingegen unmittelbar nach Abschluss der Wahlhandlungen. Somit gilt folgende Rechnung Abstimmungsberechtigte 3700 Davon AIRE 300 bleiben 3400 50 % davon = 1700 Geht wirklich nur diese Zahl zur Wahl sind schon 850 gültige Stimmen ausreichend, also nicht einmal 25% der Abstimmungsberechtigten. Für Rückfragen jederzeit gerne bereit. der Leiter des Wahlamtes Karl Gustav Mahlknecht
Ritratto di Manuel Kasslatter
Manuel Kasslatter 10 Aprile, 2015 - 12:19
Karl Gustav ist der Beste! (und ich meine nicht den König von Schweden ;-)
Ritratto di Christoph Franceschini
Christoph Franceschini 10 Aprile, 2015 - 12:28
Herr Mahlknecht hat Recht! Es waren/sind zwei Fehler meinerseits. Sorry.
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