Sigmund Kripp
Bioland Südtirol
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Interview

“Von der SVP befreien!”

Sigmund Kripp über die “Machtspiele” des Bauernbundes, den “Sparringpartner SVP”, ein “herrliches Druckmittel” – und die Frage, ob er in die Politik zurückkehrt.
Von
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Lisa Maria Gasser01.09.2017

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Kommentare

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Sigmund Kripp 01.09.2017, 08:35

Vielleicht noch eine Ergänzung: Laut Regionalgesetz Nr.7 vom 13. August 1998 ist Verbänden - wie dem SBB - Wahlwerbung in den 60 Tagen vor der Wahl VERBOTEN. Ich habe den Eindruck, dass sich der SBB in den letzten Wahlkämpfen um dieses Gesetz nicht gekümmert hat. Ich zitiere das Gesetz:
REGIONALRAT
REGIONALGESETZ VOM 13. AUGUST 1998, NR. 7
Bestimmungen über die Wahlwerbung von
Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften l
Art. 1 - Wahlwerbung von Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften - (l) Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften, die gemeinnützigen Charakter haben, die Begünstigungen der Volontariatsbestimmungen in Anspruch nehmen, Patronatsdienste leisten oder in irgendeiner Form Mittel aus den öffentlichen Haushalten erhalten, ist ab dem sechzigsten Tag vor jenem, der dem für die Wahlen des Regionalrates festgelegten Tag vorausgeht, jegliche Werbetätigkeit für Kandidaten und für Parteien verboten.
Art. 2 - Inkrafttreten - (l) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

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