Foto: Ayse Tasci

"Verwickelt", heißt die Diplomarbeit der 28-jährigen Ayse Tasci. "Warum trägst du kein Kopftuch? Die Frage hörte Tasci oft - und war es leid, immer wieder darüber zu diskutieren. Also portraitierte sie Frauen, die es tragen", schreibt spiegel-online.de.

Advertisement
Advertisement
Toleranz-Übung

Kopftuch im Sanitätsbetrieb

Stellen wir uns vor, eine muslimische Studentin der Krankenpflege möchte beim Praktikum ihr Kopftuch tragen...
Community-Beitrag von Frank Blumtritt08.10.2014
Bild des Benutzers Frank Blumtritt

Im Südtiroler Sanitätsbetrieb gibt es eine Kleiderordnung. Damit soll den Leistungsempfängern eine gewisse Orientierung im sanitären Wirrwarr gegeben werden. Man/frau kann so Ärzte von Krankenpflegern, Techniker von Pflegehelfern, Reinigungskräfte von Verwaltungsangestellten, usw... unterscheiden. Auch für die Krankenhaushygiene ist eine geordnete und saubere Dienstkleidung unerlässlich. Sie trägt auch entschieden zu einer besseren "erlebten Qualität" bei, d.h. als Patient fühlt man sich sofort in besseren Händen, wenn das Personal ordentlich gekleidet ist. Auch sehen die einzelnen Berufe im einheitlichem outfit ihre Identität und Stolz. Eine Uniform gibt Sicherheit - ganz konkret als Schutz, aber auch beim Auftreten in der Öffentlichkeit, beim Verkörpern der Rolle. Der Arbeitgeber muss vertraglich für eine angemessene und sichere Dienstkleidung sorgen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese zu tragen. Nicht zuletzt dient eine Kleiderordnung auch dazu, die Dienstkleidung von Tausenden von Angestellten auf vernünftige und wirtschaftliche Art und Weise zu managen, denn die Wäsche muss gekauft, gewaschen, gelagert und verteilt werden - und das auf Kosten des Steuerzahlers.

Die Arbeitskleidung im Sanitätswesen soll und darf also - ganz im Gegensatz zum Privatleben - nicht Ausdruck von Individualität sein. Oder doch? Und wenn ja, bis zu welchem Punkt? Die Gratwanderung zwischen der Einhaltung von Regeln und dem menschlichen Bestreben nach individuellem Ausdruck ist oft schwierig, manchmal delikat, manchmal führt sie zum Absturz... Sicher gewährt sie uns eine Gelegenheit zum Nachdenken, manchmal zwingt sie uns zu Entscheidungen - wie im vorliegenden Fall: ist das Tragen eines Kleidungsstückes als Ausdruck des religiösen Glaubens - auch entgegen der gültigen Kleiderordnung - legitim? Sollte die Regel geändert werden? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Haben Patienten das Recht auf "neutral" gekleidete Angestellte? Wenn nicht, könnte das Vertrauen bestimmter Patienten in das Gesundheitspersonal durch das Tragen religiöser Symbole beeinträchtigt werden? Soll eine muslimische Krankenpflegerin gegenüber einem katholischen Patienten tolerant sein, wenn sie weiß, dass ihre Kleidung Angst oder Unbehagen hervorruft, oder soll jeglicher Patient gegenüber dieser Krankenpflgerin tolerant sein, welche umgekehrt ohne ihre Kopfbedeckung Unbehagen empfindet? Würde ein Kopftuchverbot die Religionsfreiheit einschränken? Würden wir einem jüdischen Angestellten auch die Kippa verbieten? Könnten wir dann dennoch die Kruzifixe an der Wand hängen lassen..? 

Die Meinung der salto-comunity könnte zur Entscheidungsfindung beitragen...

 

Advertisement

Weitere Artikel zum Thema...

Advertisement

Kommentare

Bild des Benutzers Oskar Egger
Oskar Egger 08.10.2014, 07:39
Interessante Frage, Herr Blumtritt und sehr besonnen formuliert. Also was den Vergleich angeht: Der Kippa ist religionsgesetzlich betrachtet das unwichtigste Symbol des Judentums und wird grundsätzlich nur in Ausübung der Religion getragen. Es ist, auch religionstechnisch gesehen (Juden betreiben bekannterweise keinen Proseletismus), kaum zu erwarten, dass man in Zukunft den von Ihnen beschriebenen Konflikt erleben wird. Eher finde ich den Vergleich mit der Schwesternkleidung der Klöster zutreffend und daran hat sich niemand gestört. Mich persönlich betreffen Symbole, die ich nicht mit freiem Willen verbinden kann, besonders wenn sie Frauen kennzeichnen und im Grunde verfassungsfeindlich sind. Dazu ein Artikel der Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor http: //de.qantara.de/inhalt/koran-auslegung-warum-ich-als-muslima-kein-kopftuch-trage-0. Der Arbeitgeber sollte hierin die Bekleidung ohne Ausnahmen festlegen und wer den Arbeitsvertrag unterschreibt, weiß was er tut.
Bild des Benutzers gorgias
gorgias 08.10.2014, 07:53
Am Arbeitsplatz sollen Weltanschauungsfragen in den Hintergrund treten. Das soll für beide Seiten gelten. So soll ein Arbeitnehmer nicht für seine Äußerungen und Handlungen außerhalb seines Arbeitsplatzes gegängelt werden, solange sie nicht strafrechtlich relevant sind.
Bild des Benutzers Christoph Moar
Christoph Moar 08.10.2014, 08:53
"So soll ein Arbeitnehmer nicht für seine Äußerungen und Handlungen außerhalb seines Arbeitsplatzes gegängelt werden, solange sie nicht strafrechtlich relevant sind." Das stimmt so leider nicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben beiderseits Rechte und Pflichten. Konkret sind bestimmte Dinge (beispielsweise die Schmähung von Vorgesetzten oder Kunden) einem Arbeitnehmer auch in seiner privaten Freizeit nicht erlaubt. Ansonsten ist das Vertrauensverhältnis, das die Grundlage eines Arbeitsvertrags bildet, nachhaltig geschädigt und eine Auflösung des Arbeitsvertrags "per giusta causa" rechtens. Bei kirchlichen Trägern kommen noch ein paar weitere Spezialfälle dazu. Das, was gestern hier (aber woanders) passiert ist, war in der Vorgehensweise (öffentliche Zurschaustellung) aber völlig daneben.
Bild des Benutzers Oliver H. (gesperrt)
Oliver H. (gesperrt) 08.10.2014, 09:08
Ich sehe hier einen Interessenskonflikt: Ich als Privatperson und potentieller Arbeitgeber gehe davon aus, eine Person aufgrund ihrer Weltanschauung nicht einstellen zu müssen bzw. entlassen zu können. Wenn ich z.B. mit einem Menschen nicht zusammenarbeiten kann, der in seiner Freizeit postuliert, der Klimawandel sei nicht menschgemacht bzw. existiere nicht, ist es mein gutes Recht, mit diesem Menschen nichts zu tun zu haben, sofern mich seine Thesen stören. Wenn ich aber als öffentliche Hand einen Menschen aufgrund seiner Weltanschauung rausschmeiße oder nicht einstelle, kommen wir schnell in Teufels Küche. Wo kämen wir hin, wenn die öffentliche Hand zwar von allen Menschen Steuern kassiert, dann aber Personen aufgrund ihrer Weltanschauung eine Stelle im öffentlichen Dienst verwehrt? Der konsequent nächste Schritt wäre es, Menschen aufgrund ihrer Weltanschauung von Sozialleistungen auszuschließen. Insofern finde ich auch, dass die öffentliche Hand als Arbeitgeber bei der Bewertung privater Aktivitäten sehr vorsichtig sein sollte und sich an geltendes Recht zu halten hat.
Bild des Benutzers Christoph Moar
Christoph Moar 08.10.2014, 09:35
"Insofern finde ich auch, dass die öffentliche Hand als Arbeitgeber bei der Bewertung privater Aktivitäten sehr vorsichtig sein sollte und sich an geltendes Recht zu halten hat." Völlig klar. Nichts anderes habe ich gesagt: Geltendes Recht ist, dass du als Arbeitnehmer zum Beispiel weder Arbeitgeber noch Kunden des Arbeitgebers schmähen kannst. Tust du das, ist das Vertrauensverhältnis nachhaltig geschädigt, eine Auflösung des Arbeitsvertrags möglich, rechtens, und aus meiner Sicht selbstverständlich legitim. Von Weltanschauung oder anderen Dingen habe ich nicht gesprochen.
Bild des Benutzers Oliver H. (gesperrt)
Oliver H. (gesperrt) 08.10.2014, 11:15
So ist es. Es ist nämlich ein Unterschied, ob ein Arbeitnehmer gegen geltendes recht verstößt bzw. seinen Arbeitgeber und dessen Klienten beleidigt/anschwärzt oder ob der Arbeitnehmer sich beispielsweise für politisch subjektiv fragwürdige Ziele einsetzt. Ich wollte aber auch noch die Unterscheidung öffentlich/privat hervorheben. Beispielsweise ist es laut meiner persönlichen Auffassung mein gutes Recht, niemanden bei mir anzustellen, der für die Freiheitlichen oder das PD in Südtirol arbeitet. Wäre ich allerdings Personalchef, der mit Geldern aus öffentlicher Hand Personen einstellt, dürfte ich niemals aufgrund von Parteizugehörigkeit, sexueller Ausrichtung, Aussehen oder modischen Geschmack entscheiden.
Bild des Benutzers Manfred Gasser
Manfred Gasser 08.10.2014, 11:55
Und wenn du das erst hinterher erfährst? Darst du ihn dann auch entlassen?
Bild des Benutzers Oliver H. (gesperrt)
Oliver H. (gesperrt) 08.10.2014, 12:14
Ja. Mein Unternehmen, meine Entscheidungen. Man kann die Frage auch umdrehen: Gibt es eine logische Begründung, mich dazu zu zwingen, jemanden zu bezahlen, mit dem ich eigentlich nicht zusammenarbeiten möchte? Uns beiden ist natürlich klar, dass es derzeit Regelungen im Bereich des Kündigungsschutzes gibt, wobei ich mich damit nicht auskenne, da ich mich noch nie damit beschäftigen musste.
Bild des Benutzers Christoph Moar
Christoph Moar 08.10.2014, 12:23
Du musst niemand einstellen, der dir nicht schmeckt, sei es weil er oder sie das falsche Parteikartl hat. Du solltest das aber am Besten nicht als formellen nicht-Einstellungsgrund nennen. Als Kündigungsgrund hingegen, wenn du das also erst später rausfindest und du "nicht mehr magst" taugt dieser Grund recht wenig. Eine Kündigung für giusta causa ist nur legitim, wenn es objektive Gründe gibt, warum das Vertrauensverhältnis zwischen dir und dem Mitarbeiter zugrundegegangen ist. Ein falsches Parteikartl ist dabei sicher kein objektiver Grund, weder bei uns noch in anderen Ländern in denen ich das Thema Kündigungsschutz ein bisschen verfolge. Wie ich subjektiv finde, ist dieser eine Punkt zumindest nicht verkehrt - auch wenn sicher Vieles am Kündigungsschutz diskussionswürdig und modernisierbar wäre. Eine Kündigungsmöglichkeit nach Gutdünken ("mir gefällt dein Parteikartl nicht") ist sicher nicht in unserem Sinne. Drum gilt: prüfe, wer sich ewig bindet. Gilt insbesondere auch bei Arbeitsverträgen.
Bild des Benutzers Michael Bockhorni
Michael Bockhorni 08.10.2014, 17:11
in Österreich kann jeder Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen (also auch wg. Parteikartl) aber unter Einhaltung der kollektivvertraglichen Kündigungsfristen (bei Angestellten üblicherweise 6 Wochen zu jedem Quartlasende) einen Arbeitsvertrag beenden. Im Unterschied zu fristlossen Entlassungen die begründet sein müssen, die Gründe sind durch Kollektivvertrag bzw. Gesetz vorgegeben. Allerdings gibt es in Österreich auch bei Kündigung durch den/die Arbeitnehmer_in nach 4 Wochen Sperrfrist ein Anrecht auf Arbeitslosengeld mit einer max. Höhe von ca. 1300 € netto (in Italien ca. 850 €).
Bild des Benutzers Harald Knoflach
Harald Knoflach 08.10.2014, 19:13
stimmt. im grunde gibt es vier möglichkeiten, ein dienstverhältnis zu beenden. entlassung (grobe verfehlung durch den arbeitnehmer. kein anspruch auf abfertigung), austritt (grobe verfehlung durch arbeitgeber. alle gesetzlichen ansprüche des arbeitnehmers bleiben bestehen), kündigung von seiten des arbeitgebers (einhaltung von fristen, abfertigungsanspruch usw.), kündigung von seiten des arbeitnehmers (einhaltung von fristen).
Bild des Benutzers Christoph Moar
Christoph Moar 08.10.2014, 20:29
Einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist in Italien mit dem famosen Art. 18 ein ziemlicher Riegel vorgeschoben, ohne "giusta causa" schauts düster aus. Darum mein Hinweis, dass du wegen eines Parteikarterls keinen Mitarbeiter kündigen wirst, das wäre nicht sehr erfolgversprechend. Am Ende ist es aber auch egal, Gewerkschaften und Arbeitnehmer handeln ein Schmerzensgeld aus, ab dem der Arbeitnehmer der Kündigung zustimmt. Ohne seine Zustimmung, und ohne objektive Gründe, kann ein Unternehmen keinen Mitarbeiter kündigen, das mag in Österreich sicher anders sein.
Bild des Benutzers Sylvia Rier
Sylvia Rier 08.10.2014, 09:39
Ich habe lange darüber nachgedacht, bin aber noch nicht wirklich zu einem Ergebnis gekommen (aber so ziemlich fast ;-), d. h.: Wenn sich eine Person zwar außerhalb ihres Arbeitsumfeldes, aber keineswegs privat (= aller Welt einsehbar und zugänglich) als Arbeitnehmer eines Betriebes zu erkennen gibt (umso mehr wenn letzterer ein öffentlicher Betrieb ist), dann muss diese Person doch damit rechnen, irgendwann "erkannt" zu werden? Kann dann noch von "öffentlicher Zurschaustellung" (aka: an den Pranger stellen) gesprochen werden? Und natürlich: Wenn diese Person Aussagen tätigt, die sich weit, weit abseits jeglicher gesellschaftlichen, moralischen und ethischen Norm/en bewegen, und wenn sich noch dazu diese Aussagen mit der (öffentlichen) Aufgabe ihres Arbeitsgebers mehr als nur kreuzen und ihnen völlig und in jeder Hinsicht zuwider laufen - ist es dann nicht selbstverständlich und sogar zwingend, diese Person zur Rechenschaft zu ziehen? Und ich habe noch gar nicht davon gesprochen, dass ja die (öffentlichen!) Aussagen und Handlungen von Arbeitnehmerinnen stets auch auf ihre Arbeitgeber zurück fallen und - im Falle, von dem ich spreche - ein überaus hässliches Schlaglicht auf letztere/n werfen. Ja, ich glaube, wer sich öffentlich "betätigt" - ob im Guten oder im Schlechten - muss damit rechnen, öffentlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Irre ich?
Bild des Benutzers Christoph Moar
Christoph Moar 08.10.2014, 10:11
Nein, du irrst dich nicht. Das Problem ist nicht neu, Facebook gibts ja schon ein paar Jährchen. Zumindest im Deutschen Rechtsraum gilt die private Facebookseite, selbst wenn sie öffentlich zugänglich ist, als privat im Sinne dass der Arbeitgeber sich nicht wirklich darauf beziehen kann. Entsprechende Gerichtsurteile in Deutschland sind vorhanden. In Italien keine Ahnung. Wenn der Arbeitgeber aber über andere Wege erfährt, dass du ihn oder seine Kunden schmähst, und hier kann ich in vorliegendem Fall Parallelen sehen, hat er alle Recht der Welt, das Vertrauensverhältnis, das die Grundlage des Arbeitsvertrages bildet, als gebrochen zu sehen. Wer sich öffentlich äußert, darf öffentlich kritisiert werden. Ich stimme dir zu. Journalistische Medien haben aber auch Privatsphäre und den Schutz der Person zu gewähren, das "öffentliche Interesse" ist stets dagegen abzuwägen. Will damit nichts kleinreden, bloss darauf hinweisen dass unterschiedliche Rechte (das des Arbeitgebers oder seiner Kunden, das des Mitarbeiters) stets sorgfältig gegeneinander abgewägt werden müssen. Auch "Täter" (ohne dass ich den konkreten Fall meine, und schon gar nicht von "Tat" reden möchte) haben Rechte, die respektiert werden sollten.
Bild des Benutzers Sylvia Rier
Sylvia Rier 08.10.2014, 11:41
Schon klar, Christoph, aber lass mich nochmal nachhaken: Dass die private Facebook-Seite privat ist und ff. wie du erklärst, ist kein Thema - gilt das alles aber auch dann noch, wenn auf der privaten Facebook-Seite der Arbeitgeber und zwar ganz eindeutig und unverwechselbar genannt wird? Was ist übrigens mit dem sog. "Image" (des Arbeitgebers), das ja Schaden nehmen kann!? Selbstverständlich haben auch "Täter" Rechte, das stellt ja niemand in Abrede und in dieser Hinsicht wurde/n ja auch kein/e Fehler begangen, meine ich (keine Selbstjustiz, kein Lynchmob usw. usf.) sondern schlicht der korrekte – meine ich – Weg gewählt, den Fall bei den zuständigen (!) Stellen/Behörden zu melden und denen das weitere Vorgehen zu überlassen. What’s wrong with that? NB: Und was ist mit dem „schlauen Bauern“ nebenan, dessen Namen sogar hervorgehoben wird? *blicktnimmerdurch* (ok, ich weiß, bin mehr oder weniger off topic und höre jetzt also auf).
Bild des Benutzers Mensch Ärgerdichnicht
Mensch Ärgerdichnicht 08.10.2014, 11:44
Interessant ihre Legitimierung des Prangers... seit dem Artikel am Montag haben für mich Wörter wie "Exempel statuieren" und "Zivilcourage" (ich glaube sogar von "Geißelung" war irgendwo die Rede) eine ganz neue Bedeutung bekommen.
Bild des Benutzers Sylvia Rier
Sylvia Rier 08.10.2014, 11:57
Ich kann mich allerdings an "Zivilcourage" erinnern, aber keineswegs an die beiden anderen von ihnen genannten Wörter. Kann die Redaktion das vielleicht überprüfen?
Bild des Benutzers Mensch Ärgerdichnicht
Mensch Ärgerdichnicht 08.10.2014, 12:00
Ja stellen wir die Kommentare (eventuell mit den notwendigen Anpassungen) wieder online, vielleicht habe ich ja das alles nur geträumt.
Bild des Benutzers Sylvia Rier
Sylvia Rier 08.10.2014, 12:34
Sämtliche Kommentare liegen ja noch auf meinem Rechner. Von "Zivilcourage" ist die Rede, allerdings (wüsste nicht, was daran falsch wäre) und auch von "Exempel statuieren", und zwar schreibt der user im Wortlaut: "Ich schlage vor, wir statuieren hier ein Exempel: Wir alle machen eine Mitteilung an das Krankenhaus Meran (Leitung), an den Südtiroler Sanitätsbetrieb, an die zuständige Landesrätin, an die Postpolizei." Alles andere sind böswillige Unterstellungen.
Bild des Benutzers Mensch Ärgerdichnicht
Mensch Ärgerdichnicht 08.10.2014, 12:51
Deswegen war das mit der Geißelung auch in Klammern, ich meine das war ein Kommentar unter einem anderen Artikel, es ging aber um das gleiche Thema, aber lassen wir das mal weg. Was hat die Anschwärzung wegen rassistische Parolen auf seinem privatem Fb-Account eines Arbeiters bei seinem Vorgesetzten mit Zivilcourage zu tun? Wollte man mit dem "Exempel statuieren" nicht eher diesen Menschen für sein Denken bestrafen als das Image des öffentlichen Arbeitgebers zu schützen? Exempel statuieren bedeutet für mich jemanden in aller härte zu bestrafen um andere zu mahnen. Mit Zivilcourage handelt man wenn man in einer Situation ein hilfloses Opfer erkennt nicht hinweg sieht und schützend handelt. Wenn Sie die Kommentare noch haben, dann würde ich Sie bitten posten sie in der gleichen Ordnung wie sie am Montag zu lesen waren in einen eigenen Artikel zu posten. Sonst macht diese Diskussion wenig Sinn.
Bild des Benutzers Sylvia Rier
Sylvia Rier 08.10.2014, 12:56
Dann hätten sie's weg lassen sollen, ich sage auch nicht, in Klammern oder nicht, dass sie lügen. Wenn die Redaktion der Veröffentlich zustimmt, jederzeit.
Bild des Benutzers Jutta Kußtatscher
Jutta Kußtatscher 08.10.2014, 13:59
Wir haben die Kommentare neulich in voller Absicht vom Netz genommen, aus presserechtlich relevanten Gründen. Und bitten daher, sie nicht zu veröffentlichen. Danke fürs Verständnis. Gruß Jutta Kußtatscher
Bild des Benutzers Marius Graziadei
Marius Graziadei 08.10.2014, 12:22
Leider haben Sie die Kommentare vom Montag nicht nur geträumt. Ich habe den Eindruck dass hier jemand versucht jene unsäglichen Kommentare (wegen welcher sich die Redaktion veranlasst sah den besagten Artikel offline zu stellen) nun in den Kommentaren zu einem ganz anderen Artikel (der mit dem besagten Artikel überhaupt nichts zu tun) hat, noch nachträglich zu rechtfertigen.
Bild des Benutzers Sylvia Rier
Sylvia Rier 08.10.2014, 12:45
Aber sie träumen, und zwar bösartig und böswillig.
Bild des Benutzers gorgias
gorgias 08.10.2014, 10:43
Ich habe natürlich nur Belange gemeint die das Arbeitsverhältnis tangiert. Was den in Deutschland als dritten Weg bezeichnetes Arbeitsverhältnis bei Angestellten der Kirchen angeht sehe ich Handlungsbedarf. Was geht es die Verwaltung in einem Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft an, ob die Putzfrau sich scheiden lässt oder ob der Internist zum Buddhismus konvertiert?
Bild des Benutzers Christoph Moar
Christoph Moar 08.10.2014, 10:49
Zustimmung, insbesondere da meist die Finanzierung der Träger aus öffentlichen Geldern stattfindet.
Bild des Benutzers Hartmuth Staffler
Hartmuth Staffler 08.10.2014, 08:15
Wenn man es katholischen Klosterfrauen erlaubt, als Krankenschwestern ihre Tracht zu tragen, dann kann man es moslemischen Frauen nicht verbieten, ein Kopftuch zu tragen. Allerdings sollte es dafür klare Regeln bezüglich Machart, Stoff und Farbe geben, damit Hygiene und Einheitlichkeit gewahrt werden.
Bild des Benutzers Marius Graziadei
Marius Graziadei 08.10.2014, 09:19
Wobei zu klären wäre ob die angesprochenen katholischen Klosterfrauen überhaupt Angestellte des Sanitätsbetriebes sind. Bei privaten Einrichtungen (Marienklinik, Martinsbrunn usw) liegt der Fall selbstverständlich anders.
Bild des Benutzers Sepp Bacher
Sepp Bacher 08.10.2014, 11:51
Sie waren sicher in Vergangenheit auch in öffentlichen Spitälern angestellt, das Gehalt hat dann wahrscheinlich der Orden kassiert.
Bild des Benutzers Oliver H. (gesperrt)
Oliver H. (gesperrt) 08.10.2014, 08:44
Ich finde diese Fragen nicht schwer zu beantworten: 1. >>ist das Tragen eines Kleidungsstückes als Ausdruck des religiösen Glaubens - auch entgegen der gültigen Kleiderordnung - legitim?<< Die Frage müsste eher lauten, ob es legitim sei, jemanden zu entlassen, weil er ein Kopftuch entgegen der gültigen Kleiderordnung trägt und dies ist ganz klar legitim. 2. >>Sollte die Regel geändert werden? Wenn ja, in welchem Ausmaß?<< Dies ist irrelevant. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Ich persönlich würde das Tragen von Kopftüchern erlauben. 3. >>a) Haben Patienten das Recht auf "neutral" gekleidete Angestellte? B) Wenn nicht, könnte das Vertrauen bestimmter Patienten in das Gesundheitspersonal durch das Tragen religiöser Symbole beeinträchtigt werden?<< a) Nein b) ja 4. >>a) Würde ein Kopftuchverbot die Religionsfreiheit einschränken? b) Könnten wir dann dennoch die Kruzifixe an der Wand hängen lassen..? << a) Nein, b)ja Abschließend möchte ich noch sagen, dass in Sachen Kleiderordnung heißer gekocht als gegessen wird. Personal mit langen Haaren müsste sich die Haare zusammenbinden. Lackierte Fingernägel oder gar künstliche Fingernägel hätten in einem Krankenhaus auch nichts zu suchen. Wie viele Ärzte tragen eigene T-Shirts oder Polos? Wie viele Ärzte tragen OP-Kleidung im Krankenhaus, obwohl diese nur für die OP-Trakte vorgesehen ist? Ein Kopftuch beeinträchtigt die Arbeit einer Schwester oder einer Ärztin nicht. Wenn sich ein Patient verunsichert fühlt, kann er sich ja von jemand anderen behandeln lassen oder in ein anderes Krankenhaus gehen. Weiters hat man als Arzt ja Interesse an zufriedenen Patienten, insofern würde ich sowieso nicht mein Dachexpress-T-Shirt oder ein Fussball-Trikot BEI DER ARBEIT tragen, wobei es natürlich immer einzelne schwarze Schafe gibt.
Bild des Benutzers Marius Graziadei
Marius Graziadei 08.10.2014, 09:41
"Wenn sich ein Patient verunsichert fühlt, kann er sich ja von jemand anderen behandeln lassen oder in ein anderes Krankenhaus gehen." Ich denke der Sinn der Frage von Herrn Blumtritt (Pflegedienstleiter Gesundheitsbezirk Meran) war, dass genau so etwas nicht passiert. Ausserdem finde ich diese Einstellung (beschränkt auf diese Aussage, die anderen Aussagen in Ihrem Kommentar sind damit nicht gemeint) schon ziemlich fragwürdig.
Bild des Benutzers Oliver H. (gesperrt)
Oliver H. (gesperrt) 08.10.2014, 10:31
Diese Aussage ist nur fragwürdig, wenn man sie in einen speziellen Kontext setzt. In Südtirol gibt es mehrere Krankenhäuser und Ärzte. Insofern existiert eine gewisse Wahlfreiheit. Im Pustertal gibt es einige Patienten, die um das Bozner Krankenhaus einen Riesenbogen machen. Meine Mutter brachte ihre Kinder nicht in Bruneck (5km), sondern in Brixen (39km) und Innichen (37km) zur Welt, weil sie zur Innichner Geburtenabteilung aus persönlichen Gründen mehr Vertrauen hatte. Weiters geht es um die Frage, wie wir Qualität definieren? Hauptsächlich geht es darum, Behandlungsziele zu definieren und deren Erreichung zu überprüfen und zu optimieren. Sekundärziele können sehr wohl auch Wohlbefinden und Zufriedenheit des Patienten und des Personals sein. Ein vernünftiger Betrieb achtet auch auf solche Sekundärziele. Franks Frage zielt dementsprechend darauf ab, ob man durch eine Neuregelung der Kopftuchregelung einen Schritt nach vorne machen kann oder nicht. Ob der Betrieb nun die Ausdrucksfreiheit einer Minderzahl seiner Angestellten zwecks Kopftuch oder das potentielle Unbehagen einer Minderzahl seiner (xenophoben?) Patienten als wichtiger einstuft, muss vor Ort entschieden werden. Die Entscheidung liegt also beim Betreiber, der Klient kann sie jedoch indirekt beeinflussen, indem er, wie von mir mit meiner Aussage angedeutet, Einrichtungen aufsucht, die seine konkreten Bedürfnisse erfüllen. Also ist meine Aussage simple Umlegung der Marktlogik auf die Frage nach Sinn und Unsinn von Kleiderordnungen, mit einer gewissen Ironie, denn wenn ich einen Herzinfarkt habe, ist es mir herzlich egal, ob die Thrombusentfernung von einer Araberin mit Kopftuch oder von einem bartigen Arzt mit Totenkopftätowierungen auf den Unterarmen durchgeführt wird, während ich mir bei einem geplanten Eingriff sehr wohl die Umgebung aussuchen kann und auch werde.
Bild des Benutzers gorgias
gorgias 08.10.2014, 17:49
Wenn ich so eine saloppe Aussage wie Es wird nicht so heiß gegessen wie gekocht wird, wundert es mich noch weniger dass es so Fälle von Infektionen in Krankenhäusern gibt.
Bild des Benutzers Oliver H. (gesperrt)
Oliver H. (gesperrt) 08.10.2014, 18:27
Die Kleidung ist sicher eine potentielle Infektionsquelle, allerdings sind Händedesinfektion und fachgerechte Wundversorgung/fachgerechter Umgang mit dem Patienten/Klienten viel essentieller. Ich kann beispielsweise meine gestellte Dienstkleidung 10 Tage lang tragen, anstatt der an einigen Stellen empfohlenen zwei Tage. Bei Privatkleidung hat man sogar den Vorteil, dass Arbeitskollegen auffällt, wann bzw. wie oft ich mein T-Shirt wechsle.
Bild des Benutzers gorgias
gorgias 08.10.2014, 21:07
Ja mit dem Problem dass viele Ärzte es nicht so mit dem Händewaschen haben, hatte schon Semmelweiss zu kämpfen. Die Ärzte sind eine störrischer reformresistente Priesterkaste, die mehr Wert auf Ständedünkel legt als auf das Wohl der Patienten legt.
Bild des Benutzers Oskar Egger
Oskar Egger 09.10.2014, 07:11
Gorgias, mir wurde auf salto wiederholt Hang zur Oberflächlichkeit und Verallgemeinerung vorgeworfen. Die obige Äußerung bezeichne ich jetzt mal nur als unüberlegt.
Bild des Benutzers gorgias
gorgias 09.10.2014, 17:23
Dann sagen wir halt viele Ärzte oder ein guter Teil.
Bild des Benutzers Sylvia Rier
Sylvia Rier 08.10.2014, 09:49
Das Kopftuch übrigens würde ich erlauben. Das freundliche Gesicht bleibt ja dabei frei, und ein Kopftuch hindert in keiner Weise die pflegende Person daran, ihrer Aufgabe gerecht zu werden (das wäre bei einem Ganzkörper-Umhang oder einem weiten, wallenden Gewand wohl anders). Nicht zuletzt finde ich es eine ungeheure Anmaßung, dass wir glauben, anderen Frauen aus unseren Kulturen unsere Lebensweise/Ansichten aufzwängen zu müssen. Ob diese Frauen ihre Kopftuch aus freiem Willen tragen oder nicht, geht uns doch nichts an? So lange sie und alle, die hier leben, unsere Gesetze respektieren, dort, wo das im Sinne eines guten und friedlichen Zusammenlebens/Zusammenarbeitens nötig ist, wüsste ich nicht, wo diese Frage über eine simple Frage der Kleidung/des Stils hinaus geht?
Bild des Benutzers gorgias
gorgias 08.10.2014, 10:49
Das ist nicht nur eine Sache die Frauen betrifft. So gibt es auch Sikh bei denen es für Männer eine zentrale religiöse Pflicht ist ihren Glauben mit dem Tragen eines Turbans zur Schau stellen.
Bild des Benutzers Hartmuth Staffler
Hartmuth Staffler 08.10.2014, 11:07
Für die Sikh ist es eine religiöse Vorschrift, einen Turban zu tragen. Das kann für einen Krankenpfleger akzeptiert werden, nicht aber im OP-Saal, wo es eine vorschriftsmäßige Kopfbedeckung gibt. Für moslemische Frauen ist das Kopftuch keine religiöse Vorschrift, sondern religiöse Tradition. Sie könnten daher auch darauf verzichten. Die Türkei - von Atatürk bis zum Beginn der Erdogan-Herrschaft - hat als laizistischer Staat das Kopftuch im öffentlichen Bereich ausdrücklich verboten, jetzt kommt es mit Macht wieder. Ich halte von Verboten in diesem Bereich nicht viel, weil man Weltanschauungen oder Religionen damit nicht aus der Welt schaffen kann und auch nicht soll. Wohl aber müssen in einem Krankenhaus hygienische Vorschriften konsequent durchgesetzt werden.
Bild des Benutzers Oskar Egger
Oskar Egger 09.10.2014, 08:34
Haben Sie im Thema Prostitution auch so eine Einstellung? Mir schien, dass Sie da sehr wohl die versteckten Manipulationen, Unterdrückungszustände usw. aufzeigen.
Bild des Benutzers Sylvia Rier
Sylvia Rier 09.10.2014, 12:55
Auf den ersten Blick könnte ich jetzt sagen, ja, sie könnten in gewisser Hinsicht Recht haben. Aberlgleich danach will mir scheinen, dass der Vergleich, den sie da ziehen, doch ein wenig hanebüchen ist. Wollen sie wirklich Prostitution und das Tragen eines Kopftuches auf ein und dieselbe Ebene ziehen? Ich glaube, das ist jetzt doch ein wenig weit her geholt, weshalb ich auch nicht weiter darauf eingehen möchte. Wenn ich aber andererseits diesen ihren bei-Kopftuch-Unterdrückung-Gedanken weiterspinne, dann gelange ich unweigerlich an einen Punkt, an dem unsere westlichen - emanzipierten, beruflich erfolgreichen und selbstständigen Frauen (es sind viele, glauben sie mir!) - sagen, sie schneiden ihr langes Haar nicht, weil ihr Mann das nicht wünscht. Oder sie tragen Röcke und keine Hosen, ihrem Mann zuliebe, usw. usf. Ich würde also - auch in der Kopftuchfrage - weniger von Zwang als von gesellschaftlichen/religiösen/familiären usw. usf. Konventionen sprechen, denen Menschen Folge leisten können, oder eben nicht. Tatsächlich sagt die Islam-Wissenschaftlerin in dem Spiegel-Text, den sie oben eingestellt haben, ja genau das: Es gibt keinen Zwang, einen Schleier/ein Kopftuch tragen zu müssen. Das heißt aber keineswegs, dass die nicht getragen werden können, wenn die Person sich dazu entschließt. Ich glaube auch nicht, dass ein Mensch sich für so etwas rechtfertigen muss, zumindest vor uns nicht, die wir der Kultur nicht angehören. Was aber m. E. gar nicht geht - und das war eigentlich mein Punkt - ist, dass "Außenstehende", in unserem Falle wir von einer fremden Kultur, sich in die "inneren" oder wenn sie wollen: privaten Belange einer anderen Kultur einmischen, bzw. dort herrschen wollen. Das geht in meinen Augen zu weit.
Bild des Benutzers Mensch Ärgerdichnicht
Mensch Ärgerdichnicht 09.10.2014, 13:36
Mein bösartiges Denken würde mich hier zu so manchen Einwand führen... aber die behalte ich lieber für mich und schmunzle einfach ;-)
Bild des Benutzers Sepp Bacher
Sepp Bacher 08.10.2014, 11:42
Mein kurzer Kommentar noch bevor ich die anderen Kommentare lese: Mich wundert diese Frage, haben doch christl. Ordensfrauen-Krankenschwestern in Vergangenheit und jetzt ihr Kopftuch (oder wie das heißt) auch vor den Patienten getragen.
Bild des Benutzers Benno Kusstatscher
Benno Kusstatscher 08.10.2014, 20:08
Ich würde Kopftuch und Kippa ( ich kenne übrigens gar einige orthodoxe Juden, die die Kippa täglich bei der Arbeit tragen ) nicht mit Religionsfreiheit in Zusammenhang bringen, sondern mit dem Recht zur persönlichen Selbstbestimmung. Sie sind natürlich demonstrierte Zurschaustellung von Weltanschauungen, genau wie es Minirock, Dark-Kleidung, Punkfrisur, Springerstiefel oder eine Trachtenbluse sind. Verbot finde ich schäbig, solange nicht aus beruflichen Gründen unpassend. (Bademeister mit Springerstiefel wäre so ein Widerspruch) Im Falle eines Krankenhauses ist ein Kopftuch wohl wesentlich passender, als irgendwelche Zotteln. Man könnte aber ein weißes Tuch vorschlagen, das durch die Kochwäsche muss und die Erkennbarkeit garantiert. Die Flucht nach vorne, wäre, die Option Kopftuch gleich mit den Krankenhausklamotten anzubieten. Das würde auch gleich entgleisten Versionen Einhalt gebieten, denn bei beginnender Verschleierung, wäre der Akzeptanzgrad wohl schnell niederer.
Bild des Benutzers Maximilian Benedikter
Maximilian Benedikter 08.10.2014, 23:12
Ich komme etwas spät, aber ich möchte auch meine Antwort auf Franks Fragen abgeben. Also: Ja, das Tragen des Kopftuchs für volljährige Personen im Krankenhaus sollte erlaubt sein. Nein, es ist keine Symbol nur einer spezifischen Religion, sondern ein sittlicher Verhaltungscodex mehrerer Religionen. Ja, die Regel sollte geändert werden. In welchem Aussmaß? Es darf keine Depersonalisierung (Erkennbarkeit/Gesicht) zugelassen werden. D.h Gesicht muss erkennbar bleiben. Nein, der Patient hat nicht das Recht sein Unbehagen vor dieser Art von Diversität zu äußern und sich hinter seiner Notlage zu verstecken. Die Institution garantiert für die professionelle Qualität der Leistung. Das nuss reichen. Ein Kopftuchverbot würde wahrscheinlich nicht Religionsfreihehit einschränken, aber das Zusammenleben erschweren. Nein, das Kruzifix soll/kann bleiben. Man sollte wenn schon diskutieren, ob auch andere Symbole auf die Wand dürfen. Seit wann sind Haare hygenisch? So. In aller Kürze meine Antworten.
Bild des Benutzers Frank Blumtritt
Frank Blumtritt 08.10.2014, 23:28
Danke, Maximilian! Deine Antworten finde ich "quadratisch, praktisch, gut"... ;-)
Bild des Benutzers Oskar Egger
Oskar Egger 09.10.2014, 07:43
Um die hier ausufernde Diskussion zurückzuführen auf's Thema: Benno Kusstatscher, Sie geben sich selbst die Antwort: ich habe noch nie einen Arzt/Krankenschwester/Pfleger/Reinigungspersonal mit Dark, Springer oder in der Tracht gesehen. Ganz neben bei bin ich auch für die Einheitskleidung in Schulen (die gute alte Schürze), die, so haben Psychologen geforscht, sich sehr positiv auf das Schulgeschehen auswirkt. Eine Kleiderregelung hat weder mit Erwachsensein, noch mit Religionsfreiheit zu tun, noch kann sie letztere einschränken (das ist zu banal). Sie ist ein Ausdruck von Demokratie, denn sie reduziert den Leistenden auf das Menschliche, auf die Gleichheit seiner Arbeitsleistung, auf seine Professionalität und lässt keinen Raum für Interpretationen anderer Natur. Sie gibt Sicherheiten im Umgang, denn sie erlaubt, im Ernstfall, den Arzt vom Feuerwehrmann zu unterscheiden. Dadurch wird sie nicht zur Uniform mit Machtinsignen oder Eidgeboten (wie die Toga), denn das ist wieder ein anderes Kapitel. Ich bin, abschließend, dafür, dass alles Staatliche, aus Respekt, laizistisch sein muss. Also kein Kreuz und kein Thangka. Auch religiöse Speiseregelung finde ich in Mensen nicht zumutbar. Jeder findet etwas, wenn er will. Vielleicht ist das endlich ein Weg hinaus aus diesem Religionsdesaster, das uns allen nur Unheil gebracht hat.
Bild des Benutzers Oskar Egger
Oskar Egger 09.10.2014, 08:14
...ps. mit staatlich meine ich natürlich alles öffentliche. Und Herr Blumtritt, die Überlegung muss auch sein: wann ist der Beitrag zur Demokratie langfristig größer? Das Problem Klosterfrauentracht ist ein schwindendes, in re ipsa. Andererseits finde ich es an der Zeit, dass alle, die in einer Demokratie leben möchten, bereit sind, ihren Beitrag dafür zu leisten. Dazu gehört, dass eine buddhiste Nonne/Mönch, z.B., ihre orangenen Gewänder zugunsten der Krankenhauskleidung ablegt. Warum das ganze Theater mit der Kopfbedeckung? Tatsache, dass dies so ein Thema wurde, lässt in mir so manchen Zweifel aufkommen.
Bild des Benutzers Frank Blumtritt
Frank Blumtritt 09.10.2014, 23:48
Die Kopfbedeckung ist ja nur eine "pars pro toto", ein Aufhänger, um ein weitaus größeres Phänomen zu beschreiben (sonst hätte es nicht zig Kommentare gegeben). Mir kommen eher Zweifel, wenn eine Kopfbedeckung plötzlich eine Gefährdung für die Demokratie sein soll. Ich denke, weder eine "laizistische Sterilisation individueller Eigenarten", noch die "Krankenpflegerin im Mönchsgewand" können zur langfristigen Demokratie beitragen.
Bild des Benutzers Oskar Egger
Oskar Egger 10.10.2014, 09:06
Ich möchte mich wirklich nicht an dieser Stelle über Symbole und deren Gefahr für die Demokratie einbringen. Ihren Vorwurf, Beurteilung, Bewertung meiner Überlegung als, wie sie sie nennen "laizistische Sterilisation individueller Eigenschaften" (kurios, zumindest kreativ im Vergleich zu den oft automatischen Schubladierungen anderer Gesprächsteilnehmer) möchte ich dahingehend überlegt wissen, indem über folgende Frage nachgedacht wird: sind es wirklich die individuellen Eigenschaften eines Menschen, die durch die wirtschaftsgelenkte äußerliche Erscheinung (Markendruck auf Kids) oder religionsindoktrinierte Kennzeichen in Erscheinung treten? Was machen die individuellen Eigenschaften aus? Was ist kulturell aufgesetzt/manipuliert, was ist frei? Ich kann mich an eine Zeit erinnern, in der kleine Mädchen in derSchule angehalten wurden, ihre Arme zu bedecken, denn das sei unkeusch. Hier in Südtirol. Dahin will ich, zumindest, nie wieder zurück.
Bild des Benutzers Manfred Gasser
Manfred Gasser 10.10.2014, 11:33
Ich denke die von Ihnen gestellten Fragen muss jeder für sich selbst beantworten. Ich bin Atheist, und war doch bei der Volkstanzgruppe und habe die Messe mitgestaltet, weil es in der Gruppe so gemacht wurde. Ich habe trotzdem ein goldenes Kreuz um meine Hals hängen, weil ich es vor 30 Jahren, 5 Monaten und 1 Tag von meinem Vater zum Geburtstag geschenkt bekam, und er noch am selben Tag verstorben ist. Bin ich nun kulturell manipuliert? Sind es individuelle Eigenschaften, oder ist es einfach "MEIN LEBEN"? Ich kann mich auch an diese Zeiten erinnern, aber wenn Sie wirklich fürchten, es könnte wieder so werden, schätzen Sie die Religion zu stark ein, oder die Gesellschaft zu schwach. Ich habe eher davor Angst, dass es Marken - Konzern- indoktriniert in die genau andere Richtung geht.
Bild des Benutzers Oskar Egger
Oskar Egger 10.10.2014, 12:49
Ihr goldenes Kreuz, als Erinnerungsstück kann ich so gut verstehen, auch, dass Sie als Atheist in der Gruppe trotzdem mitmachen. Ich glaube, wenn Sie mir erlauben, gerade, weil Sie es bewußt machen, ist es ein verantwortungsbewußtes, erwachsenes Sozialverhalten. Individuelle Eigenschaften sind anderer Natur, meine ich. Dass Marken und Konzerne manipulieren, darüber sind wir einer Meinung. Religion schätze ich deswegen so stark ein, weil sie mit dem Irrationalen arbeitet, mit der Knechtschaft und Abhängigkeit, das hat gar nichts mit Glauben zu tun. Wenn religion nicht stark wäre, könnte es nicht sein, dass Menschen in ihrem Namen töten und sich selbst das Leben nehmen. Und ja, die Gesllschaft erachte ich für schwach, besonders die europäische. Sie besinnt sich ihrer Geschichte, ihrer Werte, nicht, lässt sich manipulieren, hat keine Zukunftsperpesktiven, rennt immer wieder irgendwelchen Machern nach, die sagen wo' s langgeht, analysiert nicht und hat keinen Mut zum Widerstand.
Bild des Benutzers Frank Blumtritt
Frank Blumtritt 11.10.2014, 19:42
Für andere zu entscheiden, was ihre authentische Überzeugung und was nur "aufgesetzt" ist, halte ich für anmaßend und gefährlich. Ich denke, man kann das diskutieren, aber niemand unterstellen.
Bild des Benutzers Benno Kusstatscher
Benno Kusstatscher 09.10.2014, 08:16
Hatte ich eine Frage gestellt, Oskar Egger?
Bild des Benutzers Oskar Egger
Oskar Egger 09.10.2014, 08:29
Sie nicht, aber Herr Blumtritt.
Bild des Benutzers Oskar Egger
Oskar Egger 09.10.2014, 08:32
sorry, hatte Ihre Antwort nicht verstanden. Richtiger ist also meinerseits folgende Formulierung: die Folgerung aus Ihrer Behauptung ist also...
Bild des Benutzers Oskar Egger
Oskar Egger 09.10.2014, 15:21
Um noch einmal auf das Thema Zwang zu kommen, das hier sogar von weiblicher Seite wegdiskutiert wird, erlaube ich mir das Buch der Muslimin, selbst 30 Jahre Kopftuchträgerin, Emel Zeynelabidin "Erwachsen wird man nur im Diesseits". Sie erzählt darin vom mutigen Schritt zu ihrer "Entlassung in die Unabhängigkeit" – wie sie das Ablegen des Kopftuches in ihrem persönlichen Fall bezeichnet. Für Zeynelabidin ist die Frage nach der Kopfbedeckung aber auch integrationsbedingt, denn "Integration beginnt mit der Bereitschaft, die Welt des anderen kennenzulernen, dies gelingt selbstverständlich nicht, wenn man sich nicht füreinander interessiert und freiwillig ausgrenzt", so die Autorin. Aus ihrer Aversion über das Tragen der Burka macht sie keinen Hehl, denn diesen Frauen bleibe ihrer Ansicht nach jegliche Art der zwischenmenschlichen Kommunikation verwehrt. Beim Durchlesen der Beiträge fröstelt mich ein wenig, wenn Mann, Anhänger der Kopftuchmode, nun schon von Zotteln spricht. Das Haar ist immerhin von großem psychologischem Wert und ich würde mich nicht wundern, wenn hinter dem Mäntelchen der Tolleranz, sich so manche frauenfeindliche Haltung verstecken könnte.
Bild des Benutzers Benno Kusstatscher
Benno Kusstatscher 09.10.2014, 17:37
Mit welcher Leichtigkeit da von Kopftuch zur Burka gewechselt wird, wie schnell von einer persönlichen Entwicklung einer Einzelnen auf ein Urteilsanspruch geschlossen wird, wie man fast kommunistisch anmutenden Laizismus-Statements von sich gibt, um dann dem Fass den Boden auszuschlagen und daraus unterstellte Frauenfeindlichkeit abzuleiten, all das zeugt wohl von höherer Argumentationskultur, der ich mich dankend ergebe. Fröstlns ruhig!
Bild des Benutzers Oskar Egger
Oskar Egger 09.10.2014, 18:54
Finden Sie "Zotteln" frauenfreundlich? Von Kopftuch zu Burkia argumentierte die zitierte Autorin, auch bei Ihnen las ich aber den Vergleich von Kopftuch und jüdischem Kappel, also so daneben? Und leider muss ich feststellen, und das ist nicht das erste Mal auf salto und anderswo und es nervt, dass, anstelle triftiger Argumente, anstelle einer weiterführenden Diskussion mit Anschuldigungen und Unterstellungen um sich geworfen wird. Mal ist man rechts, mal kommunistisch, mal von vorvorgesten, mal oberflächlich, mal verschwörungstheoretisch. Das verhindert eine Auseinandersetzung mit dem Thema. Und ja, ich wage noch einmal zu behaupten, dass hinter dem ganzen Theater auch eine verdeckte Frauenfeindlichkeit unserer westlichen Denklobby stecken kann. Es steht Ihnen ja frei, Argumente zu finden, die diesen meinen Verdacht, der neu ist, zu widerlegen.
Bild des Benutzers Benno Kusstatscher
Benno Kusstatscher 09.10.2014, 20:21
Ich finde "Zotteln" ziemlich gender-neutral, wenn schon, dann eher männlich besetzt. Wenn ich mit Zotteln zweifelhaft gepflegte Haartracht bezeichne, die vom Arbeitgeber ja schwerlich beanstandet werden kann, dann ist das für ein Krankenhaus sicher ein größeres Problem als ein Kopftuch. Ich werfe Ihnen jedenfalls keine Frauenfeindlichkeit um die Ohren und hätte die doch recht ausschweifenden, sagen wir, doch recht resolut vorgetragenen Standpunkte nicht als triftige Argumente zur Sache empfunden. Mit dem " so neben bei" hatten Sie schon selber bemerkt, dass die nachfolgenden Sätze nicht wirklich das eigentliche Thema adressierten, also wozu die Liebesmüh?
Bild des Benutzers Oskar Egger
Oskar Egger 10.10.2014, 08:54
Wieso sind meine Überlegungen Liebesmüh? Haben wir nicht über weibliche Kopfbedeckung gesprochen? Wieso ist eine überlegte Meinung gleich resolut? Ich setze mich für eine Kultur des Dialogs ein, bei der man durch gemeinsames rflektieren weiterkommt. Leider wird man beim leisesten Hauch von Kritik schon in ein Eck gedrängt.
Bild des Benutzers Frank Blumtritt
Frank Blumtritt 09.10.2014, 22:44
Hätte nie gedacht, dass dieses Thema so viel "Anklang" finden würde... Danke für die rege Teilnahme! Hier mein persönliches Resümee so far: 1) Öffentliche Angestellte können in Italien wegen ihrer Religion weder ausgewählt, noch entlassen werden. Auch der Verstoß gegen die Kleiderordnung wäre keine "giusta causa". 2) Dem Südtiroler Bürger ist es anscheinend zumutbar, sich sanitäre Leistungen von einer als Muslime erkennbaren Person erbringen zu lassen. 3) Das Bekenntnis zu einer Religion kann Niemandem in keiner Situation verweigert werden (Auch eine Halskette mit einem Kreuz, Davidstern, Buddha, usw. hat diesen Zweck - genau genommen sogar ein Ehering...) 4) Wer ein öffentliches Amt ausführt darf nicht vermummt sein und muss in seiner Rolle erkennbar sein. 5) Uniformen sind in einem Krankenhaus sinnvoll. 6) Das Kopftuch als Kleidungsstück hat im Gesundheitswesen weder Vor- noch Nachteile. Fazit: Eine zeitgemäße Kleiderordnung sollte das Tragen eines Kopftuches zulassen. Angesichts ihrer spärlichen Verbreitung könnten Kippa, Turban&Co momentan einfach unerwähnt bleiben. P.S. Viele scheinen der Meinung zu sein, dass unseren allgegenwärtigen Kruzifixen Symbole anderer Religionen zur Seite gestellt werden sollten...
Bild des Benutzers gorgias
gorgias 09.10.2014, 23:03
Was für ein Schwachsinn neben dem Kreuz weitere religiöse Symbole zu hängen, anstatt in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Gerichte und Amtsstuben auf religiöse Symbole ganz zu verzichten. Das ist am Ende eine Beleidigung aller Religionen, zumindest der abrahamitischen. Und wenn man das ganze konsequent durchdenken würde so müsste am Ende neben dem christlichen Kreuz auch das umgekehrte Kreuz der Satanisten hängen.
Bild des Benutzers Waltraud Astner
Waltraud Astner 11.10.2014, 11:51
Vom Kopftuch im Krankenhaus abgesehen, stellt sich grundsätzlich die Frage warum das Kopftuch überhaupt getragen wird. Dazu ist zu sagen, dass es sicherlich einen starken Druck der islamischen community auf junge Frauen gibt sich für das Kopftuch zu entscheiden. Dabei sollen die Haare und je nachdem auch das Gesicht oder Teile davon anderen Männern nicht sichtbar gemacht werden. Da muss man sich schon fragen inwieweit eine solche Einstellung mit der Freiheit zur Entfaltung , speziell mit Frauenrechten kompatibel ist. Das Kopftuch bedeutet eine Diskriminierung von Frauen (Alice Schwarzer) und sollte in unserer ach so toleranten Gesellschaft ein Thema sein. Deshalb sollte im Sinne der Frauen das Kopftuch im öffentlichen Raum keinen Platz haben. Es kann mir doch niemand erzählen, dass dieses unbequeme, einschränkende und schweißtreibende Kleidungsstück von den Frauen freiwillig getragen wird. Noch dazu muss man sich fragen, ob es wirklich zielführend ist wenn Migranten sich durch ihr Äußeres so vehement von den Einheimischen abgrenzen müssen, zumal gerade dieses Kleidungsstück keinen praktischen Nutzen hat. Wieso muss eine Person ihr Gegenüber auf so auffallende Weise auf Schritt und Tritt mit ihrer Kultur (Religion ist es offenbar nicht) konfrontieren, sodass diese zunächst einmal auf diesen Aspekt achtet. Kulturell geprägte Anlässe (z.B.Feste) wären dazu ausreichend. Gleichzeitig ist das Kopftuch auch ein Hindernis für weitere Arten von Begegnung , z.B. Ausüben von Sportarten (Schwimmen), die vor allem für Jugendliche gemeinschaftsfördernd wirken. Der Respekt für ein Gastland zeigt sich auch darin, dass man sich in etwa der örtlichen Kleiderordnung anpasst, genauso wäre es respektlos in einem islamischen Land, in dem man sich vorübergehend oder länger aufhält, Minirock, Shorts und knappe Oberteile zu tragen. Zu den katholischen Orden ist zu sagen, dass diese zunehmend auf auffallende Trachten verzichten, meist nur mehr ältere Nonnen tragen das Ordenskleid. Das Thema Kruzifix im Klassenzimmer gehört auch aus einer anderen Warte zu betrachten. Solange es das Fach Religion gibt (und das gibt es solange Eltern dies wünschen), hat der Religionslehrer, wie alle anderen Lehrer auch , das Recht Anschauungsmaterial an den Wänden anzubringen. Dies ist allemal ein Grund.
Bild des Benutzers Frank Blumtritt
Frank Blumtritt 11.10.2014, 19:57
Wie schon gesagt, ich halte es für äußerst gefährlich für andere zu entscheiden, ob sie etwas freiwillig oder unter Druck tun. Ein gewisser gesellschaftlicher Druck lastet auf allen Menschen, sonst muss man als Eremit leben - und auch die sind es wohl meist als Ergebnis eines gesellschaftlichen Drucks geworden. Das Gefühl einer gewissen Zugehörigkeit zu einer Religion gibt den Menschen Sicherheit, genauso wie die Blaskapelle oder der Trachtenverein, nur dass die Religion eine universelle Sicherheit gibt, die über lokale Kultur und Staaten hinaus geht. Völlig laizistische Gesellschaften erfordern ein hohes Maß an Vertrauen der Bürger in das gesellschaftliche Gefüge und die Institutionen. Soweit sind wir hierzulande sicher nicht. Über Ihre Bemerkung, dass das Kruzifix dem Religionslehrer als "Anschauungsmaterial" dient, muss ich schmunzeln. Schon lange ist das Fach Religionslehre keine christliche Doktrin mehr, sondern eben die Lehre der Religionen und zwar aller Religionen. Vielmehr gibt das Kreuz an der Wand den Menschen eine gewisse Sicherheit, oder besser gesagt, es verunsichert sie, wenn man es abnimmt. Anschauen und darüber nachdenken tun sowieso nur die wirklich Gläubigen, also die wenigsten.
Bild des Benutzers Sylvia Rier
Sylvia Rier 13.03.2015, 18:57
Habe ich grade interessant gefunden - es wird für den Meraner Sanitätsbetrieb zwar eher nicht mehr aktuell sein, aber "Kopftuch" ist ja immer ein Thema. Hier drin gibt's ein paar gute Aussagen dazu. http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2015-03/religionsfreiheit-kopftuchverbot-gekippt-bundesverfassungsgericht
Bild des Benutzers Waltraud Astner
Waltraud Astner 13.03.2015, 23:50
Eine öffentliche Schule hat sich ausschließlich an den Befindlichkeiten der Schüler und nicht an jenen der Lehrer zu orientieren. Da Lehrer nun mal gewollt oder ungewollt Vorbild und Orientierungsfunktion für ihre Schüler darstellen ist es nicht erlaubt diese durch persönliche politische und religiöse Weltanschauungen zu beeinflussen. Daher haben religiöse Symbole wie Nonnenhabit, Kippa , buddhistische Tracht und Kopftuch in der Schule bei Lehrern nichts verloren. Was das religiöse Anschauungsmaterial an den Wänden anbelangt, so hängt dies von der in einer Schule (auf Wunsch der Eltern ) vermittelten Art von Religionskunde ab. http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/aufhebung-des-kopftuchverbots-durch-bverfg-ein-kommentar-13480989.html
Advertisement
Advertisement
Advertisement