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Referendum zum Gesetz zur Bürgerbeteiligung

Direkte Demokratie: Richter erklären knapp 18.000 Unterschriften für unzulässig

Aufsehenerregende Entscheidung zum Referendum über das Gesetz zur Bürgerbeteilung am 9. Februar. Ein Richterkomitee erklärt den Antrag des Promotorenkomitees für ungültig – und damit die fast 18.000 gesammelten Unterschriften.
Di
Ritratto di Susanne Pitro
Susanne Pitro28.11.2013

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Ritratto di gorgias
gorgias 28 Novembre, 2013 - 13:14
Mythos verabschieden, dass zur langatmigen und teilweise auch zermürbenden repräsentativen Demokratie darstellt die direkte Demokratie eine vereinfachende Alternative darstellt. Auch hier steckt der Teufel im Detail und man kann Ergebnisse durch Fragestellungen und Formalitäten beeinflussen. Der größte Unterschied ist, dass man vorher die Politiker für die Ergebnisse als deren direkten Entscheidung verantwortlich machen konnten, bei der direkten Demokratie "entscheidet" ja das "Volk".
Ritratto di Alessandro Stenico
Alessandro Stenico 28 Novembre, 2013 - 19:00
Irgendwie stimmt es schon, die Blätter waren im Bogen nicht zusammengehalten, es waren lose Blätter nur mit Angabe der Daten des Unterzeichners und in jede Seite fehlte der Text für was man unterschreiben wollte und auf jeden fall fehlten Verbindungsstempel. Schade für diese ganze Mühe, von so viele Vereine, Bürger und Ämter !! Ein beachtlicher Formfehler die von den Promotoren unterschätz worden ist, sie hätten nur von den anderen Promotoren Komitees abschauen können, wie zum Beispiel die von der Lista Pannella oder früher von den Partito radicale. Diese Bewegung benützt schon seit mehrere Jahre Bogen auf chemisches Papier mit den man für mehrere ‚Anträge unterschreiben kann. Jedes Jahr liegen mehrere Bogen in den Ämtern, heuer lagen fast zwanzig Anträge in den Gemeindestuben und kein Bogen hatte lose Blätter.
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